Obduktion am Computer

Was im Fernsehen so einfach aussieht, ist in der Realität ein mühseliges Unterfangen: Obduktionen von Leichen dauern. Mittels neuer bildgebender Verfahren kann die Rechtsmedizin aber bestimmte Diagnosen schon vor dem Sezieren stellen, sagt Lars Oestehelweg vom Institut für Rechtsmedizin der Charité.
Dieter Kassel: Im Fernsehen und im Kino ist das immer alles ganz eindeutig, da landet jede Leiche, die die Polizei findet, auf dem Seziertisch, und wenige Stunden später sagt dann ein sympathischer Fachmann, dem ganz viel moderne Technik zur Verfügung steht, nicht nur, woran die jeweilige Person gestorben ist, sondern er beschreibt auch bis ins Detail den Tatverlauf.
In der Realität sieht das anders aus, nicht nur, dass viele Technik, die wir aus dem Fernsehen so gut kennen, im Alltag meistens gar nicht zur Verfügung steht, es ist auch bei Weitem nicht so, dass alle Leichen in Deutschland zum Beispiel automatisch obduziert werden. Dafür gibt es viele Gründe, einer ist auch, dass die Angehörigen das oft nicht besonders erfreulich finden, dass ihr geliebter Mensch nach dem Tod auch noch aufgeschnitten werden soll. Und zumindest dieses Argument wird man in Zukunft immer mal wieder entkräften können, denn längst gibt es Methoden, auch ohne ein Skalpell eine solche Untersuchung durchzuführen.
Wenn man es mitmacht, nennt der Arzt das eine Autopsie, und deshalb nennt man analog dazu diese neue virtuelle Methode eine Virtopsie. Die ist noch nicht richtig weit verbreitet, aber unter anderem in der Berliner Charité hat man damit schon einiges an Erfahrungen gesammelt, und deshalb reden wir jetzt darüber mit dem stellvertretenden Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Lars Oesterhelweg. Schönen guten Tag, Herr Oesterhelweg!
Lars Oesterhelweg: Guten Tag!
Kassel: Ganz einfache Frage: Was genau ist eine Virtopsie, was machen Sie da mit den Leichen?
Oesterhelweg: Eine Virtopsie ist ein Verfahren, wo Leichen gescannt werden – das heißt, es ist ein Computer-Tomograf oder ein Kernspingerät, und es wird ein Datensatz erstellt, der anschließend die Möglichkeit bietet, eben in diesem Datensatz Strukturen wiederzuerkennen, Strukturen zu finden, ohne dass man den Körper oder das Objekt berührt oder zerstören muss, was bei der Sektion mit dem Messer passiert.
Kassel: Das heißt, es ist im Prinzip das Gleiche, wie wenn ich als lebender Mensch aus medizinischen Gründen mich in so eine MRT-Röhre legen muss?
Oesterhelweg: Ja, also wir in Berlin haben einen Computer-Tomografen, kein Kernspingerät. Der Computer-Tomograf macht mit Röntgenstrahlung die Schnittbilder, und wir machen eine millimetergenaue Dokumentation anhand von Dichteunterschieden, weil nichts anderes wird durch Röntgenstrahlung erfasst.
Kassel: Wie sieht das dann am Ende als Bild auf dem Computerbildschirm idealerweise wirklich aus?
Oesterhelweg: Na ja, das kommt drauf an, was man darstellen möchte. Es gibt die Möglichkeit, dass wir optisch glatte 3D-Animationen vom Skelettsystem machen können, das heißt, man kann einen Schädel darstellen, man kann ihn in unterschiedliche Positionen bringen, man kann ihn in der Mitte durchschneiden und hineinschauen, ohne dass man den Leichnam berührt oder das Messer ansetzen muss, man kann damit den Schusskanal verfolgen, den Stichkanal darstellen, Blutungen im Gehirn darstellen, oder wir können auch – wenn wir kein 3D-Modell nehmen – verschiedene Ebenen als Schnittbild durch den Körper legen und dort eben die Organstrukturen anhand der Dichteunterschiede beurteilen.
Kassel: Hat das nur den Vorteil der Unblutigkeit, oder können Sie bei gewissen Dingen da sogar genauer hingucken als bei einer klassischen Autopsie?
