Minijob-Reform

Kein Sprungbrett, eher Sackgasse

07:37 Minuten
Mensche mit drei ihn verdeckenden, aufeinandergestapelten Paketen in einem Warenlager (Symbolfoto)
Bei Menschen, die zwei, drei Minijobs nebeneinander machen, damit das Geld zum Leben reicht, kann der Minijob zur Armutsfalle werden, sagen Kritiker. (Symbolfoto) © imago images/Shotshop
Von Axel Schröder |
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Minijobs sollen lukrativer werden. Die Bundesregierung will die abgabenfreie Verdienstobergrenze auf 520 Euro erhöhen. Die grundsätzlichen Probleme löse das aber nicht, sagen Kritiker. Minijobs böten wenig Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz.
Im „Kurhaus“ am Hamburger Pferdemarkt sitzen die ersten Abendgäste, Barkeeperin Marie Augustin mischt Aperol Spritz, reicht Biere über den Tresen, dazu noch Sekt auf Eis. Marie hat einen festen Job, im „Kurhaus“ arbeitet sie noch nebenbei auf 450-Euro-Basis.
„Das ist eine sehr gute Regelung für mich, weil ich einfach als Nebenjob abends noch meine Stunden arbeiten kann und auch keine Abgaben habe.“

Bis zu 520 Euro Verdienst sollen abgabenfrei sein

Wenn die von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Minijob-Reform im Oktober kommt, dürfte Marie bis zu 520 Euro verdienen, 70 Euro mehr als heute. Wenn dann auch noch der 12-Euro-Mindestlohn gilt, hat sie für die gleiche Arbeit hinterm Tresen dann mehr Geld in der Tasche. Für das „Kurhaus“ bedeutet das höhere Ausgaben. Einer der beiden Geschäftsführer ist Niels Boeing, er kann mit der Reform trotzdem ganz gut leben.
„Ich finde das schon in Ordnung! Der Minijob bietet wirklich keinen Fürstenlohn. Ob sich das am Ende alles glücklich rechnet für alle, die Läden betreiben, die auf Minijobs angewiesen sind, ist eine andere Sache. Aber fair ist es allemal.“
In einer Bar wird ein Glas Wein eingeschenkt.
Im Gastrogewerbe arbeiten viele Beschäftigte auf Minijob-Basis.© picture alliance/dpa / Gerald Matzka
Abgaben für die Sozialversicherung sollen für Beschäftigte wie Marie in Zukunft erst ab 521 Euro anfallen. Und dann steigt die Abgabenlast nicht mehr sprunghaft an wie bisher, sondern nur noch in kleinen Schritten. Tanja Chawla, die Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB in Hamburg, ist trotzdem wenig begeistert von der Reform. An den grundsätzlichen Problemen der Minijobs werde sich nichts ändern, sagt sie.
„Wir haben jetzt in der Coronakrise gesehen, wie anfällig diese Jobs sind. Größtenteils waren es auch Frauen, die in Minijobs sind, insbesondere im Gastgewerbe. Und die haben mal eben schnell ihren Job verloren. Und wenn ich meinen Minijob verliere, dann ist die Situation so, dass ich keinen Anspruch habe auf Arbeitslosengeld I, also direkt in Hartz IV rutsche, dass ich keine Möglichkeiten habe, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Und das sehen wir natürlich kritisch. Weil wir sagen: Leute, die einer Beschäftigung nachgehen, die müssen auch abgesichert sein.“

Sozialversicherungssystem fehlen Einnahmen

Und weil bei einem Minijob auch keine Abgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen, würden dem Sozialversicherungssystem insgesamt Einnahmen fehlen. Bei Studierenden oder Rentnerinnen und Rentnern, die neben dem Bafög oder der Rente noch etwas dazuverdienen wollen, sei ein Minijob vielleicht das richtige. Bei den meisten anderen, bei Menschen, die zwei, manchmal sogar drei Minijobs nebeneinander machen, damit das Geld zum Leben reicht, bei diesen Menschen werde der Minijob zur Armutsfalle, kritisiert Chawla.
Torsten Lietzmann vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung IAB, dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, zählt noch weitere Nachteile der Minijob-Regelungen auf, die auch die geplante Reform nicht beheben werde.
„Zum einen ist das Einkommen mit 450 oder 520 Euro alleine nicht lebensunterhaltssichernd. Das ist ein Nachteil. Zusätzlich ist die Beschäftigungssituation informeller und unsicherer: Minijobber haben seltener einen schriftlichen Arbeitsvertrag, seltener geregelte Arbeitszeiten und ihnen werden häufig arbeitnehmerrechtliche Ansprüche nicht gewährt.“

