Die letzten Prozesse

Auschwitz ohne Ende

Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning (M) wird am 11.02.2016 in Detmold (Nordrhein-Westfalen) nach dem Ende des ersten Prozesstages aus dem Gebäude begleitet. Dem 94-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen vorgeworfen. Der Prozess vor dem Landgericht Detmold findet in den Räumen der Industrie und Handelskammer IHK statt. Foto: Bernd Thissen/dpa
Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinholf Hanning im Landgericht Detmold am ersten Prozesstag, dem 11. Februar 2016 © picture alliance / dpa / Bernd Thissen
Von Beate Ziegs · 09.05.2016
71 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz beginnen in Detmold, Neubrandenburg, Kiel und Hanau Prozesse gegen frühere SS-Wachleute, Sanitäter und eine Funkerin.
Leon Schwarzbaum: "Das kann man sich nicht vorstellen, was Auschwitz war. Auschwitz war eine Mordfabrik, wo man Menschen am laufenden Band gemordet hat. 35 Personen meiner Familie sind ermordet worden."
Leon Schwarzbaum. Überlebender.
Leon Schwarzbaum: "Es ist gerecht, dass man nach so vielen Jahren noch die Prozesse den Leuten macht. Denn die haben ja mitgemacht. Ich wurde immer gefragt, ob ich einen SS-Mann kennengelernt habe, der menschlich war. Ich wüsste nicht."
Thomas Walther: "Es ist aus meiner Sicht ein enormer Bedarf an Gerechtigkeit vorhanden. Und Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang dieser Prozesse ist den Opfern geschuldet."
Thomas Walther. Anwalt.
"Und jetzt fragt man sich: Wieso, die Opfer sind ja tot, wie kann denen noch Gerechtigkeit geschenkt werden?"
Peter-Michael Diestel: "Ich glaube, dass die große Bereitschaft, hier gigantische Schauprozesse zu organisieren und für die deutsche Justiz ein Feigenblatt zu gestalten, dass diese Absicht kontraproduktiv ist."
Peter-Michael Diestel. Verteidiger.
Hans Förster: "Wenn man ins Detail einsteigt, kommt man ganz schnell zu dem Ergebnis, dass alle wussten, dass es nur um die Ermordung der Deportierten ging."
Hans Förster. Ankläger.
"Und dass jeder auch eine Verantwortlichkeit dafür hatte und auch funktional wusste, dass er in irgendeiner Form immer mitwirkt. Und das nennt man auch strafrechtliche Verantwortlichkeit."
Leon Schwarzbaum: "Das sind alles alte Menschen. Die sind krank, die haben Atteste. Und die werden bestimmt nicht im Gefängnis landen. Aber sie sollen doch wenigstens sprechen."
Doch Reinhold Hanning schweigt. Nicht einmal Angaben zu seiner Person kommen ihm über die Lippen, als am 11. Februar 2016 vor dem Detmolder Landgericht der Prozess gegen ihn eröffnet wird. Er hält den Kopf gesenkt, während die Anklage verlesen wird. Auch als Leon Schwarzbaum von der Deportation seiner Familie aus dem polnischen Będzin in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau berichtet, davon, dass seine Eltern sofort nach der Ankunft getötet wurden, lässt Reinhold Hanning keine Reaktion erkennen. Erst 13 Verhandlungstage später, am 29. April, gesteht Reinhold Hanning mit leiser Stimme, er bereue es zutiefst, einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben. "Ich entschuldige mich in aller Form", sagt er. Was er selbst konkret zu welchem Zeitpunkt getan hat, sagt er nicht.

