Juryurteil gegen Filmproduzenten

Journalist nennt Weinstein-Urteil einen "differenzierten Schuldspruch"

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Der amerikansche Filmproduzent Filmproduzent Harvey Weinstein beim Gang zum Manhattan Supreme Court in New York am 24.02.2020.
Im Vergewaltigungsprozess gegen Harvey Weinstein hatten mahr als 80 Frauen dem Filmproduzenten sexuelle Vergehen vorgeworfen. © imago images / John Angelillo
Peter Mücke im Gespräch mit Susanne Burkhardt · 24.02.2020
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Mit Vorwürfen gegen Harvey Weinstein wegen sexuellen Missbrauchs hatte die #Metoo-Debatte 2017 in der Filmbranche ihren Ursprung. Jetzt ist der ehemalige Filmmogul von einer New Yorker Jury schuldig gesprochen worden. Ihm drohen mindestens fünf Jahre Haft.
Mehrere Tage hatten die zwölf Laienrichter im Vergewaltigungsprozess gegen Harvey Weinstein beraten und haben ihn dann am Montag nun schuldig gesprochen - allerdings nicht in allen Anklagepunkten.
Beim schwerwiegendsten Anklagepunkt, der "räuberischen, sexuellen Erpressung" mit dem Vorwurf, dass Weinstein Frauen systematisch sexuell bedrängt und vergewaltigt habe, hätten sich die Geschworenen nicht einigen können, sagt Peter Mücke. Der Journalist hat den Prozess in New York verfolgt. Auch vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung sei Weinstein am Montag von der zwölfköpfigen Jury freigesprochen worden, sonst hätte ihm eine lebenslange Haftstrafe gedroht, so Mücke.
"Was bleibt, ist ein Schuldspruch in zwei Fällen. Zum einen sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass Weinstein eine ehemalige Produktionsassistentin 2006 zum Oralsex gezwungen hat. Der Anklagepunkt lautete 'Schwere sexuelle Nötigung', der zweite Schuldspruch 'Vergewaltigung einer Schauspielerin im Jahr 2013 in einem minderschweren Fall'. Das heißt in diesem Fall gegen ihren Willen, aber nicht mit Gewalt. Das sind die beiden Schuldsprüche, die heute gefallen sind".

Keine Einigung über systematischen Machtmissbrauch

Viele Frauen hätten Weinstein vorgeworfen, dass er systematisch seine Macht als ehemaliger "König von Hollywood" missbraucht habe, um Frauen - auch bei einem Nein - zum Sex zu zwingen. Dass Weinstein nun nicht auch für systematische räuberische sexuelle Erpressung verurteilt worden ist, sei sicherlich für einige enttäuschend: "Aber man kann es auch anders sehen. Durch diesen differenzierten Schuldspruch hat die Jury gezeigt, dass es eben nicht nur darum ging, ein Zeichen zu setzen für die #Metoo-Bewegung, sondern dass sie sich wirklich die Mühe gemacht hat, sich die Fälle dieser beiden Frauen anzusehen, um die es ja in diesem Prozess ging und darüber zu urteilen. Dieses differenzierte Urteil mag manchen stören. Es kann aber durchaus auch ein sehr starkes Urteil sein und ein stärkeres, als eine lebenslange Haft - möglicherweise - in diesen ganz schweren Vorwürfen."

Über das Strafmaß wird im März entschieden

Über das Strafmaß werde jetzt nach dem Urteil der Geschworenen ein Berufsrichter am 11.März entscheiden, so Mücke. Für die schwere sexuelle Nötigung, für die Weinstein schuldig gesprochen wurde, sehe das amerikanische Recht fünf bis 25 Jahre Haft vor. Und Mücke betont: "Man darf auch nicht vergessen: Es wartet noch ein Prozess in Los Angeles auf ihn. Auch da lautet der Vorwurf einmal auf 'Vergewaltigung', einmal auf 'schwere sexuelle Nötigung'." Bei einer Verurteilung dort wäre ein Wiederholungstäter: "Also da wartet noch einiges auf ihn. Er wird auf jeden Fall ins Gefängnis müssen."
(mle)
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