Schöffen gesucht

Sind die Laienrichter noch zeitgemäß?

Ein Strafgesetzbuch, eine Strafprozessordnung und ein Buch zum Strafrecht stehen und liegen am 06.08.2014 in Berlin im Kriminalgericht Moabit im Gerichtssaal 700.
Gerichtssaal im Berliner Kriminalgericht Moabit, im Vordergrund ein Strafgesetzbuch, eine Strafprozessordnung und ein Buch zum Strafrecht © picture alliance / dpa / Jens Kalaene
Von Alexander Moritz · 19.03.2018
Im Sommer werden die Laienrichter für die kommenden fünf Jahre bestimmt: Sie entscheiden mit über Schuld und Unschuld eines Angeklagten. Doch nicht überall gibt es genug Bewerber - und nicht alle Berufsrichter berichten von guten Erfahrungen mit Schöffen.
Überfälle, Geldwäsche, eine angebliche sexuelle Belästigung – in den vergangenen fünf Jahren am Gericht hat Günter Schütz schon viel erlebt:
"Das sind ja immer Fälle, auf die würden Sie als normaler Mensch gar nicht kommen. Da bin ich immer wieder überrascht, was es alles gibt. Ganz seltsam."
2014 wurde Schütz am Berliner Amtsgericht Tiergarten zum Hilfsschöffen vereidigt. Eigentlich ist er Verwaltungsinformatiker, mittlerweile im Ruhestand. Eine juristische Ausbildung hat er nicht. Doch das sollen Schöffen auch gar nicht.

Rechtsempfinden ohne juristische Ausbildung

Die Laienrichter sollen stattdessen das Rechtsempfinden des Volkes in die Rechtsprechung einbringen. Nicht immer einfach.
"Ich hab mal einen Fall gehabt, wo ich wirklich auch gedacht hab: Der tut mir so leid, der war so lieb. Auf der anderen Seite muss man sich, auch wenn man das nicht unbedingt gelernt hat, denken können, dass nicht alles so geht. Dann muss ich natürlich schon so darüber nachdenken und sagen: Okay, dann müssen wir ihn halt verurteilen."
Schöffen haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn ihre Ansicht zählt am Ende genauso viel wie die der Berufsrichter. An Amtsgerichten und Landgerichten entscheiden Schöffen mit über Schuld und Strafe – selbst bei Mordprozessen.
Und das ist auch gut so, sagt Hasso Lieber, Gründer und bis vor kurzem Vorsitzender des Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Schöffen sieht er als wichtige Errungenschaft der bürgerlichen Emanzipation im 19. Jahrhundert. Sie stehen dafür, dass Urteile tatsächlich "im Namen des Volkes" getroffen werden:
"Justiz darf nicht sowas Mythisches, Abgehobenes sein, sondern da muss der Bürger einen Zugang zu haben. Und wo das Gericht im Beratungsraum unter sich ist, auch da soll ein Stück Bevölkerung dabei sein, das den Berufsjuristen auch ein bisschen auf die Finger guckt."

Mehraufwand für die Berufsrichter

Doch unter den Berufsrichtern ist das Schöffenamt nicht unumstritten. Denn es bedeutet vor allem mehr Aufwand: Die Schöffen kennen die Regeln vor Gericht nicht, machen Fehler. Manche Berufsrichter würden wohl lieber alleine entscheiden, vermutet Lisa Jani, Richterin und Sprecherin der Berliner Strafgerichte:
"Die Schöffen stellen ja ein Abbild der Gesellschaft dar und wenn man da mitunter auf bestimmte Charaktere trifft, kann das auch einen großen Diskussionsaufwand mit sich bringen. Ich hatte es in meiner eigenen Richtertätigkeit mal, dass ich einen pensionierten Polizeibeamten als Schöffen hatte, und der glaubte nun immer alles noch besser zu wissen. Und das ist dann zum Teil sehr schwierig gewesen, den dann einzufangen und die Verfahren auch noch in einem zeitlich angemessenen Rahmen zu erledigen."
Immer wieder kommt es vor, dass Schöffen ganze Prozesse zum Platzen bringen – weil sie während der Verhandlung unaufmerksam sind, sich unbedacht äußern oder sogar im Gerichtssaal einschlafen.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin, Helmut Schweckendieck, aufgenommen am Donnerstag (01.07.2010) in Berlin
Helmut Schweckendieck war lange Zeit Richter am Langericht Berlin, Archivbild aus dem Jahr 2010© picture alliance / dpa / Lennart Preiss
Solche Erfahrungen musste auch Helmut Schweckendieck machen. Er war lange Jahre Richter am Landgericht Berlin. Einer seiner aufsehenerregendsten Fälle: der Prozess gegen eine Gruppe Jugendlicher, die den 20-Jährigen Johnny K. am Alexanderplatz zu Tode geprügelt hatte. Der Fall schockierte Berlin, die Erwartungen an das Gericht waren hoch.

