Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz

Ohne Medienpädagogik wird es nicht gehen

13:43 Minuten
Ein Mädchen an ihrem Laptop, nachts in ihrem Bett. (Symbolbild)
Der Medienpädagoge Achim Lauber rät, beim Jugendmedienschutz nicht nur auf technische Lösungen zu setzen. © imago / photothek / Ute Grabowsky
Moderation: Vera Linß  · 03.07.2021
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Nach dem Willen der Bundesländer sollen Jugendliche künftig durch eine ins Betriebssystem von Computern eingebaute Altersüberprüfung vor gefährlichen Netzinhalten geschützt werden. Der Medienpädagoge Achim Lauber hält das für unzureichend.
Eine Überprüfung des Alters von Nutzerinnen und Nutzern einer Website durch direkt im Betriebssystem integrierte Jugendschutzfilter: Um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten zu gewährleisten, setzen die Länder jetzt auf diese technische Lösung und wollen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz entsprechend reformieren und weiterentwickeln.
Neu ist der Vorschlag allerdings nicht: Bereits 2010 sollten Website-Betreiber verpflichtet werden, auf ihren Webseiten eine Alterskennzeichnung einzuführen. Die Reform scheiterte, da der Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht zustimmte.
Nun soll der Filter direkt in das Betriebssystem integriert werden. Damit Inhalte aus dem Netz angezeigt werden können, müssen Betriebssysteme und Webseiten miteinander Informationen austauschen können.

Kritik von Branchenvertretern

Wie schon beim ersten Vorstoß in diese Richtung äußerten sich Branchenvertreter kritisch zu den Plänen: Das Problem sei, sagt etwa Marie Nietan vom Branchenverband Bitkom, dass man Netzinhalte nicht einfach in für Kinder und Jugendliche problematische oder unproblematische einteilen könne, "weil eben der ganz große Teil der Inhalte, die man so findet, im Netz keine Alterskennzeichen tragen. Und daran scheitert aus unserer Sicht dieser ganze Ansatz einer Filterung dieser Inhalte auf Betriebssystemebene."
Auch Markus Beckedahl von netzpolitik.org lehnt Jugendschutzfilter, bei denen man sein Alter nachweisen muss, ab. Er plädiert eher dafür, private Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So gebe es für den heimischen Router Filterlisten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und mittlerweile auch Jugendschutzprogramme für mobile Endgeräte. Zudem fordert er:
"Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich in dieser heutigen Welt selbstbewusster entwickeln zu können. Das heißt, wir brauchen viel mehr Aufklärung."

Kinder und Jugendliche in den Prozess einbeziehen

In die gleiche Richtung argumentiert auch Achim Lauber vom JFF-Institut für Medienpädagogik. So sollten Eltern ihre Kinder "begleiten und versuchen, dranzubleiben an dem, was Kinder machen", sagt er. In der Schule sei das allerdings nicht im gleichen Maß möglich. "Da braucht es unterstützend technische Hilfsmittel, und das könnten u.a. Filter sein."
Diese Filter sollten allerdings gemeinsam mit den Kindern entwickelt werden. "Kinder sind ja relativ offen, wenn es darum geht, zu äußern, dass sie vor bestimmten Sachen auch Schutz wünschen", betont Lauber. "Das würde eben in Bezug auf Filter bedeuten, mit den Kindern zu besprechen, was wollen wir denn nicht sehen und was wollen wir vielleicht gerade sehen oder was wollen wir in bestimmten Situationen sehen?"
Insgesamt sieht Lauber Deutschland mit dem neuen Jugendschutzgesetz gut dafür gerüstet, den erzieherischen Jugendmedienschutz und die Medienkompetenzförderung viel breiter in Bildungskonzepten zu verankern. "Da gibt es eine ganze Menge Bemühungen", betont er. Allerdings finde vieles davon derzeit nur Ebene von Modellprojekten statt.
(uko)
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