Oesterhelweg: Wir haben den großen Vorteil mit der Bildgebung, dass wir jetzt reproduzierbar sind. Vorher war das Protokoll der einzige Beleg, was gemacht wurde, und wenn jemand Zweifel hatte, konnte er auf das Protokoll zurückgreifen, aber nicht auf den Leichnam. Und jetzt sind wir dadurch genauer, transparenter, und können auch unsere Sektion, die im Anschluss immer noch erfolgt und auch erfolgen muss aus meiner Sicht, wesentlich besser planen.
Kassel: Da haben Sie jetzt was wichtiges gesagt, wenn Sie sagen, die Sektion muss immer noch erfolgen. Dass heißt, eine Virtopsie ist in der Regel kein Ersatz für eine klassische Obduktion?
Oesterhelweg: Nein, bisher noch nicht. Das liegt zum einen an der Strafprozessordnung – wir reden hier jetzt über eine rechtsmedizinische Sektion, gerichtliche Sektion –, dort ordnet das Gericht die Leichenöffnung an zur Beweissicherung, zur Befunderhebung, und das CT vermittelt uns einen sehr guten und auch sehr vollständigen Eindruck anhand von Dichtewerten, es vermittelt aber nicht Farben, Gerüche, Konsistenz.
Und wenn ich eine Leiche habe, wo es noch um die Beeinflussung durch Drogen oder Medikamente geht, dann bin ich auf Körperflüssigkeiten und Gewebe zur anschließenden Analytik angewiesen. Und das ist etwas, worüber das Fernsehen und die Medien gerne im Unterhaltungsbereich schweigen, weil das sind die Untersuchungen, die eben nicht sofort nach der Obduktion mitgeteilt werden können, sondern die dauern zum Teil einen Monat, ehe die Untersuchungsergebnisse dann eben auch vorliegen.
Kassel: Nun haben Sie aber als Beispiel schon Stich- und Schussverletzungen, die zum Tode führen können, genannt. Wenn es zum Beispiel als Ergebnis dieses bildgebenden Verfahrens eindeutig ist, der Tod ist durch eine Schusswunde eingetreten – kann das nicht wenigstens ein Fall sein, wo man sagen kann, gut, da können wir uns jetzt die klassische Autopsie sparen?
Oesterhelweg: Ja, trotzdem ist auch beim Schusstoten natürlich die Beeinflussung durch Drogen und Medikamente noch von Bedeutung: Stand er unter dem Einfluss? Hat er seinen Gegenüber provoziert? Ist das zu Lebzeiten erfolgt, ist das nach dem Tod erfolgt? Viele von den Sachen können wir mit der Bildgebung auch sehen, gerade was die Vitalität, wie der Rechtsmediziner es nennt, angeht, aber nicht alles. Und insofern ist auch da die vollständige Obduktion noch notwendig.
Kassel: Wir reden heute im Deutschlandradio Kultur mit dem stellvertretenden Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Lars Oesterhelweg, über die Möglichkeiten – wir haben es ja gerade gemerkt –, auch die Grenzen der Virtopsie. sind das denn eigentlich Grenzen, die prinzipiell technisch-biologisch gegeben sind, oder sind das die Grenzen, die Sie jetzt haben, also mit anderen Worten, halten Sie es für denkbar, irgendwann in Jahren oder Jahrzehnten Virtopsien durchzuführen, die zumindest in einigen Fällen Autopsien wirklich komplett ersetzen?
Oesterhelweg: Ich denke, die Entwicklung wird sehr in die Richtung gehen, dass weitere bildgebende und weitere virtuelle Verfahren angewendet werden, um eben eine Befunddokumentation zu erreichen, die der der Sektion gleichwertig ist, nur dass sie reproduzierbar wird.
Auf der anderen Seite muss man sagen, dies ist natürlich ein gewaltiger Kosten-Nutzen-Faktor, der dort auch kalkuliert werden muss, und wo eben schon der Begriff Kernspin oder MR viel – diese Geräte sind sehr, sehr teuer, zurzeit noch, muss man auch dazu sagen, sodass die für die eigentliche rechtsmedizinische Anwendung einfach noch nicht zur Verfügung stehen.
Und im Vergleich zur Autopsie sind dort doch gewaltige Kostensprünge vorhanden, und die Autopsie ist ein gutes – das muss man auch immer wieder betonen –, ein gutes und auch sicheres Verfahren, um Todesursachen festzustellen.
