Reform des Sexualstrafrechts

"Grundlegende Verbesserung aus menschenrechtlicher Sicht"

Bei einer Demonstration werben Frauen für das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht.
Demo für "Nein heißt Nein": Dieses Prinzip gilt nun künftig im Sexualstrafrecht © dpa/ Wolfgang Kumm
Petra Follmar-Otto im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 07.07.2016
Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein". Das hat der Bundestag beschlossen. Damit können Vergewaltiger sich nicht mehr darauf berufen, dass das Opfer sich nicht gewehrt hat. "Die Reform war absolut notwendig", sagte Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein": Der Bundestag beschloss heute einstimmig, dass eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet werden soll, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist, werden diese in Zukunft als Straftat gewertet.
"Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", wird es künftig im Strafgesetzbuch heißen.

Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt gestellt

"Die Reform war absolut notwendig und richtig", sagte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Damit werde im Strafrecht erstmals das sexuelle Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt gestellt. Dies sei eine "grundlegende Verbesserung aus menschenrechtlicher Sicht". Auf der Grundlage der neuen Regelung könne es künftig Verurteilungen geben, die bisher nicht möglich gewesen seien.
Zwar werde es auch in Zukunft Probleme mit der Beweisbarkeit geben, räumte Follmar-Otto ein. Dies sei aber auch bisher so gewesen und das tägliche Brot der Justiz. Als "Wermutstropfen" bezeichnete die Expertin die Verknüpfung der Strafrechtsänderung mit dem Ausweisungsrecht. Das sei nicht "folgerichtig", sagte sie. Bislang sei eine Ausweisung an die Höhe der jeweiligen Strafe geknüpft worden – davon sei man jetzt abgewichen. Schon im März sei hier aber bereits eine Verschärfung als Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht vorgenommen worden. Diese sei jetzt noch einmal verstärkt worden.
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