Urteil zu Sozialleistungen

"Ein positiver Tag für die EU"

Jobcenter in Leipzig
Arbeitslose Zuwanderer aus der EU haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. © dpa / Waltraud Grubitzsch
Moderation: Katrin Heise und Christian Rabhansl · 11.11.2014
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus der EU Sozialleistungen verweigern. Ein wichtiges Urteil gegen Europa-Skepsis, findet der Politologe Ernst Hillebrand.
Der Politologe Ernst Hillebrand begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Deutschland auch künftig arbeitslosen Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verwehren darf. Es habe "einen der ganz großen Beunruhigungspunkte in der Bevölkerung" aufgegriffen: die Angst vor der Überforderung und einem Missbrauch der Sozialsysteme. "Insofern denke ich: Das ist ein ganz klar positiver Tag für die Europäische Union." Eines der Hauptargumente von Euroskeptikern und Populisten sei nun ein Stück weit entkräftet.
Ursachen der Armutswanderung müssen bekämpft werden
Allerdings bleibe es wichtig, die Ursachen der Armutswanderung zu bekämpfen, so der Wissenschaftler von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Unterschiede in den Lebensverhältnissen der Länder hätten in den letzten Jahren zugenommen:
"Man kann sich natürlich schon fragen, wenn 50 Jahre später ein heutiger junger Italiener oder Spanier letztendlich dieselben Alternativen wie sein Großvater hat - nämlich als Gastarbeiter nach Deutschland zu gehen - welche sozialen und ökonomischen Fortschritte wir dann wirklich für diese Länder erreicht haben."
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