Novellierung des Kulturgutschutzgesetz

Unbegründete Panikmache

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU)
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am 15.07.2015 in Berlin während einer Pressekonferenz zum Kulturgutschutzgesetz. © picture alliance / dpa / Foto: Soeren Stache
Von Christine Habermalz · 15.09.2015
Der öffentliche Protest von Künstlern wie Georg Baselitz war gewaltig. Der Entwurf für eine neues Kulturgutschutzgesetz, der jetzt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgestellt wurde, zeigt aber: die Panikmache war völlig überzogen, kommentiert Christine Habermalz.
Was war das Lamento groß im deutschen Kunsthandel. Wochenlang wurde von staatlicher Enteignung und vom Niedergang der Branche geredet, sollte das Gesetz wie geplant kommen. Die Panikmache blieb nicht ohne Folgen – sei es bei Künstlern wie Georg Baselitz, der öffentlichkeitswirksam seine Leihgaben aus deutschen Museen abzog, oder bei Sammlern wie dem Unternehmer Hasso Plattner, der ankündigte, seine Kunstsammlung nun doch nicht nach Potsdam ins Palais Barberini geben zu wollen.
Man fragt sich, wie es eigentlich kommt, dass eine so kleine Lobbygruppe einen so großen Einfluss auf Öffentlichkeit und Politik gewinnen konnte. Jetzt ist der Gesetzentwurf, der die Ausfuhr von national wertvollen Kulturgütern aus Deutschland neu regeln will, veröffentlicht, und es ist klar: Es wird sich für die meisten Sammler wenig ändern. Richtig, künftig brauchen alle Kunstwerke eine Ausfuhrgenehmigung, auch innerhalb der EU. Laut Gesetzentwurf werden aber nur Werke erfasst, die älter als 70 Jahre und mehr als 300.000 Euro wert sind. Zeitgenössische Kunst ist also gar nicht betroffen – die macht aber 90 Prozent der Geschäfte im deutschen Kunsthandel aus.
Restaurator Detlef Gösche (l) und Techniker Michael Mehlhorn nehmen am 20.07.2015 das Baselitz-Bild "Blick aus dem Fenster" in den Kunstsammlungen Chemnitz (Sachsen) von der Wand.
Zwei Männer hängen im Juli 2015 Bilder von Georg Baselitz in den Kunstsammlungen Chemnitz (Sachsen) ab.© Jan Woitas / picture-alliance / dpa
Private Leihgaben in öffentlichen Museen sind in der Tat betroffen, weil sie künftig zusammen mit den Sammlungen unter Kulturgutschutz stehen werden. Doch der Besitzer kann mit einer einfachen E-Mail widersprechen, dann erlischt der Schutz – Gruß an Baselitz und Plattner. Darüber hinaus behält sich der Staat das Recht vor, bei einigen wenigen Objekten, auch solche in Privatbesitz, mitzureden, wenn sie ins Ausland verbracht werden sollen – nämlich dann, wenn sie als "bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands" angesehen werden. Darf er das? In der Tat, für den Besitzer hat das Folgen – in bar.
Schutz des nationalen Kulturgutes ist legitim
International lassen sich weit höhere Preise erzielen. Ein Verkaufsverbot, wie vielfach kolportiert, bedeutet die Einstufung indes nicht. Für die Schutzmantel-Madonna, eines der weltweit bedeutendsten Altmeistergemälde von Hans Holbein hatte Max Hollein, Direktor des Frankfurter Städel, in dem es lange als Leihgabe hing, mit Hilfe öffentlicher und privater Geldgeber 40 Millionen Euro zusammengebracht – den Eigentümern, das Adelshaus Hessen, war das nicht genug. Für zehn Millionen mehr ging es an den Unternehmer Würth – nicht zuletzt, weil von London aus der Preis noch einmal in die Höhe getrieben werden konnte.
Künftig wird dieses Schlupfloch geschlossen werden. Das mag manchen Kunstbesitzern übel aufstoßen. Doch der Anspruch Deutschlands, sein nationales Kulturgut zu schützen, ist legitim. Und er liegt im Wesen der Kunst begründet, die eben nicht nur Handelsgut ist, sondern auch eine ideelle Bedeutung hat und manchmal auch Teil unserer kulturellen Identität ist – weil sie uns zeigt, wer wir sind und woher wir kommen. Allerdings muss die Definition, was national wertvoll ist, eng begrenzt bleiben. Niemand wird die nationale Bedeutung der Humboldt-Tagebücher in Frage stellen. Doch bei einem Andy Warhol, auch wenn er lange in einer Aachener Spielbank hing, ist das schon schwieriger zu begründen. Für den Kunstsammler gilt mehr als für jeden anderen Besitz: Eigentum verpflichtet. Da diese Einsicht nicht bei allen verbreitet ist, muss eben nachgeholfen werden. Aber mit Augenmaß. Derweil können die Sammler, die ihre Kunstwerke angeblich LKW-weise ins Ausland vor Grütters in Sicherheit bringen, umdrehen. Kein Grund zur Panik.
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