Karlsruhe
Der Erste Senat erklärt den Einsatz von sogenanntem Staatstrojaner bei Straftaten mit bis zu drei Jahren Höchststrafe für unzulässig. © picture alliance / dpa / Uli Deck
Einsatz von "Staatstrojaner" nur bei schweren Straftaten
07:00 Minuten

Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer mit Spähsoftware überwachen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Befugnisse eingeschränkt. Das Urteil setze endlich Grenzen für die Überwachung, so Jonas Grill vom Verein Digitalcourage.