Weimer streicht Nominierte

Buchläden als "Feinde des Staates"?

Ausgestellte Bücher in einem Buchladen
Die Buchhandlung "Rote Straße" in Göttingen, die den Deutschen Buchhandlungspreis nun nicht mehr bekommen soll. © picture alliance / dpa / Stefan Rampfel
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei nominierte Buchhandlungen von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Kurz vor der Leipziger Buchmesse löst das eine Debatte aus, in der Weimers Handeln einmal mehr in den Fokus gerät.
Am 19. März 2026 wird im Rahmen der Leipziger Buchmesse auch der Deutsche Buchhandlungspreis verliehen. Ausrichter des Preises ist das Kulturstaatsministerium. Dafür stehen jährlich insgesamt eine Million Euro aus dem Bundeskulturhaushalt bereit. 
Die geplante Verleihung steht jedoch im Schatten einer aktuellen Debatte. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei nominierte Buchhandlungen nachträglich von der Liste gestrichen. Während das Ministerium Sicherheitsbedenken anführt, werfen Kritiker Weimer einen Angriff auf die Kunstfreiheit und eine politische Instrumentalisierung vor. Ein Überblick über die Debatte und die verschiedenen Positionen.

Diese Buchhandlungen wurden von der Preisliste gestrichen 

Bei den drei betroffenen Buchhandlungen handelt es sich um „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Sie werden dem linken politischen Spektrum zugeordnet. In der Branche sind sie keine Unbekannten und wurden in den vergangenen Jahren bereits staatlich gefördert.
Sie zeichnen sich durch ein Sortiment aus, das Themen wie Antikapitalismus, Feminismus und antikoloniales Denken umfasst.
Eine unabhängige Fachjury nominierte die Buchhandlungen aufgrund ihrer kulturellen Leistungen für den aktuellen Preis. Der Deutsche Buchhandlungspreis wurde 2015 ins Leben gerufen, um gezielt kleine, engagierte Buchhandlungen zu unterstützen. 

Die Position von Kulturstaatsministers Weimer 

Kulturstaatsminister Weimer rechtfertigt die Streichung der Buchhandlungen mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“. Er argumentiert, staatliche Fördergelder und Preise dürften nicht an „Feinde des Staates“ oder „Extremisten“ vergeben werden.

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Die Behörde beruft sich auf das sogenannte Haber-Verfahren, bei dem Auskünfte beim Verfassungsschutz über Empfänger von Fördergeldern eingeholt werden können.

 Die Position der betroffenen Buchhandlungen  

Die drei Buchläden planen juristische Schritte gegen den Minister und den Verfassungsschutz. Sie bezeichnen die Streichung als Eingriff in die Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung. Ihr Anwalt spricht von einem „beispiellosen Angriff auf die Kunstfreiheit“. 

 Reaktionen von Kulturinstitutionen 

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft Weimer Intransparenz und ein fragwürdiges Vorgehen bei der Nominierung vor. Die Würdigung kultureller Leistungen dürfe nicht von der politischen Ausrichtung eines Sortiments abhängen; maßgeblich müssten kulturelle Kriterien sein. Der Börsenverein ist Partner des Deutschen Buchhandlungspreises.
Der Deutsche Kulturrat nennt den Vorgang „unsäglich“. Geschäftsführer Olaf Zimmermann kritisiert, dass „Regelanfragen“ beim Verfassungsschutz im Kulturbereich dem Grundgesetz widersprechen.

Juristische und kulturjournalistische Einordnung 

Der Jurist Ronen Steinke ordnet Weimers Handeln als rechtlich zulässig, aber hochproblematisch ein. Er gibt zu bedenken, dass die betroffenen Buchhandlungen durch den Verweis auf den Geheimdienst öffentlich an einen „Pranger“ gestellt würden, ohne die konkreten Vorwürfe zu kennen. 
Der Chefkulturreporter des DLF Stefan Koldehoff sieht Weimers Vorgehen als Teil einer größeren konservativen Agenda, die darauf abziele, eine vermeintlich linke Kulturwelt ein Stück nach rechts zu verschieben. Dieses Bild ergebe sich aus seiner bisherigen Kulturpolitik, etwa seinem umstrittenen Agieren bei der Berlinale oder den Kürzungen bei der Kolonialforschung.
Online-Text: Maja Fiedler 
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