Strafen für Impfschwänzer

Hilflose Drohung oder eine Frage der Solidarität?

04:26 Minuten
Mehrere Fläschchen mit Corona-Impfstoffen liegen auf einem Haufen.
25 bis 30 Euro Geldstrafe fordert der Präsident des Berliner Roten Kreuzes für Menschen, die ihren Impftermin schwänzen, ohne abzusagen. © picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann/ Sven Simon
Von Axel Schröder und Alexander Moritz · 05.07.2021
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Zehntausende Impfdosen landen im Müll, weil viele ihre Impftermine nicht wahrnehmen. Das kostet Geld, und deshalb sollten diese Leute auch Strafe zahlen, meint Axel Schröder. Alexander Moritz hält dagegen: Strafen würden nur vom Impfen abschrecken.

Pro: Einen Termin in der Autowerkstatt würden Sie doch auch absagen!

Ja, ich ärgere mich über Leute, die ihren Impftermin schwänzen. Genauso wie über Menschen, die ihre Beziehungen genutzt haben, um an eine Corona-Impfung zu kommen, obwohl sie noch nicht dran waren.
Wer seinen Termin im Impfzentrum nicht wahrnimmt, weil er ein paar Tage vorher schon vom Hausarzt seine Spritze bekommen hat, kann absagen. Das Gleiche gilt für alle, denen ein Spontanurlaub dazwischenkommt. Wer eine Hotelbuchung verfallen lässt, zahlt eine Bearbeitungsgebühr, über einen Aufschlag für die Reiserücktrittsversicherung wundert sich niemand.
Bei den Corona-Impfungen kommt dazu: Sie lassen sich eben nicht buchen wie ein Urlaub oder ein Friseurtermin. Sie sind längst noch nicht für alle verfügbar, und es geht nicht um einen schicken Haarschnitt, sondern um die Gesundheit.
Jeder und jede, die ihren Termin ohne Absage verstreichen lässt, nimmt seinen Mitmenschen die Möglichkeit, sich vor einem schweren Covid-19-Verlauf zu schützen.
Gerade in Pandemiezeiten geht es aber nicht ohne Solidarität. Auch als vollständig Geimpfter werde ich im Zug eine Maske tragen. Denn auch dann kann ich immer noch andere anstecken, Mitreisende, die womöglich keinen Impfschutz haben.

Die Zeche zahlt der Steuerzahler

Allein im Rheinland haben in den letzten Wochen Zehntausende ihren Impftermin geschwänzt. Und jede Dosis, die dadurch im Müll landet, ist eine zu viel, bezahlt durch Steuergelder. Die 25 bis 30 Euro, die jetzt der Präsident des Berliner Roten Kreuzes als Gebühr für eine verschusselte Impfung vorschlägt, gehen in Ordnung.
Nur wer triftige Gründe hat, also zum Beispiel krank war, sollte davon ausgenommen werden. Die Impfzentren müssen im Gegenzug dafür sorgen, dass auch kurzfristige Absagen genauso einfach möglich sind wie die Terminvergabe.
Ein Impftermin ist etwas anderes als einer in der Autowerkstatt. Und auch den sagt man ab, wenn er nicht passt. Wer glaubt, dass das bei einem Impftermin nicht nötig und nicht weiter wild ist, darf gerne zahlen.

Axel Schröder, Landeskorrespondent Hamburg


Contra: Strafen schrecken nur vom Impfen ab

Eine Impfung ist ein Privileg. So sollten wir es auch verstehen. Dazu gehört, die zweite Dosis für den vollen Impfschutz auch wahrzunehmen. Aber eine Strafe fürs Nichterscheinen ist das völlig falsche Signal. Es würde abschrecken.
Nicht zum Zweittermin zu kommen, bedeutet nicht automatisch Sorglosigkeit. Termine zu verpassen gehört zum Leben, auch wenn das manch akkurat deutschem Verwaltungsgeist zuwider ist.
Die unflexible Terminvergabe zwingt manche sogar, den Zweittermin sausen zu lassen. Die nämlich, die die Erkrankung bereits durchgemacht haben. Sie brauchen laut Empfehlung der Impfkommission nur eine Dosis.
Allerdings konnte man in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Sachsen, Erst- und Zweittermin bislang nur gemeinsam buchen. Den Zweiten abzusagen, geht nur über eine Hotline, teilweise mit langer Wartezeit – das macht nicht jeder. Einfach geht anders.
Und überhaupt, wie soll das denn aussehen? Sollen die Impfzentren nach der Zweitimpfung eine Strafgebühr abkassieren? Das würde den Impfverdruss nur bestärken.

Überzeugen statt strafen

Schon jetzt kann man beobachten, dass die Impfkampagne ins Stocken gerät. In Sachsen etwa bleiben tausende Termine ungenutzt. Um das zu ändern, helfen Drohungen sicherlich nicht. Es muss mit Überzeugung gehen. Und mit mehr Flexibilität beim Impfen.
Holen Sie sich Ihre Zweitimpfung, wann Sie wollen! Die tagesgenaue Terminierung war am Anfang nötig, um möglichst wenig Dosen verfallen zu lassen. Jetzt, wo Impfstoff im Übermaß vorhanden ist, sollte man sich den Zeitpunkt der Zweitimpfung im Rahmen der Impfstoffzulassung aussuchen können.
Und: Wir impfen Sie, wo Sie wollen! Eine Erstimpfung im Impfzentrum, die zweite dann in der Arztpraxis um die Ecke. Hauptsache, möglichst viele bekommen möglichst schnell den vollständigen Impfschutz.
Sachsen geht diesen Weg: In den Impfzentren kann man sich die Dosis nun auch ohne Termin abholen – ganz gleich ob Erst- oder Zweitimpfung. Dazu gibt es Impfaktionen im Alltagsleben, wie am Sonntag im Fußballstadion von Erzgebirge Aue. Zum Piks gab es Spielerautogramme und Veilchen. Das ist Werbung – und viel sinnvoller als eine hilflose Strafdrohung.

Alexander Moritz, Landeskorrespondent Sachsen

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