EU-Datenschutz-Grundverordnung

Nie wieder genervt auf „Akzeptieren“ klicken

08:51 Minuten
Zeigerfinger, der auf einen Bildschirm tippt
Nach der neuen EU-Verordnung dürfen Daten nur gespeichert oder weitergegeben werden, wenn die Nutzer aktiv zustimmen. © timothy muza auf Unsplash
Von Philip Banse · 12.05.2018
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Am 25. Mai ist es so weit: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft und damit die seit Jahrzehnten größte Wende im Umgang mit unseren Daten. Was ändert sich für die Nutzer?
Die EU-Verordnung hat zwei Ziele, die in Artikel 1 formuliert sind: Sie will die persönlichen Daten natürlicher Personen schützen, aber auch den freien Verkehr dieser Daten regeln. Die Nutzer bekommen mit dem Gesetz nun viele Möglichkeiten, ihre Daten zu kontrollieren.
Wichtigster Punkt: Firmen dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten oder weitergeben, wenn die betreffende Person der Daten-Verarbeitung aktiv zugestimmt hat, was in der Regel bedeutet: selbst ein Häkchen gesetzt.
Extrem hohe Hürden für User-Tracking
Für die Firmen bedeutet das: Das Tracking von Nutzern zu Werbezwecken ist ohne Einverständnis nicht mehr rechtens. Damit stehe, so sagen Stimmen aus der Branche, das Geschäftsmodell quasi des gesamten Online-Werbebereichs vor dem Aus – und auch das der Social-Media-Riesen wie Facebook.
Was das für den Nutzer im Detail bedeutet und welche Schlupflöcher sich die Firmen suchen könnten, erklärt Philip Banse.
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