Verschiebbare Operationen

Schwierige Abwägung der Lebensbedrohlichkeit

07:31 Minuten
Auf einer Covid-19-Station wird ein Patient von medizinischem Personal geröntgt.
Nicht aufschiebbar heißt: Innerhalb von 14 Tagen muss operiert werden, sagt der Mediziner Andreas Unterberg. © picture alliance/dpa/Waltraud Grubitzsch
Andreas Unterberg im Gespräch mit Liane von Billerbeck |
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Wenn Kliniken wegen zu vieler Coronafälle an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, müssen sie Operationen verschieben. Doch welche können noch warten, welche nicht? Das sei mitunter eine schwierige Entscheidung, sagt der Arzt Andreas Unterberg.
Angesichts vieler schwerer Fälle von Covid-19 auf Intensivstationen stellt sich immer drängender die Frage, ob Eingriffe bei anderen schwer Erkrankten verschoben werden müssen.
Der Heidelberger Neurochirurg Andreas Unterberg sagt, noch gebe es "glücklicherweise" kein "Aufwiegen" von Intensivpatienten: "Die Abschätzung, welches Krankheitsbild bedrohlicher ist, ist natürlich eine sehr schwierige und letztendlich eine unmögliche oft."

"Verschiebbar" sei ein dehnbarer Begriff, so der Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Heidelberg. Es gebe mittlerweile aber Definitionen dafür: "Es sind solche Operationen, die nicht dringlich sind, das heißt zum Beispiel innerhalb der nächsten 14 Tage operiert werden müssten."
Das seien jedoch "eine ganze Menge". Als Beispiele nennt Unterberg schnell wachsende Tumoren oder eingequetschtes Rückenmark: "Die Entscheidung, ob etwas sinnvoll verschiebbar ist oder nicht, das ist manchmal schwierig."

Register für Intensivbetten

Mit Blick auf künftige pandemische Situationen sagt der Arzt, dass es in Deutschland nun ein Register gebe, in dem verfügbare oder belegte Intensivbetten gemeldet werden. "Dieses Steuerungsinstrument ist wichtig", betont Unterberg. Es werde auch jetzt schon herangezogen.
(bth)
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