Hanning, 94, war Unterscharführer bei der SS

Der heute 94-jährige Reinhold Hanning war bei der Schutzstaffel (SS) Unterscharführer. Er bekleidete damit den niedrigsten Rang der Unteroffiziere innerhalb der SS. Laut Anklage war er von Januar 1943 bis Juni 1944 als Wachmann in Auschwitz-Birkenau eingesetzt.
In dieser Zeit begann die so genannte "Ungarn-Aktion", bei der zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Ungarns umgebracht wurden. Die meisten wurden mit Giftgas ermordet. Reinhold Hanning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verantworten.
Einen niedrigen Dienstgrad hatte auch der Angeklagte in einem Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg. Dort soll sich der 95-jährige Hubert Zafke wegen mutmaßlicher Beihilfe in mindestens 3681 Fällen verantworten, die er als Sanitäter der SS begangen haben soll. Die Verteidigung plädiert auf verhandlungsunfähig; die Staatsanwaltschaft hält ihn – ähnlich wie Reinhold Hanning in Detmold – für bedingt verhandlungsfähig.
Und das Gericht? Es zeigt wenig Elan, die Frage zügig und fachgerecht entscheiden zu lassen.
Neubrandenburg. 29. Februar 2016. Früher Morgen. Vor dem Landgericht baut Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, ein Transparent mit dem Porträt von Anne Frank auf.
Anne Frank kommt mit ihrem Transport am 5. September 1944 nach Auschwitz. Herr Zafke war schon da. Und sie beide treffen an diesem Ort aufeinander. Es ist nicht klar, ob sie sich gesehen haben, aber die Koinzidenz ist ganz deutlich. Sie hat ein Gesicht, ein Gesicht, das die Welt kennt. Und deswegen ist es gut, diesen Zusammenhang deutlich zu machen. Anne Frank steht für viele.

Nur drei Verhandlungstage, das führte zum Eklat

Landesgericht Neubrandenburg: Pressevertreter aus Israel, Kanada, Großbritannien, den Niederlanden und USA – der Andrang ist enorm. Nicht nur wegen Anne Frank und nicht nur, weil hier einer der letzten großen Auschwitz-Prozesse stattfinden könnte, sondern auch, weil es im Vorfeld zum Eklat kam. Sowohl die anklagende Staatsanwaltschaft Schwerin als auch die Vertreter der Nebenkläger hatten einen Befangenheitsantrag gegen Klaus Kabisch, den Vorsitzenden Richter der Neubrandenburger Schwurgerichtskammer, gestellt.
Der Grund für die Staatsanwaltschaft: Das Gericht hatte gerade mal drei Verhandlungstage angesetzt. Das sind ungewöhnlich wenige für Prozesse, bei denen es um einen derart komplexen Sachverhalt geht. Das Landgericht Detmold hatte zum Beispiel im Fall Reinhold Hanning von vornherein mindestens zwölf Verhandlungstage vorgesehen. Gleich am ersten Tag begann es mit der Vernehmung von Zeugen wie Leon Schwarzbaum. In Neubrandenburg hingegen sollte erst einmal über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten entschieden werden.
Obwohl das übergeordnete Oberlandesgericht Rostock auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens Hubert Zafke bereits als "eingeschränkt verhandlungsfähig" erklärt hatte.
Am zweiten Verhandlungstag sollte die Anklage verlesen und der "hinreichende Tatverdacht" erörtert werden.
Obwohl das Oberlandesgericht Rostock schon zu dem Schluss gekommen war, dass es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, denn sonst hätte der Prozess gar nicht erst eröffnet werden können.
Für den dritten Verhandlungstag war nichts geplant, keine Zeugenvernehmung, kein Vortrag eines historischen Gutachters wie etwa in Detmold – einfach nichts.
Hans Förster: "Ich habe einen Befangenheitsantrag gestellt, weil ich der Auffassung war, dass das Gericht wohl eher dahin tendiert, das Verfahren einer schnellen Erledigung zuzuführen. Also entweder das Verfahren einzustellen wegen eines Verfahrenshindernisses oder zu einem Freispruch zu kommen."
Oberstaatsanwalt Hans Förster.
"Man kann Verfahren in unterschiedlicher Weise fördern oder nicht fördern und dem Verfahren ein Gepräge geben. Und um es ganz offen zu sagen: Als ich die Ladung zur Hauptverhandlung bekommen habe und habe das Programm, was die Kammer abarbeiten wollte, gesehen, da war für mich klar, dass man gar nicht in die Beweisaufnahme, also in den eigentlichen Sachverhalt, einsteigen wollte. Die Schuld- und Straffrage stand nicht zur Disposition. Und das ist zumindest aus meiner Sicht sehr merkwürdig." Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.
Das ist eine Entscheidung, mit der man professionell umgehen muss. Man kann ja über Rechtsansichten und Einschätzungen prozessualer Situationen streiten; und wenn man dann unterliegt, dann muss man dem auch mit Gelassenheit entgegentreten. Und ich denke, grundsätzlich gebietet es auch der Respekt vor den Nebenklägern und auch dem Gegenstand des Verfahrens, dass man sich da nicht zu emotional verhält, sondern dass man um die Sache ringt."

