Plädoyer für die Beibehaltung des Inzestverbots
Der Humangenetiker Jürgen Kunze hat dafür plädiert, das im Strafgesetzbuch bestehende Inzestverbot für Verwandte ersten Grades beizubehalten. Zur Begründung verwies der Mediziner von der Berliner Charité am Dienstag im Deutschlandradio Kultur auf das hohe Risiko von Fehlbildungen bei Kindern aus inzestuösen Verbindungen.
Die Chance, dass die Kinder von Verwandten ersten Grades gesund seien, liege bei 50 Prozent. Bei 30 Prozent sei dagegen mit schweren Fehlbildungen, schwerer geistiger Behinderung und erhöhter Sterblichkeit zu rechnen und bei 20 Prozent mit geistiger Behinderung ohne Fehlbildungen, erläuterte Kunze.
Mit Blick auf die aktuelle Verfassungsbeschwerde gegen das Inzestverbot bezeichnete der Humangenetiker die Regelung als "eine unserer kulturellen abendländischen Säulen", die nicht einfach umgestoßen werden sollte. Kunze kritisierte zugleich, dass bei Verbindungen zwischen Verwandten zweiten Grades in der Rechtsprechung "falsche Zeichen gesetzt" worden seien. So seien die Voraussetzungen für Ehen zwischen Onkel und Nichte einerseits und zwischen Halbgeschwistern andererseits "genetisch total identisch". Während Halbgeschwister nicht getraut würden, seien Ehen zwischen Onkel und Nichte aber rechtlich möglich.
Das Argument, dass sich der Staat nicht in die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen einmischen solle, verstehe er logisch nicht, so Kunze. Schließlich gebe es "von Staats wegen" in allen Bundesländern genetische Beratungsstellen, in denen Eltern sich über genetische Risiken und über Möglichkeiten vorgeburtlicher Diagnostik informieren könnten. Bei inzestuösen Beziehungen könne eine solche Beratung aber wenig ausrichten, sagte Kunze. Wenn die Betreffenden "einen gesunden genetischen Hintergrund haben, habe ich gar keine Chance, (…) eine vorgeburtliche Diagnostik auf irgendeine mir noch unbekannte Erkrankung durchzuführen".
Sie können das vollständige Gespräch für begrenzte Zeit in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
Mit Blick auf die aktuelle Verfassungsbeschwerde gegen das Inzestverbot bezeichnete der Humangenetiker die Regelung als "eine unserer kulturellen abendländischen Säulen", die nicht einfach umgestoßen werden sollte. Kunze kritisierte zugleich, dass bei Verbindungen zwischen Verwandten zweiten Grades in der Rechtsprechung "falsche Zeichen gesetzt" worden seien. So seien die Voraussetzungen für Ehen zwischen Onkel und Nichte einerseits und zwischen Halbgeschwistern andererseits "genetisch total identisch". Während Halbgeschwister nicht getraut würden, seien Ehen zwischen Onkel und Nichte aber rechtlich möglich.
Das Argument, dass sich der Staat nicht in die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen einmischen solle, verstehe er logisch nicht, so Kunze. Schließlich gebe es "von Staats wegen" in allen Bundesländern genetische Beratungsstellen, in denen Eltern sich über genetische Risiken und über Möglichkeiten vorgeburtlicher Diagnostik informieren könnten. Bei inzestuösen Beziehungen könne eine solche Beratung aber wenig ausrichten, sagte Kunze. Wenn die Betreffenden "einen gesunden genetischen Hintergrund haben, habe ich gar keine Chance, (…) eine vorgeburtliche Diagnostik auf irgendeine mir noch unbekannte Erkrankung durchzuführen".
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