Boris Palmer über Grundstückswerte

Der "große Charme" der Bodenwertsteuer

Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen: Mögliches Desaster für die Kommunen © dpa/Sebastian Gollnow
Boris Palmer im Gespräch mit Dieter Kassel · 20.02.2019
Wie soll man den Wert eines Grundstücks bemessen? Geht es nach Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), sollen nur noch Größe und Lage entscheiden. Er sieht die Bundesregierung am Zug, denn die bisherige Grundsteuer ist verfassungswidrig.
Die Zeit drängt: Nur noch bis Ende dieses Jahres hat die Große Koalition Zeit, eine Neuregelung der Grundsteuer zu finden. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer (B'90/Grüne), hofft, dass die Bundesregierung zügig handelt: "Es wäre ansonsten für die Kommunen in Deutschland ein Desaster. Es ist unsere wichtigste Steuerquelle und der Bund kann es sich eigentlich nicht erlauben, die Kommunen an der Stelle leer ausgehen zu lassen", sagt er im Deutschlandfunk Kultur.
Palmer wendet sich aber gegen den Kompromissvorschlag von Schwarz-Rot, auch künftig neben dem Bodenwert wieder die Bebauung und damit den Wert der Immobile einzubeziehen. Der Steuerwert müsste sich nach seiner Auffassung nach der Grundstücksgröße und dem Wert pro Quadratmeter bemessen. Das könne man in fast allen Gemeinden mittlerweile "auf Knopfdruck" aus den elektronischen Grundbüchern herauslesen, so Palmer: "Das ist der große Charme einer Bodenwertsteuer."

Keine Gerechtigkeit, die nicht unendlich kompliziert ist

Damit würde allerdings der Besitzer eines Einfamilienhauses genauso hohe Steuern zahlen wie der eines Mehrfamilienhauses. Ein Gerechtigkeitsproblem?
"Es gibt keine Gerechtigkeit, die nicht unendlich kompliziert ist. Deswegen muss man eingestehen: Jedes Modell hat durch die Pauschalisierung Schwierigkeiten im Vergleich zwischen zwei Extremfällen. Aber grundsätzlich gilt: Wenn da einer sein Grundstück voll ausnutzt und für zwölf Familien Platz schafft in der Stadt, dann ist es auch nicht falsch, wenn die Steuern entsprechend auf zwölf Familien aufgeteilt werden und pro Kopf dann weniger gezahlt wird. Ich sehe da kein Gerechtigkeitsproblem."
Palmer hofft auf einen Zusatzeffekt: Wenig genutzte oder leer stehende Grundstücke würden dann schneller bebaut werden.
(bth)
Mehr zum Thema