Filmförderung

Streaminganbieter in der Pflicht

Illustration einer Filmklappe vor gelben Hintergrund. Links am Bildrand weht eine deutsche Flagge.
Blockbuster und TV-Serien sollen wieder in Deutschland gedreht werden. © Getty Images / iStockphoto / Andrii Sedykh / Rudzhan Nagiev
Filme und Serien sollen wieder öfter in Deutschland gedreht werden. Mit einer Investitionspflicht für Streamingdienste und TV-Sender will die Bundesregierung den deutschen Standort stärken und eine Branche stabilisieren, die massiv unter Druck steht.
Die deutsche Filmindustrie steckt in einer Krise. Große Studios wie Babelsberg und Bavaria erhalten weniger Aufträge, internationale Produktionen wandern ins Ausland ab. So wurde zum Beispiel der Oscar-prämierte Netflix-Film „Im Westen nichts Neues“ in Tschechien gedreht. Die Bundesregierung reagiert nun nach monatelangem Streit: Streamingdienste und Fernsehsender sollen stärker an der Finanzierung deutscher Filme beteiligt werden, zugleich werden staatliche Fördermittel deutlich erhöht. 

Branche unter Druck: Die wirtschaftliche Schieflage der Filmindustrie 

Die deutsche Filmwirtschaft befindet sich seit Jahren in einer Krise: Produktionsfirmen berichten von Billigkonkurrenz, Fachkräftemangel und gestiegenen Kosten, die viele Betriebe wirtschaftlich bedrohen. Rund 120.000 Beschäftigte arbeiten in der Branche – viele davon projektbezogen, oft ohne langfristige Sicherheit.
Die Stimmung wird als mies beschrieben, weil Aufträge ausbleiben und internationale Produktionen ins Ausland ausweichen, angelockt von besseren steuerlichen und finanziellen Bedingungen.
Die Bundesregierung betont, dass staatliche Fördergelder allein nicht ausreichen, um die Filmwirtschaft in Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Ziel ist daher, auch privates Kapital zu mobilisieren und verlässlichere Rahmenbedingungen zu schaffen.

Zersplitterte Strukturen: Die Schwächen der bisherigen Filmförderung 

Die Filmförderung in Deutschland ist stark zersplittert. Bundesmittel, Länderprogramme und zahlreiche einzelne Fördertöpfe existieren nebeneinander. Die Budgets sind meist befristet, unterscheiden sich deutlich zwischen den Ländern und bieten kaum Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg.
Besonders die Filmförderung des Bundes gewährte bisher nur geringe langfristige Verlässlichkeit und lag weit unter dem nun geplanten Niveau. Im internationalen Vergleich gilt Deutschland als teuer und bürokratisch.
Bislang sind Streamingdienste zu keinerlei Investitionen verpflichtet. Ob Netflix, Amazon Prime oder Disney+ in Deutschland produzieren, beruht allein auf Freiwilligkeit. Gleichzeitig sind die Plattformen zu wichtigen Auftraggebern der Branche geworden.

Die neue Investitionspflicht für Netflix und Co. 

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, der die Branche strukturell verändern soll. Kern dieser Reform ist eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote: Alle großen Anbieter auf dem deutschen Markt – Streaminganbieter ebenso wie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender – sollen künftig mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in europäische Film- und Serienproduktionen investieren.
Wer nur diese Mindestquote erfüllt, muss strenge Vorgaben einhalten - etwa Mindestanteile für deutschsprachige Produktionen sowie klare Regeln zur Rechteteilung, wonach die Filmrechte nach Produktionsende an unabhängige Produzenten zurückfallen sollen. Diese Rechte gelten als das „Gold“ der Produzenten, da sie über langfristige Einnahmen und internationale Auswertungen entscheiden.
Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel: Wer freiwillig zwölf Prozent oder mehr investiert, erhält zusätzlichen Spielraum und darf beispielsweise auf Englisch drehen oder die Filmrechte behalten. Diese Stufe soll besonders für internationale Plattformen attraktiv sein.
Auch wenn Investitionen aus europarechtlichen Gründen nicht ausschließlich in Deutschland erfolgen müssen, erwartet die Bundesregierung deutliche positive Effekte für den Standort, da vermutlich ein größerer Anteil der Aufträge im Land verbleiben wird.
Wie die Investitionspflicht konkret durchgesetzt wird, soll der geplante Gesetzentwurf regeln. Ziel ist es, den Entwurf möglichst noch vor Ostern im Kabinett zu beschließen.

Mehr Geld vom Bund: Der „Filmbooster“ wird freigegeben 

Mit der Einigung werden auch zusätzliche Bundesmittel freigegeben: Der Bund erhöht die wirtschaftliche Filmförderung dauerhaft auf 250 Millionen Euro pro Jahr – fast eine Verdoppelung der bisherigen Mittel. Diese Mittel waren zuvor vom SPD-geführten Finanzministerium zurückgehalten worden und standen unter der Bedingung, dass eine gesetzliche Investitionspflicht kommt.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnet die Vereinbarung als „Filmbooster“ und verweist auf erwartete Effekte wie bessere Arbeitsbedingungen, höhere Wertschöpfung und mehr kreative Qualität. Die Bundesregierung erhofft sich von der Kombination aus staatlicher Förderung und Investitionspflicht eine schnelle Wirkung, damit neue Produktionen schon kurzfristig möglich werden.

Reaktionen und Alternativen zur Stärkung der deutschen Filmbranche 

Die Filmbranche reagiert überwiegend positiv. Produzenten begrüßen vor allem die Verbindlichkeit und die klare Regelung zur Rückgabe der Rechte. Die Öffnungsklausel gilt vielen als praktikabler Kompromiss, der sowohl Kreative als auch Streaminganbieter berücksichtigt.
Kritik gibt es dennoch. Private Sender wie RTL lehnen eine gesetzliche Pflicht weiterhin ab und sprechen von einem Eingriff in ihre Angebotsautonomie. Grüne und Linke halten die acht Prozent für zu niedrig und warnen, die Regelung könne wirkungslos bleiben. Sie fordern höhere Quoten und klare Sanktionen.

Steueranreize als weiterer Hebel

Viele Branchenvertreter und Parteien halten steuerliche Anreize – wie sie in anderen Ländern üblich sind – für entscheidend, um Produktionen im internationalen Wettbewerb nach Deutschland zu holen. Ein solches Modell war ursprünglich Teil der geplanten Reform, scheiterte jedoch am Finanzministerium und den Ländern. Die Grünen wollen es weiterhin einführen, um darüber eine verlässlichere, langfristige Perspektive zu schaffen, die deutlich stärker wirken soll als die acht Prozent Investitionspflicht.
Zudem wird kritisiert, dass regionale Filmstandorte außerhalb der großen Zentren, etwa in Ostdeutschland, bislang zu wenig berücksichtigt werden. Kleine Standorte wie Erfurt oder Weimar benötigen eigene Programme, um überhaupt in die neuen Fördermechanismen einbezogen zu werden.

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