Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Warum uns keine Abmahnwelle droht

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Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die DSGVO - und das Netz ist in heller Aufregung. © imago stock&people
Florian Glatzner im Gespräch mit Hans-Joachim Wiese · 24.05.2018
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei ein großer Fortschritt, meint der Verbraucherschützer Florian Glatzner. Denn allen Befürchtungen zum Trotz erwartet er nicht, dass ab Ende der Woche massenhaft Bußgeldbescheide verschickt werden.
Am 25. Mai endet die Übergangsfrist, dann tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie soll Verbraucher vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen, doch Kritiker bemängeln, sie sei so umfangreich, dass es nahezu unmöglich sei, sie in Gänze zu befolgen.
Dabei sei sie nichts grundlegend Neues - die DSGVO führe das bestehende Datenschutzrecht der Europäischen Union fort, sagt Florian Glatzer, Datenschutzexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Neu sei, dass nun einheitlich in der EU das gleiche Datenschutzrecht gelte - und es alle Unternehmen betreffe, die auf diesem Markt Geschäfte machen.
"Dadurch können Unternehmen sich nicht mehr in einem EU-Mitgliedsland ansiedeln, das sehr laxe Datenschutzgesetze hat, um die Regelungen in anderen Ländern zu unterlaufen", sagt der Verbraucherschützer. "Das ist in unseren Augen ein sehr großer Fortschritt."

Maximalstrafen auch bisher selten ausgeschöpft

Derzeit werden viele Mails verschickt, in denen Firmen um eine nochmalige Bestätigung bitten, die Daten nutzen zu dürfen. Glatzner hält diese Maßnahme jedoch nicht für notwendig. "Wenn in der Vergangenheit eine rechtsgültige Einwilligung eingeholt wurde, dann muss das jetzt eigentlich nicht noch einmal gemacht werden", sagt er.
Doch bei diesen E-Mails sei Vorsicht geboten: "Teilweise muss man aber auch sagen, dass sich Unternehmen neue Verarbeitungsmöglichkeiten einräumen lassen." Er rät deshalb, ruhig mal einen Blick in die Datenschutzerklärung der Unternehmen zu werfen.
Dass nun aber direkt mit Inkrafttreten kleine Betriebe und Freiberufler zur Kasse gebeten werden, erwartet Glatzner nicht. "Es wird aber nicht so sein, dass Verbände wie wir oder Datenschutzaufsichtsbehörden morgen losgehen und massenhaft Bußgeldbescheide oder Abmahnungen ausstellen werden." Denn die Strafen sollten zwar abschreckend, vor allem aber auch verhältnismäßig sein - auch bisher seien die Maximalstrafen im Datenschutzrecht selten ausgeschöpft worden.
Auch die Ängste vor einer neuen "Abmahnindustrie" seien nicht unberechtigt, aber überzogen, ist Glatzner überzeugt. "Aber letztendlich wird das von den Gerichten entschieden werden müssen." (inh)
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