Mehr Informationen zur Kampagne des Sozialverbands VdK "Weg mit den Barrieren!" finden Sie auf der Webseite des Verbands.
Kritik an neuem Gesetz zur Barrierefreiheit
Die Bundesregierung will das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten novellieren. Doch der Sozialverband VdK moniert, die Privatwirtschaft werde darin weiterhin zu nichts verpflichtet. Cornelia Haug, Betroffene und Leiterin einer Selbsthilfegruppe, erklärt, was mangelnde Barrierefreiheit bedeutet.
Der Sozialverband VdK, der sich unter anderem für die Interessen behinderter Menschen einsetzt, startet die bundesweite Kampagne "Weg mit Barrieren". Der VdK kritisiert unter anderem die von der Bundesregierung geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Auch im Zuge der Novellierung, die am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werde die Privatwirtschaft weiterhin nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Zudem blieben die Bereiche Verkehr und Wohnen völlig ausgespart.
Viele Wege bleiben versperrt
Doch seien es gerade diese Bereiche, die für die Teilhabe behinderter Menschen immens wichtig seien, betonte Cornelia Wislaug, selbst Betroffene und Leiterin einer Selbsthilfegruppe für Multiple Sklerose-Patienten in Berlin. So gebe es viel zu wenig behindertengerechten Wohnraum, zu wenig Arztpraxen, die auf Barrierefreiheit eingestellt seien.
Selbst in vielen Ämtern, die zur Barrierefreiheit verpflichtet seien, lauerten Hindernisse: "Zum Beispiel bei verschiedenen Formularen und Anträgen: Viele sehbehinderte Menschen zum Beispiel sollen unterschreiben und wissen gar nicht, wo sie das unterschreiben sollen auf dem Formular." Wislaug kritisierte außerdem, die Gesetzesnovelle setze keine verbindlichen Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie selbst sei ratlos, wie beispielsweise auf die Privatwirtschaft Druck ausgeübt werden könne.