"Fahrlässigkeit oder brutaler Vorsatz"

Das "Ringen um die Sache" wurde auch den Nebenklägern nicht leicht gemacht, deren Befangenheitsantrag ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Anwälte der Nebenkläger hatten bemängelt, dass Richter Klaus Kabisch dem Auschwitz-Überlebenden Walter Plywaski das Recht zur Nebenklage mit der fadenscheinigen Begründung absprechen wollte, Plywaski sei zu Beginn des zur Verhandlung stehenden Zeitraums noch nicht im Lager gewesen. Wieder war es das Oberlandesgericht Rostock, das diese Entscheidung korrigierte und die Nebenklage zuließ.
Trotzdem gewährte das Landgericht Neubrandenburg dem Nebenkläger keinerlei Akteneinsicht. Obendrein schickte es die Zulassung zur Nebenklage nicht den bevollmächtigten Anwälten, sondern nur dem in den USA lebenden Walter Plywaski – formlos und in deutscher Sprache, die der Mann nicht beherrscht.
Thomas Walther: "Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es ist Fahrlässigkeit oder brutaler Vorsatz."
Thomas Walther, Vertreter von Walter Plywaski.
"Wenn es fahrlässig ist, dann hat das Gericht die Fürsorgepflicht gegenüber diesem jüdischen Überlebenden von Auschwitz nicht wahrgenommen. Und wenn es Vorsatz ist, dann ist es ein grober Akt der Missachtung und ein beschämendes Zeichen für völlige Armut an Empathie. So arm, wie eigentlich niemand sein dürfte – zumindest nicht in der Justiz. Aber ich gehe mal von Fahrlässigkeit aus."
Bei dieser Vorgeschichte ist es kaum verwunderlich, dass der entscheidende Platz am ersten Verhandlungstag unbesetzt bleibt. Eine Notärztin stellte für Hubert Zafke gleich mehrere Befunde, darunter einen gebrochenen Arm, akute Stressreaktion, Suizidgefahr und einen Bluthochdruck von 180 : 100.
Zafkes Verteidiger Peter-Michael Diestel, im Kabinett von Lothar de Maizière letzter Innenminister der DDR, leistet sich eine verbale Entgleisung, indem er behauptet, das Verfahren gegen seinen kranken Mandanten sei – Zitat - "mit einer Todesstrafe gleichzusetzen". Richter Kabisch verwechselt ständig die Anwälte der Nebenkläger und beauftragt schließlich einen Amtsarzt mit einer neuerlichen Untersuchung, ohne zu sagen, bis wann diese vorzunehmen sei. Von Auschwitz ist an diesem Tag mit keinem Wort die Rede.
Ein paar Stimmen, Schritte, Stühle werden gerückt.
Rechtsanwalt Diestel (leise, fast flüsternd): "Die haben sich überzeugt, der ist absolut verhandlungsunfähig. Absolut unmöglich zu verhandeln."

Autorin: "Prinzipiell oder nur heute?"
Rechtsanwalt Diestel: "Immer, immer. Es ist eben so. Es gibt eben keinen 96-jährigen – oder kennen Sie einen? Auch Helmut Schmidt nicht. Ich bin mit Schmidt befreundet gewesen. Auch der hätte diesen Prozess nicht überstanden. Es gibt berühmte Dirigenten, die mit 90 noch dirigiert haben. Aber 96 ist schon ein bisschen mehr. Und das ist ein ganz einfacher, ungebildeter Mann. Vielleicht ist das bei Gebildeten noch etwas anderes, ich weiß es nicht ..."

