Sterbehilfe

"Das Tötungsverbot muss gewahrt bleiben"

Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
Sterbehilfe ist auch in Deutschland umstritten. © picture alliance / dpa / Jm Niester
Eberhard Schockenhoff im Gespräch · 24.06.2014
Die Richter haben geurteilt: Der 38-jährige Komapatient Vincent Lambert darf in Würde sterben. Der Theologe Eberhard Schockenhoff warnt: Ein Recht auf Sterben auf Verlangen setze Sterbende unter Druck.
Seit einem Unfall vor sechs Jahren liegt der Franzose Vincent Lambert im Koma. Seine Ehefrau hatte jahrelang dafür gekämpft, seine künstliche Ernährung einzustellen. Vor dem Unfall habe sich ihr Mann gegen lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis ausgesprochen. Schriftlich hatte Lambert dies allerdings nicht festgehalten.
Den eigenen Tod annehmen
Ein Fall, der auch die Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland wieder entfacht. Für den katholischen Moraltheologen Eberhard Schockenhoff ist klar:
"Menschenwürdig sterben heißt, jedem Menschen die Unterstützung geben, dass er seinen eigenen Tod annehmen kann - meint aber nicht, dass man den Tod selbst herbeiführt."
Ein Recht auf Sterben auf Verlangen setze Sterbende unter Druck, sagte Schockenhoff im Deutschlandradio Kultur:
"Wenn Sterbende es als eine Art Anstandspflicht empfinden würden, dass sie eine angeblich unbeeinflusste Todesbitte äußern, dann wäre ihre Autonomie eben nicht gestärkt, sondern in Gefahr. Es ist paradoxerweise gerade das Tötungsverbot, das die Freiheit der Sterbenden sichert. Deshalb muss es auch möglichst kompromisslos gewahrt bleiben."
Gesetz über Sterbehilfe in Deutschland bis 2015
Die Große Koalition im Deutschen Bundestag hatte angekündigt, bis 2015 ein Gesetz zur Sterbehilfe vorlegen zu wollen. Die Bundestagsabgeordneten sollen dann darüber nach ihrem Gewissen entscheiden. Aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - ist hierzulande bereits verboten, Beihilfe zum Suizid bleibt dagegen straffrei.
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