Signalwirkung? 300.000 Euro-Strafe für Google durch Pariser Gericht

Google darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte französischer Herausgeber mehr digitalisieren.
Google darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte französischer Herausgeber mehr digitalisieren. Zudem muss das Unternehmen 300.000 Euro Entschädigung an die Verlagsgruppe La Martiniére zahlen, die Google verklagt hatte.
Das einem deutschen Landgericht vergleichbare Tribunal de Grande Instance in Paris untersagte dem Konzern, Bücher ohne Erlaubnis einzuscannen. Auslöser war eine Klage der Verlagsgruppe La Martinière, die vom französischen Verlegerverband SNE und der Autorengruppe SGDL unterstützt wurde. Nachdem Google im Jahr 2005 angekündigt hatte, Auszüge von Werken französischer Verlage in sein weltweit umstrittenes Projekt Google Books aufzunehmen, war La Martinière im Namen seiner Tochterverlage dagegen vor Gericht gezogen.
Die Pariser Richter verhängten zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro pro Tag, sollte das Unternehmen die fraglichen Werke weiterhin in seinen Goole-Books-Beständen führen. Der Vorsitzende der Verlegervereinigung SNE, Serge Eyrolles, bezeichnete das Urteil als "großen Sieg über ein Unternehmen, das uns nicht respektiert hat". Eyrolles versprach aber auch, dass man bereit sei, mit Google zusammenzuarbeiten - jedoch nur dann, "wenn sie unser Urheberrecht beachten".
Google kündigte umgehend Berufung an. "Wir glauben, dass der Zugang, den wir unseren Online-Kunden zu sehr kurzen Extrakten von Werken geben, sich in Einklang mit dem Urheberrecht befindet", sagte der Anwalt des Unternehmens, Benjamin du Chauffaut. Den französischen Nutzern würden durch die Gerichtsentscheidung wichtige Teile des literarischen Erbes vorenthalten.
In Frankreich warnen viele Intellektuelle vor der Monopolstellung des US-Unternehmens. Präsident Nicolas Sarkozy kündigte kürzlich an, 750 Millionen Euro von der geplanten Staatsanleihe für die Digitalisierung des kulturellen Erbes Frankreichs zur Verfügung zu stellen.

Welche Signalwirkung hat das Pariser Urteil? Noch lässt sich nicht allzuviel darüber sagen, da den Medienberichten bislang relativ wenig über die Begründung des Urteils zu entnehmen ist, erklärte Matthias Spielkamp von der Internetplattform irights.info gegenüber Breitband. "Das Gericht hat nur gesagt, es seien Urheberrechte verletzt worden", so Spielkamp. Offen sei dabei, welche Rechte genau verletzt worden sind. "Ist es rechtswidrig, dass etwas eingescannt wurde? Ist es rechtswidrig, dass kleine Textausschnitte zur Verfügung gestellt wurden?"
Klar ist: Wenn Google deutsche Bücher ohne Genehmigung der Verlage oder Autoren einscannen würde, würde damit gegen geltendes Recht verstoßen werden. Das hat Google bisher nicht getan, sondern nur Bücher deutscher Autoren aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt. Hier gilt amerikanisches Recht. Google hat auch bis jetzt gesagt, dass in Europa nur Werke eingescannt werden, die nicht dem Urheberrecht unterliegen oder, wenn sie dem Urheberrecht unterliegen, nur in Absprache mit den Verlagen.

Bleiben weitere Fragen: Welche Bedeutung hat die Pariser Entscheidung für die Bibliotheken? Werden den französischen Nutzern nun wichtige Teile des literarischen Erbes vorenthalten? /vli
Weitere Infos zum Thema: http://www.zeit.de/digital/internet/2009-12/google-digital-buecher
http://futurezone.orf.at/stories/1634256/
Foto: http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2899413933/
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