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Vom Versuch, die Realität auszublenden

10:26 Minuten
09.07.2016
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Anfang der Woche wurde in Brüssel die neue EU-Terrorismusrichtlinie beschlossen: Ein Gesetzespaket, das im Eilverfahren nach den Anschlägen von Paris im November auf den Weg gebracht wurde.
Anfang der Woche wurde in Brüssel die neue EU-Terrorismusrichtlinie beschlossen: Ein Gesetzespaket, das im Eilverfahren nach den Anschlägen von Paris im November auf den Weg gebracht wurde.
Ungewöhnlich schnell hat die EU-Kommission die Richtlinie auf den Weg gebracht - und lediglich der Innenausschuss des EU-Parlaments ("Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres", LIBE) hat sich mit den Inhalten befasst. Demnach soll der Zugang zu sozialen Netzwerken und insgesamt dem Web verwehrt werden können, bereits bestehende Inhalte sollen entfernt werden dürfen. Kurz: Das Internet soll blockiert werden dürfen.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sind jedoch umstritten, ebenso wie die bereits existierenden zeitweiligen Netzblockaden anderer Länder: Zuletzt hatte die Türkei nach den jüngsten Anschlägen in Istanbul erneut zeitweilig soziale Netzwerke blockiert. Im Mai hatte irakische Regierung eine mehrstündige Blockade des Internets angeordnet, um Spickversuche von Schülern bei Abschlussprüfungen zu erschweren.
Die Beispiele zeigen: Netzsperren können als Argument für Terrorismusbekämpfung gewählt werden, sie können aber auch für gänzlich ander Zwecke eingesetzt werden - und somit die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken.

Wir sprechen mit Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, über die Ziele, die die EU erreichen möchte und die Gefahren, die Netzblockaden andererseits bergen.

Foto: "Technology From Another World: The Amiga Floppy Disc" von Surian Soosay, CC BY 2.0