Der Angeklagte leidet unter Bluthochdruck

14. März, zweiter Verhandlungstag in Neubrandenburg. Hubert Zafkes Platz bleibt erneut leer. Wieder geht es um seinen Bluthochdruck.
Um die Verhandlungsfähigkeit beurteilen zu können, hatte die zufällig Dienst habende Amtsärztin eine internistische und kardiologische Untersuchung empfohlen, für die sie sich selbst nicht als kompetent erachtete. Zafke lehnte ab.
Nach der Verhandlungspause lässt Richter Kabisch den Prozess bis zum 17. Mai aussetzen. In der Zwischenzeit soll Hubert Zafke zu einer gründlichen Untersuchung in ein Krankenhaus eingewiesen werden.
Peter-Michael Diestel: "Ich glaube, es werden irgendwann die humanistischen Grundsätze des deutschen Strafrechts, an das wir ja alle gebunden sind, greifen und dem Mann eine Chance lassen, irgendwann in Frieden vor den höchsten Richter zu treten. Und das ist kein irdischer."
Erklärt Peter-Michael Diestel später in seiner Potsdamer Kanzlei.
Peter-Michael Diestel: "Ein verantwortungsbewusster Anwalt muss seinen Mandanten in einer solchen Situation einfach zum zweckmäßigen Verhalten raten. Ich brauche meinem Mandanten gar nichts zu raten. Er hat diese Zeit nicht gegenwärtig. Und ich glaube, dass die große Bereitschaft, hier gigantische Schauprozesse zu organisieren und für die deutsche Justiz ein Feigenblatt zu gestalten, dass diese Absicht kontraproduktiv ist. Es gibt aus meiner Sicht auch einen konstruktiven Umgang mit dieser Materie und mit diesen alten Menschen, die jetzt angeklagt werden, dieses Wissen um diese furchtbaren Dienstzeiten, die sie in dieser Zeit hatten, das abzufragen, das festzuhalten und in die Geschichtsforschung einzubringen. Das wäre nach meinem Dafürhalten ein Dienst an den Opfern. Ob das eine Kommission macht, ob das Historiker machen – nur der Weg über den Strafprozess ist falsch."
Annette Weinke: "Das ist ein absurder Vorschlag. Wenn er von einem Juristen kommt, ist er noch absurder."
Annette Weinke, Zeithistorikerin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehört die Geschichte der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und von Staatsverbrechen im allgemeinen.
Annette Weinke: "Mord verjährt nicht. Und es gibt da überhaupt keine Ermessensspielräume für die Staatsanwaltschaften, diese Taten müssen ermittelt werden. Und es gibt auch keinen Schutz vor Strafverfolgung wegen fortgeschrittenen Alters. Aber grundsätzlich schließt das eine das andere nicht aus. Und dieses Argument wurde auch schon in den 60-er Jahren geäußert. Es hat wirklich zu keinem Zeitpunkt ein ansatzweise erkennbares Bemühen der früheren Täter gegeben, sich in irgendeiner Weise mit ihrer Schuld auseinanderzusetzen. Insofern mussten sie immer durch die Strafprozesse gezwungen werden, überhaupt mal sich öffentlich zu äußern. Sie haben auch in diesen Verfahren nicht aktiv dazu beigetragen, dass es zu einer Aufklärung kommen konnte."

Schauprozesse für eine schlechte juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen?