Kassel: Nun gibt es aber gerade schon wegen der Kosten, die eine Autopsie auch dann schon verursacht, wenn es nicht vorher noch eine Virtopsie gegeben hat, viele Menschen, die sagen, das hätte sogar zu einer Art Obduktionsnotstand in Deutschland geführt. Es gibt realistische Zahlen, die besagen, nur in ein bis anderthalb Prozent aller Fälle werden Leichen in Deutschland überhaupt in dieser Form gerichtsmedizinisch untersucht. Und einige Ihrer Kollegen sagen, das geht gar nicht, das ist eine Katastrophe. Sehen Sie das auch so?
Oesterhelweg: Dieses ist sicherlich ein Punkt, wo man nachhaken muss, wie viel Sicherheit möchten wir in Deutschland, wie viele Obduktionen wollen wir uns leisten. Viele der Obduktionen, die gemacht werden, sind als sogenannte Sicherheitsobduktionen angesetzt zum Ausschluss einer Gewalteinwirkung. Nehmen wir ein Beispiel: Ein älterer Mensch verstirbt in seiner Hochparterre-Wohnung, hat das Fenster zum Hof auf, wird dort gefunden, hat keine äußeren Verletzungen, der kann eines natürlichen Todes verstorben sein, auf der anderen Seite muss man sagen, ein alter Mensch kann ein leichtes Opfer sein und auch leicht überwältigt werden. Insofern kann hier auch eine Straftat vorliegen.
Und da ist eben die Frage, wo zieht die Allgemeinheit die Linie zwischen "das halten wir für unbedenklich" und "das halten wir für nachschauenswürdig". Es ist einfach auch ein Problem, dass im kassenärztlichen Notdienst, glaube ich, statistisch pro Jahr zwei bis drei Leichenschauen durchgeführt werden müssen. Dieses reicht nicht, um dabei eine Routine zu entwickeln.
Kassel: In guten Krimis ist es natürlich immer so, dass Leichen gefunden werden, die überhaupt keine äußeren Anzeichen von Verletzungen oder Vergiftungen oder Ähnlichem zeigen – gut, Vergiftung wär dann auch nicht äußerlich –, passiert das eigentlich in der Realität? Hatten Sie schon mal eine Leiche, die Sie obduziert haben, wo sie sagen mussten, okay, der ist tot, aber ich habe keine Ahnung, warum?
Oesterhelweg: Das passiert häufiger, dieses ist kein außergewöhnlicher Fall. Wir haben mit der Obduktion ja auch nicht die Möglichkeit, alle Todesursachen wirklich festzustellen. Es gibt viele Dinge, die über sogenannte Ausschlussdiagnosen festgestellt werden. Nehmen wir als Beispiel den plötzlichen Kindstod: Beim plötzlichen Kindstod habe ich eigentlich keinen Befund, der jetzt definitiv dafür spricht, die Obduktion ist dadurch gerechtfertigt, dass man eben andere Todesursachen wie das Schütteltrauma, wie eine andere Gewalteinwirkung, eine Vergiftung oder einen Tod aus innerer Ursache, die ich benennen kann, einen Herzfehler oder Ähnliches ausschließt. Und erst, wenn man das getan hat, kann man gewisse Diagnosen dann als Verdachtsdiagnosen äußern.
Kassel: Bietet nicht da auch wieder, und damit kommen wir zum Schluss noch einmal darauf, die Virtopsie einen Vorteil? Sie haben ja schon beschrieben, es ist schon so bei der normalen Autopsie, da ist halt ein Experte, der diktiert was in sein Band oder sagt es dem Kollegen. Das heißt, es ist eine Art Momentaufnahme, die dann mehr oder weniger nicht reproduzierbar ist. Diese Bilder, die Sie bei einer Virtopsie erzeugen, und die der Computer aufbaut, werden die unbegrenzt gespeichert, das heißt, könnte da jemand von einem Fall, den Sie jetzt untersuchen, vielleicht in 30 Jahren rausfinden, woran der gestorben ist?
Oesterhelweg: Dieses ist einer der Geburtsgedanken der Virtopsie gewesen. Die Virtopsie ist ein Begriff, der aus der Schweiz kommt, und hier ging es eben darum, dass auch Jahre nach Beerdigung des Leichnams, Freigabe des Fundortes ein Verfahren entwickelt werden sollte, womit ich eben auch dann noch Rekonstruktionen durchführen kann, die auch aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden können.
Kassel: Also was jetzt ein perfekter Mord ist, muss es nicht immer noch in 20 Jahren sein.
