Neues Polizeigesetz in Bayern

Eingeschränkte Grundrechte trotz höherem Datenschutz

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Telefonüberwachung
Ein Polizeibeamter während einer Telefonüberwachung. © picture alliance/dpa/Foto: Christian Charisius
Thomas Otto im Gespräch mit Vera Linß und Martin Böttcher |
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Eine "drohende Gefahr" soll in Bayern bereits ausreichen, um Überwachung zu rechtfertigen – wenn es nach der Novelle des dortigen Polizeigesetzes geht. Hinter dem Entwurf steckt auch eine EU-Richtlinie. Doch was hat die EU damit zu tun?
Telefone überwachen, Post beschlagnahmen, Personen durchsuchen: Bei "drohender Gefahr" soll die bayerische Polizei bald tief in die Grundrechte eingreifen dürfen – selbst ohne konkreten Verdacht. Mehr Sicherheit, weniger Freiheit ist die Devise des Gesetzentwurfs, der von Kritikern als eines der härtesten Polizeigesetze seit 1945 bezeichnet wird. Schon gegen die erste Novellierung des Gesetzes aus dem Sommer 2017 hatten die Grünen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt.

Was genau steht im Polizeigesetz?

Hinter dem Gesetz steckt eine Besonderheit: Das Gesetz ist unter anderem die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Strafverfolgung und diese muss auch in den anderen Bundesländern verwirklicht werden. Was genau steht im Polizeigesetz, was hat die EU damit zu tun und wie wirkt sich das auf uns aus? Thomas Otto erklärt.
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