Fairtube

Youtuber gegen Youtube

20:56 Minuten
Das Logo des Videoportals YouTube auf einem Smartphone
Bei der neuesten Youtube-Debatte geht es nicht um Inhalte, sondern darum, wie die Videoproduzenten von der Plattform behandelt werden. © imago / ThomasTrutschel
Mit Vera Linß und Marcus Richter · 10.08.2019
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Deutsche Videoproduzenten haben sich mit der IG Metall zusammengeschlossen, um bessere Arbeitsbedingungen für Youtuber zu fordern. Sie wollen auch ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Plattform. Hat das Aussicht auf Erfolg?
Youtube wird oft von Problemen geplagt. Der Empfehlungsmechanismus sorgt immer wieder dafür, dass man nach ein paar Katzenvideos plötzlich vor extremistischen Inhalten sitzt und immer wieder fallen manche große Produzenten durch fragwürdige Inhalte auf. Aber auch auf der anderen Seite der Kameras gibt es einige Schwierigkeiten und viele Youtuber fühlen sich unfair von der Google-Tochter behandelt.
Einer dieser Youtuber ist Jörg Sprave. Auf seinem "Slingshot Channel" zeigt er über zwei Millionen Abonnenten "gummibetriebene Abschussgeräte" – das, was die meisten als "Schleuder" oder "Zwille" kennen. Er ist aber auch eine treibende Kraft und das Gesicht der Initiative Fairtube, die zusammen mit der IG-Metall Youtube unter Druck setzen will.

Es geht um Transparenz und Mitsprache

Fairtube hat Youtube einen Forderungskatalog übermittelt. Die großen Punkte sind mehr Transparenz über die Funktionsweise der Empfehlungs-Algorithmen aber auch darüber, warum manche Video demonetarisiert, also für Werbung gesperrt werden. Denn momentan sei es so, dass Youtuber nur eine sehr schwammige Begründung erhalten statt konkreter Vorwürfe, aus denen man lernen oder sie anfechten könnte.
Auch mehr Ansprechpartner für die Videoproduzenten werden gefordert. Momentan würden nämlich hauptsächlich automatisierte Mails verschickt werden und es sei sehr schwierig, menschliche Ansprechpartner bei Youtube zu finden. Um Streitigkeiten zu klären, soll eine neutrale Schlichtungsstelle geschaffen werden und die Google-Tochter soll einen Beirat gründen, in dem auch Youtuber sitzen.

Auch rechtliche Schritte stehen im Raum

Zusammen mit dem Forderungskatalog hat Fairtube auch eine Deadline an Youtube übermittelt: Bis zum 23.08.2019 soll eine Reaktion eintreffen, sonst würden rechtliche Schritte folgen. Ein Angriffspunkt, den die Initiative sieht, ist die Intransparenz des Youtube-Algorithmus, der ihrer Ansicht nach im Widerspruch zur DSGVO steht.
"Es hat auch schon entsprechende Urteile gegeben. Da gab es zum Beispiel Leute, die haben gesagt, ich habe eine Examensarbeit geschrieben und ich möchte gerne wissen, was denn die Leute, die die Arbeit korrigiert haben, an Bemerkungen drangeschrieben haben und das wurde akzeptiert. Da wurde gesagt: Ja das sind personenbezogene Daten, die müssen herausgegeben werden", so Sprave.
Doch es gibt auch Gegenstimmen, die sagen, dass das nicht so einfach sei. Der Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Thomas Schwenke verweist dazu auf ein Urteil aus 2014, in dem der Bundesgerichtshof der Schufa zugesprochen hat, dass ihr Algorithmus ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sei.

Youtube selbst äußert sich nicht

Fairtube meint außerdem, dass sie auch auf arbeitsrechtlichem Weg Druck auf Youtube ausüben können. Der Vorwurf: Scheinselbstständigkeit. Das bezeichnet den Umstand, dass eine Firma Menschen in einem unternehmerischen Vertragsverhältnis beschäftigt, die aber Arbeitsrechtlich eigentlich einen Anspruch auf ein festes Gehalt, Urlaubszahlungen und klare Arbeitszeiten haben.
Jetzt sind Youtuber natürlich keine klassischen Angestellten. Schließlich können sie selber entscheiden, welche Inhalte ihre Videos haben und wann und wie oft sie diese hochladen. Doch gleichzeitig sind sie auch von der Plattform und ihren Algorithmen abhängig. Diese bestimmt den Preis der Werbung vor den Videos und den Anteil, den die Produzenten an den Einnahmen erhalten. Genau diese Machtausübung und das Recht Verträge einseitig zu verändern, das sich Youtube vorbehält, spricht laut des Juristen Rüdiger Helm auch für das Argument der Scheinselbstständigkeit:
"Wenn eine Seite die Vertragsbedingungen ständig ändern kann, dann spricht das für ein Arbeitsverhältnis, weil in einem Arbeitsverhältnis kann ich durchaus als Arbeitgeber im Rahmen meines Leistungsbestimmungsrechts recht unterschiedliche Aufgaben zuweisen."
Welche Schritte allerdings wirklich eingeleitet werden bleibt abzuwarten. Momentan hüllen sich alle Beteiligten in Schweigen: Fairtube will abwarten, ob bis zur Deadline was passiert – YouTube hat erst gar nicht auf eine Anfrage zu dem Thema reagiert.
(hte)
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