Krankenkassen

Was zahlen die Versicherungen und was nicht?

93:22 Minuten
Ein Sparschwein und ein Stethoskop vor grünem Hintergrund.
Welche Leistung zahlt die Kasse und was muss aus dem Sparschwein finanziert werden? © Getty Images / aaaaimages
Moderation: Vladimir Balzer · 01.10.2022
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In Deutschland gibt es rund 100 gesetzliche Krankenkassen. Wie findet man die passende Versicherung? Worauf sollte man achten? Wer entscheidet überhaupt darüber, welche Leistungen die Kassen übernehmen und welche nicht?
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Welche Kasse man dabei wählt, bleibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst überlassen. Etwa zehn Prozent sind privat versichert, 90 Prozent (etwa 73 Millionen Menschen) sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Angesichts von knapp 100 gesetzlichen Kassen fällt die Wahl nicht so leicht.

Wer vergleicht, kann bares Geld sparen

„Der Preis sagt nichts darüber aus, wie gut eine Krankenversicherung ist“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die unter anderem das Vergleichsportal "Gesetzliche Krankenkassen" betreibt.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterschieden sich in den Pflichtleistungen nur marginal, so der Berater. Diese sind festgelegt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), in dem Vertreter von Ärzten, Kliniken und Kassen sitzen.
„Alles, was der GBA als Pflichtleistung definiert, muss von jeder Kasse erstattet werden. Deswegen können Sie auch keinen Fehler bei der Krankenkassen-Wahl machen. Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, nur ein relativ kleiner Teil sind individuelle Mehrleistungen, zum Beispiel Homöopathie, die professionelle Zahnreinigung oder ein spezieller Service bei der Terminvergabe.“

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Wer auf solche Zusatzleistungen Wert legt, müsse schauen, welche Kassen diese übernehmen. Wer dabei vergleicht, kann bares Geld sparen, so der Berater.
“Wenn sich meine Kasse an der Osteopathie beteiligt, kann ich einen dreistelligen Betrag sparen. Es gibt Kassen, die zahlen Beiträge zurück, wenn keine Leistungen über die Vorsorge hinaus in Anspruch genommen werden. Es gibt Bonusprogramme, z.B. Nichtraucherprogramme oder Sportangebote – die bekommt man gutgeschrieben.“
Je nachdem kann sich auch ein Kassenwechsel lohnen, so Adolph.

Oberstes Gebot: Die wissenschaftliche Evidenz

„Was hat der Patient davon?“, diese Frage stellt Jürgen Windeler, wenn es um die Zulassung von neuen Medikamenten oder Therapieverfahren geht. Der Mediziner leitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG. Das Prüfinstitut versorgt den Bundesausschuss mit wissenschaftlichen Gutachten. Sie entscheiden darüber, was als Pflichtleistung der Kassen aufgenommen wird oder nicht.
Das wichtigste Kriterium dabei: die Evidenz, also die durch Studien begründete Abwägung von Nutzen und Schaden. Dabei zieht der Medizinprüfer eine klare Grenze: „Bereiche, die sich der Überprüfung entziehen oder Ergebnisse der Überprüfung ignorieren, sind heute nicht mehr akzeptabel. Und Begriffe wie alternativ, komplementär oder integrativ markieren eine angebliche Sonderstellung, die nicht zu rechtfertigen ist.“
Das gelte zum Beispiel für die Homöopathie, so Windeler. "Der fehlende Nutzen ist vielfach nachgewiesen.“ Dennoch würden viele Kassen die Globuli erstatten, um Kunden zu binden. 

Krankenkassen-Leistungen: Was zahlen die Versicherungen – was nicht?
Darüber spricht Vladimir Balzer am 01. Oktober mit dem Versicherungsberater Thomas Adolph und Jürgen Windeler vom IQWIG – live von 9 Uhr 05 bis 11 Uhr. Hörerinnen und Hörer können sich beteiligen unter der Telefonnummer 0800 2254 2254 sowie per E-Mail unter gespraech@deutschlandfunkkultur.de.

(sus)
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