Kaum Übergänge in reguläre Beschäftigung

Zu diesen Ansprüchen gehören eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub. Beides werde Minijobbern oft vorenthalten, so Arbeitsmarktforscher Lietzmann. Natürlich sei ein Minijob zum Beispiel für Langzeitarbeitslose eine Möglichkeit, einen ersten Schritt auf dem Weg in eine reguläre Beschäftigung zu machen, aber „die Forschung zeigt, dass, wenn man sich atypische Beschäftigung insgesamt ansieht – nicht nur geringfügige, sondern auch befristete Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung – dass im Vergleich zu den anderen Formen dieser atypischen Beschäftigung Übergangschancen in reguläre Beschäftigung bei Minijobs am geringsten sind.“
Heißt im Klartext: Minijobs sind meistens kein Sprungbrett für einen regulären Job, sondern eher eine Sackgasse. Das könnte sich durch die geplante Reform sogar noch verstärken. Die geplante Reform werde eher zu einer Ausweitung als zu einer Reduzierung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse führen, so Arbeitsmarktforscher Lietzmann.
Roomservice-Wagen in einem Hotel
Ein Hamburger Hotelchef wünscht sich eine Anhebung der Verdienstobergrenze über die Reformpläne hinaus.© IMAGO/Rolf Poss
Einen ganz anderen Blick auf die geplante Minijob-Reform hat der Hotelchef des Baseler Hofs in der Nähe der Binnenalster. Niklaus Kaiser von Rosenburg geht die Anhebung der Verdienstobergrenze auf 520 Euro nicht weit genug. Immerhin liegen die Stundenlöhne in der Hamburger Hotellerie schon heute über dem geplanten Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Und je höher der Stundenlohn sei, desto weniger könnten Aushilfskräfte dann abgabenfrei arbeiten.
„Eine Aushilfe muss auch eine gewisse Stundenmenge erreichen, um eine Routine zu entwickeln und das ist in unserem Beruf wichtig. Wenn das am Ende nur ein paar Stunden im Monat sind, dann fehlt es an Routine und insofern sind wir da für eine Flexibilisierung.“

Abgabenfreiheit für Minijobs ganz streichen?

Eine Forderung, für die Hamburgs DGB-Chefin Tanja Chawla so gar nichts übrig hat.
„Insbesondere auch deswegen, weil wir natürlich auch unsere Sozialversicherungssysteme dadurch ja auch schwächen, wenn keine Beiträge gezahlt werden. Wir bewegen uns da in einem Teufelskreis, der sicherlich nicht damit durchbrochen wird, wenn die Anzahl der Minijobs zunimmt.“
Ginge es nach Tanja Chawla, sollte es gar keine Beschäftigung mehr ohne Abgaben für die Sozialversicherung geben. Dass das möglich wäre, hat eine Modellrechnung der Bertelsmann Stiftung ergeben. Dabei würde die Abgabenlast für die Arbeitenden schon ab dem ersten verdienten Euro gelten. Aber sehr gering ausfallen und nur sehr langsam steigen. Auf maximal 20,2 Prozent bei einem Bruttoverdienst von 1800 Euro. Unterm Strich könnten nach dieser Rechnung 160.000 Teilzeit- und 5000 Vollzeitstellen entstehen.
Der Praxistest für dieses Modell muss aber noch warten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält davon gar nichts und plant für Oktober keine Revolution der geringfügigen Beschäftigung, sondern nur eine Reform der geltenden Regeln.

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