DFB vs. Hobbyfußballer

13.12.2008
Fußball zum Zweiten. Auch darüber hatten wir in unserer letzten November-Breitband-Ausgabe berichtet, allerdings 2007.
Fußball zum Zweiten. Auch darüber hatten wir in unserer letzten November-Breitband-Ausgabe berichtet, allerdings 2007. Da stellten wir das Portal hartplatzhelden.de vor, eine Seite, die dem Massenphänomen Amateurfußball ein Zuhause gibt. Hier können Fans Ihre Fußball-Videos, -Fotos und -Texte hochladen und kommentieren. Ein Eldorado von Amateurfußball-Bildern sozusagen.
Dem DFB-Regionalverband Württemberg gefällt das gar nicht und er verklagte das Portal mit dem Argument, dass die Bilder der Amateurspiele der dortigen Kreisligen Eigentum des Verbands seien. Ein Rechtsstreit ist im Gange, der am 18. Dezember 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fortgesetzt wird. Sportrechtsexperte Fabian Reinholz, der die "Hartplatzhelden" vertritt, ist optimistisch. "Ein Monopol für ein Internetprojekt wie hartplatzhelden.de gibt es nicht. Dem WFV stehen keine Ausschließlichkeitsrechte am Amateurfußball zu. Weder sind Fußballspiele urheberrechtlich geschützt, noch kann der Verband Rechte an den Videoaufnahmen beanspruchen, da die Aufnahmen von privaten Amateurfilmern am Spielfeldrand angefertigt werden - ohne Zutun des Verbandes", wird Reinholz in einer Pressemeldung der "Hartplatzhelden" zitiert.
Fabian, wie wohl auch die restliche Fußballwelt, erwartet denn auch ein Grundsatzurteil zu der Frage: Wem gehört der Amateurfußball? /vli
Weitere Infos: http://www.direkter-freistoss.de/2008/12/03/ruckspiel-in-stuttgart/