Kommentar
Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt: Wo beginnt das Recht zum Widerstand? © picture alliance / ZUMAPRESS.com / Mouafak Mahmalji
Kein Mensch hat das Recht, zu gehorchen
04:58 Minuten

Wie ist Widerstand möglich, wenn eine rechtsextreme Regierung die Menschenwürde angreift? Staatsdiener können das Beamtenrecht effizient nutzen. Ansonsten gilt: Die Verteidigung von Verfassung und Anstand können wir nicht den anderen überlassen.
1964 sagte Hannah Arendt im Gespräch mit Joachim Fest einen Satz, der heute auf Transparenten steht: „Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen." Zitiert wird er ohne die zwei entscheidenden Wörter. Im Original heißt es: "Kein Mensch hat bei Kant das Recht zu gehorchen." Arendt sprach nicht für sich, sondern über Kant – und gegen Adolf Eichmann.
Der Organisator des Holocausts hatte sich vor Gericht in Jerusalem ausgerechnet auf den Kategorischen Imperativ berufen. Er, Eichmann, hätte nur seine "Pflicht" getan. Es hätte für ihn einen „Befehlsnotstand“ gegeben.
Kants Moral: das Gegenteil von Gehorsam
Kants Moral verlangt allerdings das Gegenteil von Gehorsam: dass jeder selbst prüft, ob die Maxime seines Handelns allgemeines Gesetz werden könnte. Die Banalität des Bösen ist bei Arendt keine Entlastung, sondern eine Diagnose – das Unvermögen, sich an die Stelle jedes anderen zu denken. An eine Kollektivschuld glaubte sie nicht. Arendt unterschied genau zwischen persönlicher Schuld und politischer Verantwortung.
Wer vom Herdentrieb spricht und Lemminge über die Klippe stürzen sieht, zitiert eine Filmszene: Disneys "Weiße Wildnis", 1958, ausgezeichnet mit dem Oscar. Das Bild ist gefälscht. In Wirklichkeit begehen Lemminge keinen Massensuizid. Werden sie zu viele, gehen sie auf Wanderschaft. Blinde Gefolgschaft ist kein Naturgesetz, sondern eine Inszenierung. Und was inszeniert ist, lässt sich, jedenfalls, im demokratischen Rechtsstaat verweigern.
Mit Akten gegen rechts
Was folgt daraus für einen vielleicht bald nicht mehr theoretischen Fall? Wenn etwa eine rechtsextreme Landesregierung "durchregieren" will und gegen Menschen mit Migrationsgeschichte Maßnahmen anordnet, die Artikel 3 des Grundgesetzes widersprechen: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Gäbe es einen Befehlsnotstand?
Nein. Das Beamtenrecht ist umsichtiger, als man hoffen würde. Per Gesetz tragen BeamtInnen für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns die volle persönliche Verantwortung. Bedenken müssen sie unverzüglich geltend machen – remonstrieren heißt das im Verwaltungsdeutsch. Müssen, nicht dürfen. Bestätigt die nächsthöhere Stelle die Weisung, ist sie auszuführen: Die Verantwortung wandert dann nach oben. Die Folgepflicht endet jedoch dort, wo das Aufgetragene die Menschenwürde verletzt oder erkennbar strafbar ist.
Darin liegt bereits eine kraftvolle Bremse. Denn die Bestätigung ist auf Verlangen schriftlich zu erteilen. Wer remonstriert, zwingt seine Regierung, den angeordneten Rechtsbruch zu unterschreiben. Widerstand in der Verwaltung ist keine Pose, sondern Aktenführung – datiert, namentlich, nachlesbar. Klingt kleinmütig, ist aber das Gegenteil. Eine Akte überlebt jede Legislaturperiode.
Das Widerstandsrecht als letztes Mittel
Das große Widerstandsrecht des demokratischen Ungehorsams hilft dagegen nur als letztes Mittel. Artikel 20 Absatz 4, erst 1968 ins Grundgesetz geschrieben, gibt allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die Verfassung beseitigen will – aber nur, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Das zielt aufs Ganze, den Verfassungsstaat, und taugt wenig für den Dienst in der Amtsstube.
Wer remonstriert, hat zwar das Recht auf seiner Seite, aber steht doch – wahrscheinlich – zunächst allein auf: gegen die eigene Abteilung. Sorgt sich um Karriere, die Existenz. Genau hier setzt der Verein "Verwaltung für Demokratie" an, den Beschäftigte aus Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltungen in Hannover gegründet haben. Sein "Erste-Hilfe-Kit Demokratie" rät StaatsdienerInnen unpathetisch: Bleibt nicht allein, schafft Vertrauensräume, ermutigt euch gegenseitig. Innere Emigration kommt nicht in Frage.
Und wo das Recht nicht reicht? Die Juristin Samira Akbarian versteht zivilen Ungehorsam als Verfassungsinterpretation: als Anspruch, die Verfassung beim Wort zu nehmen, wenn die Regierung es nicht tut. Demokratie heiße auch, die Möglichkeit zum Widerspruch und zum Träumen zu haben. Zur Not brächen wir das Recht, bevor Unrecht uns bricht.
Was folgt? Wollen wir Verfassung, Anstand und Wohlstand verteidigen, reicht es nicht, den Widerstand anderen zu überlassen.






