Prozessabbruch wegen eines Schöffen

Doch nach fünf Tagen Verhandlung musste der Prozess abgebrochen und später neu begonnen werden – ein Schöffe hatte zuerst einen Zeugen angepöbelt und sich dazu auch noch gegenüber einer Zeitung geäußert.
Helmut Schweckendieck: "In dem Augenblick war mir klar: Jetzt ist der Prozess zu Ende. Denn ein Schöffe, der während eines laufenden Verfahrens sich gegenüber der Presse äußert, und noch dazu wie er sich geäußert hat, indem er also die Verteidiger schlechtgemacht hat, war nicht mehr haltbar. Und da wusste ich: Das ist geplatzt. Das war sehr, sehr, sehr ärgerlich."
So etwas ist zwar die Ausnahme. Doch nachtrauern würde Schweckendieck den Schöffen nicht:
"Inzwischen sind die Richterinnen und Richter Menschen wie du und ich, die keine elitäre abgehobene Minderheit mehr bilden und insofern eine Kontrolle nicht mehr erforderlich ist. Wir Berufsrichter kommen mit Schöffen gut klar, es gibt aber außer der historischen Entwicklung keine zwingenden Gründe, auch in Zukunft weiter mit Schöffen zu arbeiten."
Ähnlich sieht man das wohl in den Justizministerien von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gab es zuletzt Bestrebungen, die Rolle der Schöffen im Rechtssystem zu reduzieren.

Urteilsbildung ohne Akten

Auch für die Schöffen kann das Amt eine Belastung sein. Anders als die Berufsrichter bekommen sie zur Prozessvorbereitung keine Akten. Ihr Urteil soll sich allein im Gerichtssaal bilden. In komplexen Fällen können Schöffen so schlicht überfordert sein, beispielsweise in komplizierten Wirtschaftsstrafsachen – zumal sie sich die Fälle nicht aussuchen können, wie Gerichtssprecherin Jani erklärt:
"Man kann das Pech haben, dass man in einer großen Kammer landet und wirklich zum Teil jahrelang – das ist natürlich die Ausnahme, aber das kommt vor – in einem Prozess sitzt. Da sitzen die Schöffen eben fest. Die können auch nicht Urlaub nehmen, wann sie wollen, sondern die müssen sich da nach der Kammer richten. Denn ein Schöffe muss an jedem einzelnen Hauptverhandlungstag anwesend sein."
Schöffe ist zwar ein Ehrenamt – doch wer gewählt wird, kann sich diesem kaum entziehen. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte und Justizmitarbeiter. Alle anderen müssen das Amt antreten, sobald sie einmal gewählt wurden.

Auf Interesse in der Bevölkerung angewiesen

Das Schöffensystem kann nur funktionieren, wenn es dafür genug Interesse in der Bevölkerung gibt, sagt auch Gerichtssprecherin Jani:
"Ich würde mir wünschen, dass weniger Leute vor dem Fernseher diese amerikanisch geprägten Gerichtsshows sich angucken würden, sondern stattdessen sich hier als Staatsbürger an den Urteilen aktiv beteiligen würden."
Genau das möchte Günter Schütz weiterhin tun:
"Unbedingt. Ich würde mich auch freuen, wenn ich am Landgericht Schöffe würde, auch wenn ich weiß, dass das moralisch-ethisch schwieriger würde. Aber das würde ich gerne machen."
Seine Bewerbung für die nächste Schöffenwahlperiode hat er schon eingereicht.
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