Rüdiger von Sachsen: Freistaat soll Inventarlisten offen legen

Der Nachfahre des sächsischen Herrscherhauses Wettin, Rüdiger von Sachsen, hat den Freistaat Sachsen aufgefordert, seine Inventarliste von Kunstgegenständen öffentlich zu machen.
Derzeit sei aufgrund eines undurchsichtigen Archivgesetzes nicht nachprüfbar, welche Gemälde der alten Meister den Alteigentümern gehörten, sagte Rüdiger von Sachsen im Deutschlandradio Kultur mit Blick auf den Streit zwischen dem Freistaat und einem Teil der Familie Wettin um Eigentumsverhältnisse.

Wörtlich sagte von Sachsen: "Eine Lösung ist nur dann möglich, wenn beide Parteien sagen, das liegt hier, das sehen wir, und dann machen wir einen Schlussstrich darunter. Wenn ich aber nicht sage, was ich im Keller habe, aber trotzdem eine endgültige Lösung haben will, dann wird es sich sicherlich über viele, viele Jahre noch hinziehen und mit sehr vielen Auseinandersetzungen verbunden sein."

Der Teil der Familie Wettin, für den er spreche, habe nicht die Absicht, wesentliche Kunstgegenstände, die wieder in ihren Besitz übergingen, zu verkaufen. Vielmehr habe die Familie Wettin dem Freistaat sogar ein Kunstwerk geschenkt. "Damit ist der Beweis angetreten worden, dass die Wettiner Kulturgut, das einzigartig ist, in Sachsen unbedingt auch belassen wollen."
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