Oesterhelweg: Nein, dieses ist, denke ich, ein Verfahren, das wir jetzt ja auch gerade mit der DNA noch erleben, wo eben auch Fälle, die man früher für nicht klärbar gehalten hat, anhand eines einzelnen Haares lösen kann. Und bis vor wenigen Jahren war dieses nicht möglich, und wir wissen nicht, wo die Technik im Bereich der Bildgebung hingeht.
Kassel: Lars Oesterhelweg über die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der sogenannten Virtopsie.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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Wenn man es mitmacht, nennt der Arzt das eine Autopsie, und deshalb nennt man analog dazu diese neue virtuelle Methode eine Virtopsie. Die ist noch nicht richtig weit verbreitet, aber unter anderem in der Berliner Charité hat man damit schon einiges an Erfahrungen gesammelt, und deshalb reden wir jetzt darüber mit dem stellvertretenden Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Lars Oesterhelweg. Schönen guten Tag, Herr Oesterhelweg!
Lars Oesterhelweg: Guten Tag!
Kassel: Ganz einfache Frage: Was genau ist eine Virtopsie, was machen Sie da mit den Leichen?
Oesterhelweg: Eine Virtopsie ist ein Verfahren, wo Leichen gescannt werden – das heißt, es ist ein Computer-Tomograf oder ein Kernspingerät, und es wird ein Datensatz erstellt, der anschließend die Möglichkeit bietet, eben in diesem Datensatz Strukturen wiederzuerkennen, Strukturen zu finden, ohne dass man den Körper oder das Objekt berührt oder zerstören muss, was bei der Sektion mit dem Messer passiert.
Kassel: Das heißt, es ist im Prinzip das Gleiche, wie wenn ich als lebender Mensch aus medizinischen Gründen mich in so eine MRT-Röhre legen muss?
Oesterhelweg: Ja, also wir in Berlin haben einen Computer-Tomografen, kein Kernspingerät. Der Computer-Tomograf macht mit Röntgenstrahlung die Schnittbilder, und wir machen eine millimetergenaue Dokumentation anhand von Dichteunterschieden, weil nichts anderes wird durch Röntgenstrahlung erfasst.
Kassel: Wie sieht das dann am Ende als Bild auf dem Computerbildschirm idealerweise wirklich aus?
Oesterhelweg: Na ja, das kommt drauf an, was man darstellen möchte. Es gibt die Möglichkeit, dass wir optisch glatte 3D-Animationen vom Skelettsystem machen können, das heißt, man kann einen Schädel darstellen, man kann ihn in unterschiedliche Positionen bringen, man kann ihn in der Mitte durchschneiden und hineinschauen, ohne dass man den Leichnam berührt oder das Messer ansetzen muss, man kann damit den Schusskanal verfolgen, den Stichkanal darstellen, Blutungen im Gehirn darstellen, oder wir können auch – wenn wir kein 3D-Modell nehmen – verschiedene Ebenen als Schnittbild durch den Körper legen und dort eben die Organstrukturen anhand der Dichteunterschiede beurteilen.
Kassel: Hat das nur den Vorteil der Unblutigkeit, oder können Sie bei gewissen Dingen da sogar genauer hingucken als bei einer klassischen Autopsie?
Oesterhelweg: Wir haben den großen Vorteil mit der Bildgebung, dass wir jetzt reproduzierbar sind. Vorher war das Protokoll der einzige Beleg, was gemacht wurde, und wenn jemand Zweifel hatte, konnte er auf das Protokoll zurückgreifen, aber nicht auf den Leichnam. Und jetzt sind wir dadurch genauer, transparenter, und können auch unsere Sektion, die im Anschluss immer noch erfolgt und auch erfolgen muss aus meiner Sicht, wesentlich besser planen.
Kassel: Da haben Sie jetzt was wichtiges gesagt, wenn Sie sagen, die Sektion muss immer noch erfolgen. Dass heißt, eine Virtopsie ist in der Regel kein Ersatz für eine klassische Obduktion?
Oesterhelweg: Nein, bisher noch nicht. Das liegt zum einen an der Strafprozessordnung – wir reden hier jetzt über eine rechtsmedizinische Sektion, gerichtliche Sektion –, dort ordnet das Gericht die Leichenöffnung an zur Beweissicherung, zur Befunderhebung, und das CT vermittelt uns einen sehr guten und auch sehr vollständigen Eindruck anhand von Dichtewerten, es vermittelt aber nicht Farben, Gerüche, Konsistenz.
