Bundesverfassungsgericht

    Karlsruhe urteilt über Euro-Rettungsschirm

    Das Bundesverfassungsgericht im Januar 2014
    Das Bundesverfassungsgericht muss in Sachen Eurorettung entscheiden. © dpa / picture-alliance / Uli Deck
    18.03.2014
    Der Eurorettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) beschäftigt weiter das Bundesverfassungsgericht. Am Vormittag will Karlsruhe sein Urteil über mehrere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm verkünden - es geht auch um die Frage, wie der Bundestag an Entscheidungen beteiligt werden muss.
    Schon vor anderthalb Jahren hatte das höchste deutsche Gericht in einer Eilentscheidung die Beteiligung der Bundesrepublik am ESM für rechtens erklärt – allerdings unter Bedingungen: Das deutsche Haftungsrisiko etwa darf nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung muss der Bundestag befragt werden.
    Die Einführungs des ESM war 2011 beschlossen worden, er soll Mitgliedsstaaten der Eurozone durch Finanzhilfen unterstützen, falls diesen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Daneben ging es in Karlsruhe ursprünglich auch um die Frage, ob die Europäische Zentralbank mit ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschritten hat. Dieser Teil des Verfahrens wurde jedoch abgetrennt, das Bundesverfassungsgericht legte mehrere Fragen hierzu dem Europäischen Gerichtshof vor.
    Gleichwohl gibt es noch Klärungsbedarf, insbesondere, was die Mitwirkung des Parlaments angeht. Eine mögliche Kapitalerhöhung des ESM etwa wäre nur mit der Stimme des Bundesfinanzministers im ESM-Gouverneursrat möglich. Inwieweit der Bundestag, der das Haushaltsrecht ausübt, an einem solchen Verfahren beteiligt wäre, ist jedoch ungeklärt.
    Die Kläger fordern Rücklagen
    Außerdem stellt sich die Frage, ob ausreichend Vorsorge für einen möglichen Abruf der ESM-Gelder getroffen ist: Laut Vertrag sind die beteiligten Länder verpflichtet, die von ihnen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen innerhalb von sieben Tagen zu befolgen, sonst verlieren sie ihr Stimmrecht in den ESM-Gremien. In Deutschland aber müssen größere Summen vom Parlament in einem Nachtragshaushalt beschlossen werden, was deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die Kläger sprechen sich daher dafür aus, Rücklagen zu bilden.
    Das Bundesverfassungsgericht muss zudem die Frage klären, wann das Plenum des Bundestages und nicht nur der Haushaltsausschuss für Entscheidungen rund um den ESM zuständig ist. Laut ESM-Finanzierungsgesetz reicht selbst bei wesentlichen Änderungen der Regeln für Kapitalabrufe die Zustimmung des Ausschusses. "Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Haushalt müssen vom Plenum des Bundestages getroffen werden", fordert dagegen der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der Prozessvertreter des CSU-Vizevorsitzenden Peter Gauweiler. Neben Gauweiler hatten unter anderem die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie" in Karlsruhe geklagt.
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