Patientenverfügung

Worauf man achten muss

06:55 Minuten
Eine Patientin liegt in einem Pflegebett im Palliativ-Zentrum
Patientin im Palliativzentrum: Eine Patentienverfügung kann beim Regeln der wichtigsten Fragen helfen. © picture alliance / dpa-Zentralbild / Jens Büttner
Wolgang Putz im Gespräch mit Ute Welty |
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Welche medizinischen Maßnahmen sollen am Lebensende noch durchgeführt werden und welche nicht? Wer entscheidet über das Abschalten der Geräte, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist? In einer Patientenverfügung lassen sich diese Fragen regeln.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine schriftliche Verfügung stellt sicher, dass der Patientenwille in jedem Fall umgesetzt wird - auch dann, wenn man sich nicht mehr äußern kann. Jede oder jeder Volljährige kann sie verfassen und jederzeit auch formlos widerrufen. Weitere Informationen sowie Formulierungshilfen stellt u. a. das Bundesgesundheitsministerium zu Verfügung.
Wie häufig sind Patientenverfügungen?
Sehr häufig, sagt der Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Inzwischen hätten mehr als 60 Prozent der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern eine derartige Verfügung. Auch in den Palliativstationen lägen bei einem Drittel bis der Hälfte der Fälle Patientenverfügungen vor. Die Handhabung laufe in aller Regel gut, sei aber von Region zu Region oder Klinikart zu Klinikart "extrem unterschiedlich".
Was, wenn der Patient seinen Willen nur mündlich geäußert hat?
Wenn Betroffene in Gesprächen klar und deutlich artikuliert hätten, dass sie bestimmte Maßnahmen ablehnten, dann setze das Gesetz dies "genauso als rechtswirksam ein wie eine schriftliche Patientenverfügung", erklärt Putz. Allerdings habe eine schriftliche Verfügung "etwas mehr Wirkung", da Schriftstücke in der Regel eher Akzeptanz fänden.
Muss eine Patientenverfügung geheim bleiben?
Nein, im Gegenteil, Angehörige sollten auf jeden Fall Kenntnis davon haben, sagt Rechtsanwalt Putz. "Wenn man in der Handtasche der Mama im Krankenhaus, nachdem sie ins Koma gefallen ist, eine Patientenverfügung findet und sagt, oha, das wusste ja keiner", sei das der schlechteste Fall. Für den betreffenden Menschen müsse ein Vertreter handeln, "und das sollten die wissenden Angehörigen sein, nicht die überraschten Angehörigen".
Worauf sollten Betroffene grundsätzlich achten?
Das wichtigste ist laut Putz eine gesundheitliche Vorausplanung der Betroffenen. "Das heißt nichts anderes, als sich mit seinen Engsten" über das eigene Lebensende auszutauschen, damit möglichst viele Situationen und Abläufe geregelt seien, etwa auch die Frage, wo man am Ende untergebracht sein wolle. Dies solle dann schriftlich niedergelegt werden.
Welche Rolle spielt eine Vollmacht?
Sie ist noch wichtiger als die Patientenverfügung, sagt Wolfgang Putz. "Das heißt, wenn ich schon mit meinen Angehörigen spreche, muss ich mir auch überlegen, wer vertritt mich später?" Für Betroffene gehe es dabei um die Klärung der Frage, "wer übernimmt die schwere Aufgabe durchzusetzen, dass ich gegebenenfalls durch das Beenden einer künstlichen Leidensverlängerung mit Maschinen sterben darf?"
(ckü)
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