Wirbel um Buchhandlungspreis
Die Buchhandlungen „Zur schwankenden Weltkugel“, „Rote Straße“ und „Golden Shop“ sollten 2026 eigentlich mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet werden © picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka
Täuschungsvorwurf gegen Weimer

Drei Buchhandlungen sollten den Buchhandlungspreis erhalten. Dann kam die Absage: Die Jury habe sie nicht ausgewählt, hieß es. Doch das stimmt nicht. Tatsächlich hat sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer für deren Ausschluss eingesetzt.
Eigentlich sollte am 19. März 2026 im Rahmen der Leipziger Buchmesse auch der Deutsche Buchhandlungspreis verliehen werden. Doch der Festakt wurde nach der Aufregung um den Ausschluss drei vermeintlich „linker“ Buchhandlungen von Kulturstaatminister Weimer abgesagt. Jetzt kommen immer neue Details zum Vorschein, die nach dem Berlinale-Eklat abermals Fragen der politischen Einflussnahme auf Kulturveranstaltungen aufwerfen.
Der Buchhandlungspreis stand in diesem Jahr im Zentrum einer kulturpolitischen Debatte. Weimer berief sich auf „verfassungschutzrelevante Bedenken“ ohne diese zu konkretisieren. Kritiker warfen ihm daraufhin empört eine Einschränkung der Kunstfreiheit und politische Instrumentalisierung vor und fordern seinen Rücktritt.
Hat Weimer die Buchhandlungen getäuscht?
Die Anwälte dreier Buchhandlungen werfen Kulturstaatsminister Weimer vor, dass er „die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht“ habe. Als Belege führen sie E-Mails an, in denen es heißt, dass die Buchläden „von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt“ worden seien.
Die Jury wiederum teilte mit, dass sie die Entscheidung, die betroffenen Buchhandlungen auszuschließen, von Kulturstaatsminister Weimer getroffen worden sei und sie darauf keinen Einfluss gehabt habe. Eine Sprecherin des Ministers erklärte, dass die standardisierte Absagemail „aus Gründen des Geheimschutzes“ verschickt worden sei.
Ausrichter des Deutschen Buchhandlungspreises ist das Kulturstaatsministerium. Der Preis wird jährlich an rund 100 kleine Buchläden mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro vergeben. Er zeichnet Buchhandlungen aus, die sich laut Bundeskulturministerium „in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben”.
Welche Buchhandlungen wurden von der Preisliste gestrichen?
Bei den drei betroffenen Buchhandlungen handelt es sich um „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Sie werden dem linken politischen Spektrum zugeordnet.
In der Branche sind sie keine Unbekannten, sie wurden in den vergangenen Jahren bereits staatlich gefördert – und waren in der Vergangenheit bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden. Sie zeichnen sich durch ein Sortiment aus, das Themen wie Antikapitalismus, Feminismus und antikoloniales Denken umfasst.
Eine unabhängige Fachjury nominierte die Buchhandlungen aufgrund ihrer kulturellen Leistungen für den aktuellen Preis. Der Deutsche Buchhandlungspreis wurde 2015 ins Leben gerufen, um gezielt kleine, engagierte Buchhandlungen zu unterstützen.
Warum wurden die Buchhandlungen ausgeschlossen?
Kulturstaatsminister Weimer rechtfertigt die Streichung der Buchhandlungen mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“. Noch immer ist allerdings unklar, welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz über die Buchhandlungen vorliegen.
Weimer argumentiert, staatliche Fördergelder und Preise dürften nicht an „Feinde des Staates“ oder „Extremisten“ vergeben werden. Die Behörde beruft sich dabei auf das sogenannte Haber-Verfahren.
Was ist das Haber-Verfahren?
Das Haber-Verfahren wird seit 2004 angewendet. Es ermöglicht den Behörden, beim Inlandsgeheimdienst Auskünfte über Empfänger staatlicher Fördergelder einzuholen. Weimer verteidigt sich damit, dass viele Ministerien auf dieses Instrument zurückgriffen, es beim BKM aber nur in Ausnahmefällen zum Einsatz komme.
Weimers Vorgängerin Claudia Roth hatte damit prüfen lassen, ob Fördergelder, die in der Corona-Pandemie an einen rechten Verlag ausgezahlt wurden, zurückgefordert werden könnten. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels klagte, verlor aber vor Gericht. Das geförderte Buch sei „zwar als durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen“, heißt es im Urteil.
Wie setzen sich die Buchhandlungen zur Wehr?
Die Anwälte der Buchläden haben bereits Klagen erhoben und prüfen eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt gegen Kulturstaatsminister Weimer. Sie argumentieren, dass das Haber-Verfahren gar nicht hätte angewendet werden dürfen. Der Datenaustausch zwischen dem BKM und dem Verfassungsschutz befördere „eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar ist“, formuliert es einer der Anwälte in einer Mitteilung an die Medien.
Der Jurist Ronen Steinke ordnet Weimers Handeln als rechtlich zulässig, aber hochproblematisch ein. Er gibt zu bedenken, dass die betroffenen Buchhandlungen durch den Verweis auf den Geheimdienst öffentlich an einen „Pranger“ gestellt würden, ohne die konkreten Vorwürfe zu kennen.
Wie reagiert die Kulturbranche auf den Vorfall?
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft Weimer Intransparenz und ein fragwürdiges Vorgehen bei der Nominierung vor. Die Würdigung kultureller Leistungen dürfe nicht von der politischen Ausrichtung eines Sortiments abhängen; maßgeblich müssten kulturelle Kriterien sein. Der Börsenverein ist Partner des Deutschen Buchhandlungspreises.
Der Deutsche Kulturrat nennt den Vorgang „unsäglich“. Geschäftsführer Olaf Zimmermann kritisiert, dass „Regelanfragen“ beim Verfassungsschutz im Kulturbereich dem Grundgesetz widersprechen.
Der Chefkulturreporter des DLF Stefan Koldehoff sieht Weimers Vorgehen als Teil einer größeren konservativen Agenda, die darauf abziele, eine vermeintlich linke Kulturwelt ein Stück nach rechts zu verschieben. Dieses Bild ergebe sich aus seiner bisherigen Kulturpolitik, etwa seinem umstrittenen Agieren bei der Berlinale oder den Kürzungen bei der Kolonialforschung.
Online-Text: Maja Fiedler / Andreas Buron / Kristina Reymann-Schneider



























