Rahmel: Widerspruchslösung könnte Bereitschaft zur Organspende fördern
Der Direktor der Stiftung Eurotransplant, der Kardiologe Axel Rahmel, hat sich für die Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden ausgesprochen.
Anlässlich des 40-jährigen Bestehens von Eurotransplant sagte Rahmel im Deutschlandradio Kultur, eine derartige gesetzliche Regelung könnte die Spendebereitschaft fördern. Die Widerspruchslösung gelte in allen Ländern des Verbundes mit Ausnahme der Niederlande und Deutschlands, wo es die Zustimmungslösung gebe.
"Tatsächlich ist es so, dass diese beiden Länder, Deutschland und die Niederlande, im Vergleich des Eurotransplant-Verbundes die niedrigste Spenderrate haben." Hier sei die Bereitschaft zur Organspende nur etwa halb so hoch, wie in Ländern, in denen die Widerspruchslösung gelte.
Medienberichte, nach denen mehreren Patienten aus Saudi Arabien in Kiel Spenderlebern eingepflanzt wurden, die für wartende Europäer vorgesehen waren, wies der Eurotransplant-Chef zurück. Eurotransplant habe ein Vermittlungssystem mit klaren Regeln, so Rahmel.
"Wenn Patienten bei uns auf die Warteliste genommen werden, werden diesen die Spenderorgane transparent und nachvollziehbar zugeteilt."
Dies könne man auch in diesen speziellen Fällen überprüfen. Hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme in die Warteliste gebe es gesetzliche Kriterien, so Rahmel.
Sie können das vollständige Interview mit Axel Rahmel mindestens bis zum 24.2.2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.
"Tatsächlich ist es so, dass diese beiden Länder, Deutschland und die Niederlande, im Vergleich des Eurotransplant-Verbundes die niedrigste Spenderrate haben." Hier sei die Bereitschaft zur Organspende nur etwa halb so hoch, wie in Ländern, in denen die Widerspruchslösung gelte.
Medienberichte, nach denen mehreren Patienten aus Saudi Arabien in Kiel Spenderlebern eingepflanzt wurden, die für wartende Europäer vorgesehen waren, wies der Eurotransplant-Chef zurück. Eurotransplant habe ein Vermittlungssystem mit klaren Regeln, so Rahmel.
"Wenn Patienten bei uns auf die Warteliste genommen werden, werden diesen die Spenderorgane transparent und nachvollziehbar zugeteilt."
Dies könne man auch in diesen speziellen Fällen überprüfen. Hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme in die Warteliste gebe es gesetzliche Kriterien, so Rahmel.
Sie können das vollständige Interview mit Axel Rahmel mindestens bis zum 24.2.2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.