Bundesverfassungsgericht

    Karlsruhe bestätigt Euro-Rettungsschirm

    Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für den Euro-Rettungsschirm. Die Richter wiesen Klagen gegen den den Europäischen Stabilitätsmechanismus zurück. Zu klären ist noch die Rolle der Europäischen Zentralbank.
    Kläger, die gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) rechtlich vorgingen, sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte, trotz der milliardenschweren Verpflichtungen Deutschlands bleibe die Haushaltsautonomie des Bundestages hinreichend gewahrt. Neben dem Vertrag über sei auch der europäische Fiskalpakt verfassungsgemäß. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Offen sind nach der Entscheidung der Richter nur noch Fragen zur Rolle der Europäischen Zentralbank.
    Bei jeder Änderung muss der Bundestag befragt werden
    Schon vor anderthalb Jahren hatte das höchste deutsche Gericht in einer Eilentscheidung die Beteiligung der Bundesrepublik am ESM für rechtens erklärt – allerdings unter Bedingungen: Das deutsche Haftungsrisiko etwa darf nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung muss der Bundestag befragt werden.
    Gegen den ESM hatten unter anderem der CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler, die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“ geklagt. „Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Haushalt müssen vom Plenum des Bundestages getroffen werden“, hatte der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der Gauweiler beim Prozess vertrat, gefordert. Die Kläger sind der Auffassung, dass der Haushaltsausschuss nicht als alleiniges Gremium für Entscheidungen rund um den ESM zuständig sein dürfe.
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