Rammstein gegen Viagogo

Braucht es ein Gesetz gegen überhöhte Ticketpreise?

Rammstein während eines Konzertes mit Sänger Till Lindemann und Gitarrist Paul Landers.
Rammstein während eines Konzertes mit Sänger Till Lindemann und Gitarrist Paul Landers. © imago/Scanpix
Jens Michow im Gespräch mit Oliver Schwesig · 27.11.2018
Die Band Rammstein geht gegen überhöhte Ticketpreise ihrer Konzerte durch die Zweitverkauf-Plattform Viagogo vor. Der Kampf sei schwierig, sagt Branchenexperte Jens Michow. Auch, weil das Strafrecht bisher keine Sanktionsmöglichkeiten biete.
Die Band Rammstein plant im kommenden Jahr eine internationale Stadiotour. Allein 32 Termine in Europa, zehn davon in Deutschland, unter anderem in München und Berlin. Alle Konzerte sind bereits ausverkauft. Auf diese Fälle haben sich Zweitmarkt-Anbieter wie die Verkaufsplattform Viagogo spezialisiert. Das Problem: Wer hier doch noch eine Eintrittskarte erwirbt, zahlt Preise, die deutlich höher sind als beim ursprünglichen Verkäufer. Rammstein hat nun mit einer einstweiligen Verfügung Viagogo verboten, ihre Tickets weiterzuverkaufen.
Für Ticketkäufer, die ihre Karten über Viagogo gekauft hätten, bedeute das, dass sie nicht zur Veranstaltung eingelassen werden könnten, erklärt Jens Michow, Medienrechtsanwalt aus Hamburg und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft. Strafrechtliche Sanktionen hätten sie nicht zu fürchten.

"Der Kläger bleibt häufig auf den Kosten sitzen"

Konzertveranstalter suchten seit Jahren Wege, gegen Zweitverkaufsplattformen vorgehen zu können. "Es ist ein Desaster", sagt Michow. Im Fall von Viagogo bestehe die Schwierigkeit darin, dass die Firma in der Schweiz sitze. Die Schweiz gehöre nicht zur Europäischen Union, daher müsse ein Urteil von einem deutschen Gericht umgeschrieben werden. "Man kann sehr schwer dort aus einem deutschen Urteil vollstrecken und das macht rechtliche Maßnahmen gegen Viagogo so wahnsinnig schwer." Aber auch bei Händlern mit deutschem Firmensitz gebe es Probleme. Einige wechselten häufig ihre Adresse, "so dass insgesamt der Kläger häufig auf den Kosten sitzen bleibt". Der Handel mit Eintrittskarten aus zweiter Hand gehe immer weiter.
Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft setze sich daher nachdrücklich für ein Gesetz ein, "mit dem der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen strafrechtlich sanktioniert wird". Preisaufschläge von mehr als 15 Prozent müssten verboten werden. Im Fokus stünden dabei gewerbliche Wiederverkäufer. Konzertbesucher, die ihr Ticket aus privaten Gründen abgeben müssten, sollten dies auch weiterhin tun können. "Dann haben wir auch endlich strafrechtliche Sanktionen, um gegen diese Unternehmen vorgehen zu können", sagt Michow.
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