Und die Aufklärung selbst? Rechtsanwalt Diestel steht nicht allein mit seiner Meinung, es handele sich um Schauprozesse, die als eine Art Feigenblatt für die mehr schlechte als rechte juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen dienen.
Annette Weinke: "Juristen, die sich mit der Thematik inhaltlich auseinandersetzen, denen müsste eigentlich bekannt sein, dass diese Prozesse immer eine sehr, sehr große symbolische Dimension beinhalten. Das erleben wir ja auch auf internationaler Ebene, das ist ein Spezifikum von Strafprozessen, die sich mit Staatsverbrechen auseinandersetzen. Und das sind in keinem Fall Schauprozesse, das ist einfach eine billige Polemik. Aber es sind Prozesse, die mit großer Verspätung in Gang gekommen sind. Ich meine, der etwas fade Beigeschmack dieser Verfahren liegt natürlich darin, dass der historische Rückblick sehr zwiespältig ausfällt aufgrund einer täterfreundlichen Rechtsprechung."
Weit über eine Million Menschen wurden in Auschwitz-Birkenau, dem größten Vernichtungslager der Nazis, umgebracht. Experten schätzen, dass einige zehntausend Auschwitz-Opfer deutscher Herkunft waren. Dennoch wurden von den insgesamt etwa 6500 SS-Angehörigen, die in dem Vernichtungslager Dienst getan und den Krieg überlebt hatten, in der Bundesrepublik nur 29 verurteilt, in der DDR 20.
Verfolgt wurden – wenn überhaupt – über Jahrzehnte nur diejenigen, die den Massenmord befahlen, zur Leitung der Vernichtungslager gehörten, selbst mordeten oder durch besondere Grausamkeit auffielen. Die so genannten "kleinen Rädchen", die wie Reinhold Hanning oder Hubert Zafke laut Anklage dazu beitrugen, dass die Mordmaschinerie reibungslos lief, wurden als willenlose Gehilfen eingestuft und in der Regel nicht belangt.
Dabei wäre es wohl geblieben, wenn sich nicht der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer des Themas angenommen hätte. In dem von ihm geplanten und maßgeblich durchgesetzten ersten Auschwitz-Prozess sollte es seiner Überzeugung nach nicht nur um Gerechtigkeit für die Opfer gehen, sondern auch darum, die Strukturen des Vernichtungssystems offen zu legen.
Fritz Bauer: "Die Staatsanwaltschaft in Hessen ist mit diesen Dingen befasst worden, weil sie sich von Anfang an bereit erklärt hat, nicht nur den Einzelfall, den einzelnen Mann anzuklagen, sondern Komplexe aufzuklären."
Fritz Bauer vor Beginn des Auschwitz-Prozesses in der "Strafsache gegen Robert Mulka u.a.", der am 20.Dezember 1963 in Frankfurt eröffnet wurde.
Fritz Bauer: "Es gab in Deutschland ja nicht nur Hitler als Nazi und nicht nur Himmler. Es gab hunderttausende anderer, die das, was geschehen ist, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen war, sondern es war ihre eigene Weltanschauung, zu der sie sich aus freien Stücken bekannt haben. Und die Mehrzahl der SS waren nicht bei der SS, weil sie gezwungen war, sondern die war bei der SS und sie war bei der Wachmannschaft im Lager Auschwitz oder Treblinka oder Majdanek, weil die Leute ihren eigenen Nationalsozialismus verwirklichten. Das war keine fremde Tat. Und das sind in meinen Augen und in meinen Ohren einfach Täter, Mitverschworene mit Hitler in der Endlösung der Judenfrage, die sie für richtig hielten."

