Jörg Radek zu Corona-Protesten

"Es ist die Aufgabe der Polizei, das Recht durchzusetzen"

05:38 Minuten
Rückansicht von zwei Polizisten, die einen Demonstranten abführen.
Die Polizei habe ordnungsgemäß angemeldete und durchgeführte Versammlungen zu schützen, sagt der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek. © imago images / Bernd März
Jörg Radek im Gespräch mit Stephan Karkowsky · 17.01.2022
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In Dresden ermittelt die Polizei gegen Menschen, die gegen Coronaleugner demonstriert haben: Machen sich die Beamten so mit den "Querdenkern" gemein? Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, weist diese Kritik zurück.
Für Empörung in den sozialen Medien sorgte das Vorgehen der Polizei gegen die Aktion einiger Studierender der Medizin in Dresden. Diese hatten sich während einer Corona-Demonstration schützend vor das Dresdener Universitätsklinikum gestellt und mit Transparenten dazu aufgefordert, sich impfen lassen. Während sie dafür von der Politik viel Beifall bekamen, leitete die Polizei Ermittlungsverfahren ein.

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Eine angemeldete Versammlung muss geschützt werden

Den Vorwurf, die Polizei mache sich so mit Corona-Leugnern und Kritikern der Corona-Maßnahmen gemein, weist Jörg Radek, Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), zurück.
"Die Polizei ist völlig unabhängig von den Inhalten einer Versammlung aufgefordert und es ist ihre Aufgabe, das Recht durchzusetzen. Auf der einen Seite gibt es eine angemeldete Versammlung, dagegen steht eine unangemeldete Versammlung, und dementsprechend müssen wir die einen vor den anderen schützen."
Denn wer eine Demonstration anmelde und sich dann auch an die Auflagen halte, werde von Rechts wegen von der Polizei geschützt, unterstreicht Radek.

Freiheitsfeindlicher Protest im Namen der Freiheit

Aber auch denen, die gegen die Corona-Politik auf die Straße gehen, fehlt es offenbar an Rechts- bzw. Unrechtsbewusstein.

Grundgesetz, Artikel 8:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

"Es wird nur verkürzt in die Verfassung geschaut und gesagt: Wir dürfen hier auf die Straße gehen", beklagt der Vizechef der GdP. "Aber der Absatz 2 im Artikel 8 sagt eindeutig, dass man das einschränken darf, wenn es darum geht, dass auch das Gemeinwesen in Deutschland organisiert werden soll. Und der Protest richtet sich ja gerade gegen einen Rechtsstaat, der versucht, die Freiheit zu organisieren."
(uko)

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