Und wenn ich eine Leiche habe, wo es noch um die Beeinflussung durch Drogen oder Medikamente geht, dann bin ich auf Körperflüssigkeiten und Gewebe zur anschließenden Analytik angewiesen. Und das ist etwas, worüber das Fernsehen und die Medien gerne im Unterhaltungsbereich schweigen, weil das sind die Untersuchungen, die eben nicht sofort nach der Obduktion mitgeteilt werden können, sondern die dauern zum Teil einen Monat, ehe die Untersuchungsergebnisse dann eben auch vorliegen.
Kassel: Nun haben Sie aber als Beispiel schon Stich- und Schussverletzungen, die zum Tode führen können, genannt. Wenn es zum Beispiel als Ergebnis dieses bildgebenden Verfahrens eindeutig ist, der Tod ist durch eine Schusswunde eingetreten – kann das nicht wenigstens ein Fall sein, wo man sagen kann, gut, da können wir uns jetzt die klassische Autopsie sparen?
Oesterhelweg: Ja, trotzdem ist auch beim Schusstoten natürlich die Beeinflussung durch Drogen und Medikamente noch von Bedeutung: Stand er unter dem Einfluss? Hat er seinen Gegenüber provoziert? Ist das zu Lebzeiten erfolgt, ist das nach dem Tod erfolgt? Viele von den Sachen können wir mit der Bildgebung auch sehen, gerade was die Vitalität, wie der Rechtsmediziner es nennt, angeht, aber nicht alles. Und insofern ist auch da die vollständige Obduktion noch notwendig.
Kassel: Wir reden heute im Deutschlandradio Kultur mit dem stellvertretenden Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Lars Oesterhelweg, über die Möglichkeiten – wir haben es ja gerade gemerkt –, auch die Grenzen der Virtopsie. sind das denn eigentlich Grenzen, die prinzipiell technisch-biologisch gegeben sind, oder sind das die Grenzen, die Sie jetzt haben, also mit anderen Worten, halten Sie es für denkbar, irgendwann in Jahren oder Jahrzehnten Virtopsien durchzuführen, die zumindest in einigen Fällen Autopsien wirklich komplett ersetzen?
Oesterhelweg: Ich denke, die Entwicklung wird sehr in die Richtung gehen, dass weitere bildgebende und weitere virtuelle Verfahren angewendet werden, um eben eine Befunddokumentation zu erreichen, die der der Sektion gleichwertig ist, nur dass sie reproduzierbar wird.
Auf der anderen Seite muss man sagen, dies ist natürlich ein gewaltiger Kosten-Nutzen-Faktor, der dort auch kalkuliert werden muss, und wo eben schon der Begriff Kernspin oder MR viel – diese Geräte sind sehr, sehr teuer, zurzeit noch, muss man auch dazu sagen, sodass die für die eigentliche rechtsmedizinische Anwendung einfach noch nicht zur Verfügung stehen.
Und im Vergleich zur Autopsie sind dort doch gewaltige Kostensprünge vorhanden, und die Autopsie ist ein gutes – das muss man auch immer wieder betonen –, ein gutes und auch sicheres Verfahren, um Todesursachen festzustellen.
Kassel: Nun gibt es aber gerade schon wegen der Kosten, die eine Autopsie auch dann schon verursacht, wenn es nicht vorher noch eine Virtopsie gegeben hat, viele Menschen, die sagen, das hätte sogar zu einer Art Obduktionsnotstand in Deutschland geführt. Es gibt realistische Zahlen, die besagen, nur in ein bis anderthalb Prozent aller Fälle werden Leichen in Deutschland überhaupt in dieser Form gerichtsmedizinisch untersucht. Und einige Ihrer Kollegen sagen, das geht gar nicht, das ist eine Katastrophe. Sehen Sie das auch so?
Oesterhelweg: Dieses ist sicherlich ein Punkt, wo man nachhaken muss, wie viel Sicherheit möchten wir in Deutschland, wie viele Obduktionen wollen wir uns leisten. Viele der Obduktionen, die gemacht werden, sind als sogenannte Sicherheitsobduktionen angesetzt zum Ausschluss einer Gewalteinwirkung. Nehmen wir ein Beispiel: Ein älterer Mensch verstirbt in seiner Hochparterre-Wohnung, hat das Fenster zum Hof auf, wird dort gefunden, hat keine äußeren Verletzungen, der kann eines natürlichen Todes verstorben sein, auf der anderen Seite muss man sagen, ein alter Mensch kann ein leichtes Opfer sein und auch leicht überwältigt werden. Insofern kann hier auch eine Straftat vorliegen.