1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt "Beihilfe" ab

Der Prozess wurde zum Meilenstein historischer Aufklärung. Aber dem von Fritz Bauer entworfenen Konzept der Beihilfe wollte das Gericht nicht folgen. Stattdessen zerlegte das Urteil des Frankfurter Landgerichts das System des industriell organisierten Massenmords in kleinste Einzelteile, "atomisierte" ihn, wie Fritz Bauer sagte. Im Revisionsverfahren von 1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt der Beihilfe ebenfalls ab.
Auch wenn die Karlsruher Richter in einigen Fällen, bei denen es um andere Vernichtungslager ging, sehr wohl die Linie Fritz Bauers vertraten, orientierten sich Staatsanwälte und Richter fortan an dem Urteil zu Auschwitz – was sich als enormer Befreiungsschlag für jene tausende SS-Leute erwies, die unbehelligt blieben. Selbst die in Ludwigsburg ansässige Zentrale Stelle zur Aufklärung Nationalsozialistischer Verbrechen schloss sich dieser Rechtsauffassung an. "Auschwitz war bei der Justiz gedanklich abgeschlossen", wie der frühere Leiter Kurt Schrimm in einem Interview mit dem Spiegel einräumte.
Auf dieses Desinteresse stieß Thomas Walther, als er 2006 mit 63 Jahren seine Tätigkeit als Richter beendete und bei der Zentralen Stelle eine Tätigkeit als Ermittler aufnahm.
Thomas Walther: "Diese andere Linie, die begann ja 2008, ein paar Monate bevor die 50-Jahrfeier in Ludwigsburg für die Existenz der Behörde gefeiert wurde. Da war die Idee, dass eventuell Berufskollegen von Ihnen nach Ludwigsburg kommen und sagen: "Haben Sie mal was von Demjanjuk gehört?" Und dann muss man sagen: 'Na ja, den Namen kennen wir, aber wir haben nie etwas gemacht.' Und dann war der Auftrag, das im Rahmen von Vorermittlungen mal anzupacken, um möglichst vor der Jahrfeier ein Ergebnis zu haben."
Thomas Walther wurde zum Chefermittler in Sachen John Demjanjuk, einem einstigen SS-Helfer im Vernichtungslager Sobibor, der zu dem Zeitpunkt in den USA lebte. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte Walthers Schlussbericht, erhob Anklage und erließ einen Haftbefehl. 2009 wurde Demjanjuk ausgeliefert, 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt – ohne dass man ihm eine konkrete Tat nachweisen konnte. Dem Gericht reichte der Umstand, dass Demjanjuk – Zitat – "Teil der Vernichtungsmaschinerie" gewesen war.
Noch während der Demjanjuk-Prozess lief, erwachten die Ludwigsburger zu neuem Leben. Plötzlich erinnerten sie sich an Listen tausender SS-Leute aus Auschwitz, die bereits zu Fritz Bauers Zeiten angelegt worden waren. Im April 2013 war von 50 noch lebenden Tatverdächtigen die Rede; im Februar 2014 nur noch von 30. Beinahe im Wochenrhythmus mussten die neuen Verfahren eingestellt werden, meistens weil die mutmaßlichen Täter starben oder nicht verhandlungsfähig waren. Übriggeblieben sind wenige – wie Oskar Gröning, Reinhold Hanning oder Hubert Zafke.
Der ehemalige SS-Unterscharführer Oskar Gröning wurde im Juni 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Darüber, ob das Urteil rechtskräftig ist, wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden – der sich jedoch erstaunlich viel Zeit lässt und auch über zehn Monate nach dem Verfahren noch zu keinem Schluss gekommen ist.
Wie anders die Maßstäbe für Beihilfe ausfallen können, wenn es nicht um Auschwitz geht, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zum Fall Mounir al-Motassadeq. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den in Deutschland lebenden Marokkaner in dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Vorwurf: Motassadeq hatte geholfen, Geld an die Attentäter in den USA zu transferieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, obwohl Motassadeq selbst niemanden getötet hatte. Und im Gegensatz zu SS-Leuten in Auschwitz, war er sogar meilenweit vom Tatort entfernt.
Fritz Bauer: "Die Nazis haben sich bemüht, die meisten Urkunden zu vernichten. Totalitäre Staaten arbeiten aber regelmäßig mit 20 und 25 Durchschlägen. Das hängt einfach damit zusammen, dass der riesige Staatsapparat koordiniert werden muss und dass von jedem Befehl dutzende andere Stellen unterrichtet werden müssen. Das ist wie bei der Planwirtschaft: 25 Dokumente sind vernichtet, die 26. und 27. finden sich immer."
An der von Fritz Bauer geschilderten Sachlage hat sich bis heute nichts geändert: Die Anklageschriften sind gespickt mit Verweisen auf Urkunden, darunter einige, die zum ersten Mal gesichtet wurden. Im Fall des SS-Sanitäters Hubert Zafke, der sich in Neubrandenburg dem Gericht stellen soll, sind es zum Beispiel von ihm unterschriebene Protokolle darüber, dass Häftlingen Proben entnommen wurden oder wer an welcher Krankheit leidet. Für den polnischen Historiker Aleksander Lasik, der das Material ausgewertet hat, wie für die anklagende Staatsanwaltschaft Schwerin belegen die Dokumente, dass Zafke in die Mordmaschinerie des Vernichtungslagers involviert war.
Was aber heißt das im Falle eines Sanitäters? Tatsächlich ist das Sanitätswesen eines der weniger gut erforschten Bereiche der SS-Geschichte. Klarheit herrscht jedoch unter anderem darüber, dass zur Ausbildung Unterrichtseinheiten wie "Rassenhygiene", "Erbgesundheitslehre", "Weltanschauung", "Geländekunde" oder "Pistolenschießen" gehörten.
Und dass die Aufgabe eines Sanitäters darin bestehen konnte, das Zyklon B in die Gaskammern einzuschütten oder das Herausbrechen und die Sicherung des Zahngoldes ermordeter Häftlinge zu überwachen.
Alles Tätigkeiten, die nicht auf Heilung, sondern auf Vernichtung ausgerichtet waren.
Annette Weinke: "Ich bin nicht der Meinung, dass diese Prozesse noch neue Akzente setzen, denn – vielleicht sehe ich das zu optimistisch, aber für mich ist diese Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit schon Teil der bundesdeutschen Identität."

"Die Opfer haben in diesen Prozessen eine Stimme"

Und doch beinhalten diese möglicherweise letzten Auschwitz-Prozesse auch für die Zeithistorikerin Annette Weinke eine unwiederbringliche Chance.
Annette Weinke: "Das ist, dass bei diesen aktuellen Prozessen die Opfer einschließlich ihrer Nebenkläger eine sehr viel sichtbarere Rollen spielen als in den alten Verfahren. Das hängt damit zusammen, dass jetzt die Nebenkläger wirklich sehr engagiert versucht haben, die letzten Opfer noch anzusprechen und sie sozusagen zu gewinnen, sich an dieser Nebenklage zu beteiligen. Die Opfer haben in diesen Prozessen eine Stimme und geben dem Prozess ein unverwechselbares Gesicht. Das ist der wichtigste gesellschaftspolitische Beitrag."
Thomas Walther: "Und wenn man das beobachtet, wie das geschieht: Da leuchtet aus diesem ganzen Grauen so ein – ja, ein Bild der Liebe hervor.
Da gibt es diese Szene, dass der Herr Schwarzbaum aufsteht – er hat mich vorher gefragt: "Darf ich das denn? Ich möchte gerne dem Gericht das Bild meiner Familie zeigen." Sage ich: "Natürlich, klar. Wir fragen, und dann werden Sie das auch dürfen." Und da ist drauf zu sehen der Herr Schwarzbaum, damals mit 15, 16 Jahren, seine Eltern und sein Onkel, der Bruder seines Vaters. Und er hat das dem Gericht gezeigt. Und da war ein solcher Stolz darin, also eine Überzeugung, dass hier jetzt ein ganz wichtiger Akt passiert. Und das ist das Gesichtgeben. Und der Mann mit 94 Jahren ist ein stolzer Junge: Der hat seinen Eltern das wiedergeschenkt."
Leon Schwarzbaum: "Das Foto mit meinen Eltern habe ich immer dabei. Für die tue ich das. Für die Toten, die nicht sprechen können. Tote Verwandte, tote Freunde, tote Menschen, tote Kinder, tote Frauen. Rachegefühle habe ich nicht. Ich habe im Gegenteil – ich habe manchmal, noch während des Prozesses, mit dem Hanning Mitleid gehabt. Komisch. Ein junger Mann – ich zeige Ihnen, wie der als junger Bursche aussah - (holt eine Zeitung) - das ist der Hanning. So sah er aus. Und ich sah aus wie er! Also wir waren gleich alt."
Leon Schwarzbaum überlebte das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau; er überlebte die Zeit der Zwangsarbeit für Siemens im Außenlager Bobrek; und er überlebte den Todesmarsch von Sachsenhausen nach Schwerin. Seine Eltern wurden bereits zwei Wochen vor ihm nach Auschwitz deportiert und gleich nach ihrer Ankunft vergast.
Im Quarantänelager Birkenau arbeitete Leon Schwarzbaum als Läufer für den Lagerältesten. Davon erzählt er in Schulen oder auf Gedenkveranstaltungen. Er erzählt von willkürlichen Exekutionen, von Selektionen, Geschäftemachereien – und von den Krematorien.
Leon Schwarzbaum: "Man konnte die Krematorien aus unseren Blocks nicht sehen. Aber man konnte das Feuer, was aus den Schornsteinen kam – kein Rauch, Feuer. So gut brennen Menschen. Und gerochen haben wir es immer. Der Geruch war unerträglich. Es ist so, dass jeder, der da in dem Lager war – ob das ein SS-Mann war oder Privatleute, Handwerker waren doch auch manchmal da – die haben gewusst, was da passiert."

Leon Schwarzbaum bereitet sich auf seine Aussage als Nebenkläger vor

Es ist Anfang April und Leon Schwarzbaum bereitet sich auf seine Aussage als Nebenkläger in einem Prozess vor, der in wenigen Tagen in Hanau eröffnet werden soll. Angeklagt ist Ernst Tremmel, der als Wachmann direkt an der Rampe Dienst getan haben soll, dort, wo die Deportationszüge ankamen.
Leon Schwarzbaum: "Nächtelang habe ich nicht schlafen können und habe überlegt, was schreibst du. Also da habe ich hier einen Schriftsatz geschrieben. Ich kann Ihnen das vorlesen, wenn Sie wollen:
Herr Tremmel, ich möchte von Ihnen wissen, wie meine Lieben in die Krematorien kamen, bevor sie qualvoll starben. Wurden sie geschlagen? Hat der Sturmführer der SS, Schwarzhuber, auf dem Motorrad die Kolonne der Unglücklichen angeführt, wie er das so oft getan hat? Und dessen Zeuge ich wurde, als die Transporte aus Ungarn ankamen. Erzählen Sie bitte, ich möchte das wissen, das lässt mir keine Ruhe."
Aber Leon Schwarzbaum hat keine Chance, seine Fragen vorzutragen. Eine knappe Woche vor dem anberaumten Prozessbeginn verstirbt Ernst Tremmel.
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