Und da ist eben die Frage, wo zieht die Allgemeinheit die Linie zwischen "das halten wir für unbedenklich" und "das halten wir für nachschauenswürdig". Es ist einfach auch ein Problem, dass im kassenärztlichen Notdienst, glaube ich, statistisch pro Jahr zwei bis drei Leichenschauen durchgeführt werden müssen. Dieses reicht nicht, um dabei eine Routine zu entwickeln.
Kassel: In guten Krimis ist es natürlich immer so, dass Leichen gefunden werden, die überhaupt keine äußeren Anzeichen von Verletzungen oder Vergiftungen oder Ähnlichem zeigen – gut, Vergiftung wär dann auch nicht äußerlich –, passiert das eigentlich in der Realität? Hatten Sie schon mal eine Leiche, die Sie obduziert haben, wo sie sagen mussten, okay, der ist tot, aber ich habe keine Ahnung, warum?
Oesterhelweg: Das passiert häufiger, dieses ist kein außergewöhnlicher Fall. Wir haben mit der Obduktion ja auch nicht die Möglichkeit, alle Todesursachen wirklich festzustellen. Es gibt viele Dinge, die über sogenannte Ausschlussdiagnosen festgestellt werden. Nehmen wir als Beispiel den plötzlichen Kindstod: Beim plötzlichen Kindstod habe ich eigentlich keinen Befund, der jetzt definitiv dafür spricht, die Obduktion ist dadurch gerechtfertigt, dass man eben andere Todesursachen wie das Schütteltrauma, wie eine andere Gewalteinwirkung, eine Vergiftung oder einen Tod aus innerer Ursache, die ich benennen kann, einen Herzfehler oder Ähnliches ausschließt. Und erst, wenn man das getan hat, kann man gewisse Diagnosen dann als Verdachtsdiagnosen äußern.
Kassel: Bietet nicht da auch wieder, und damit kommen wir zum Schluss noch einmal darauf, die Virtopsie einen Vorteil? Sie haben ja schon beschrieben, es ist schon so bei der normalen Autopsie, da ist halt ein Experte, der diktiert was in sein Band oder sagt es dem Kollegen. Das heißt, es ist eine Art Momentaufnahme, die dann mehr oder weniger nicht reproduzierbar ist. Diese Bilder, die Sie bei einer Virtopsie erzeugen, und die der Computer aufbaut, werden die unbegrenzt gespeichert, das heißt, könnte da jemand von einem Fall, den Sie jetzt untersuchen, vielleicht in 30 Jahren rausfinden, woran der gestorben ist?
Oesterhelweg: Dieses ist einer der Geburtsgedanken der Virtopsie gewesen. Die Virtopsie ist ein Begriff, der aus der Schweiz kommt, und hier ging es eben darum, dass auch Jahre nach Beerdigung des Leichnams, Freigabe des Fundortes ein Verfahren entwickelt werden sollte, womit ich eben auch dann noch Rekonstruktionen durchführen kann, die auch aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden können.
Kassel: Also was jetzt ein perfekter Mord ist, muss es nicht immer noch in 20 Jahren sein.
Oesterhelweg: Nein, dieses ist, denke ich, ein Verfahren, das wir jetzt ja auch gerade mit der DNA noch erleben, wo eben auch Fälle, die man früher für nicht klärbar gehalten hat, anhand eines einzelnen Haares lösen kann. Und bis vor wenigen Jahren war dieses nicht möglich, und wir wissen nicht, wo die Technik im Bereich der Bildgebung hingeht.
Kassel: Lars Oesterhelweg über die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der sogenannten Virtopsie.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
"Mehr zum Thema bei dradio.de:"
Bericht aus dem Reich der Toten
Burkhard Madea (Hg.): "Von den Maden zum Mörder", Militzke Verlag, Leipzig 2010, 304 Seiten
Totenstille
Die Folgen des Sparzwangs in der deutschen Rechtsmedizin
Kamm, Zahnbürste oder Diktiergerät
Rechtsmediziner über die Identifizierung des toten Osama bin Laden (DKultur)
Den Toten eine Stimme geben - Die Rechtsmediziner der Berliner Charité
Totgespart
Die Rechtsmedizin in Deutschland (DLF)
Die Anwälte der Toten
Ein Blick in die Labors moderner Rechtsmedizin
Lutsch nie an eines Toten Hand
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