Medien und Meinungen

Verleger-Rückzug, BVG-Urteil und neue Töne aus der Musikindustrie

03:30 Minuten
25.02.2012
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Verlegerverbände ziehen »fair share«-Beschwerde zurück  Üüberraschenderweise haben die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ihre Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen den Suchmachmaschinenbetreiber Google zurückgezogen.
Verlegerverbände ziehen »fair share«-Beschwerde zurück
Üüberraschenderweise haben die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ihre Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen den Suchmachmaschinenbetreiber Google zurückgezogen. Damit hatten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, VDZ eigentlich eine finanzielle Beteiligung an Werbeeinahmen durchsetzen wollen, die Google mit Anzeigen neben Sucherergebnissen erzielt. Google verdiene an der Auflistung von Textauszügen journalistischer Angebote, den so genannten Snippets, ohne die Verlage dafür zu honorieren - so lautete der Vorwurf. Warum die Verleger die Beschwerde jetzt zurückgezogen haben, ist nicht bekannt. Der Grund könnten fehlende Erfolgsaussichten sein. Die Verleger können die Snippets schließlich von Google aus den Suchergebnissen entfernen lassen, so dass allein die Überschriften der verlinkten Texte zu sehen sind. Wie die Plattform iRights.info berichtet, wollen die Verleger Beschwerde nun der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen.
Karlsruhe schränkt die Verwendung von Telekommunikationsdaten ein
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten aus dem Jahre 2004 sind teilweise verfassungswidrig. Im Zusammenhang mit Strafverfolgungen muss demnach der Zugriff auf Passwörter neu geregelt werden. Auch die Zuordnung von Anschluss-Inhabern zu ihrer IP-Adresse ist nicht ohne weiteres möglich. Das muss klarer geregelt werden, bedarf also wahrscheinlich einer richterlichen Genehmigung, anderenfalls wäre es ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Dies sind zwei Punkte aus dem Urteil der Verfassungsrichter. Bewertet wird das Urteil unterschiedlich. Datenschützer sehen es als einen großen Erfolg an, die Beschwerdeführer hingegen sind enttäuscht.
Neue Töne: Musikindustrie verbreitet Optimismus´
Der Sony-Manager Edgar Berger sagte, er betrachte das Internet als Segen für die Musikindustrie - trotz illegaler Downloads von 40 Milliarden Songs 2011. Es sei gelungen, die Musikbranche in ein digitales Geschäft zu transformieren, das weltweit bereits einen Umfang von mehr als 5 Milliarden US-Dollar habe. Rund ein Drittel des Musikgeschäftes sei heute digital. Die für die Geschäftsmodelle so wichtige »kritische Masse« von mehr als 10 Millionen Songs im digitalen Katalog sei überschritten. Laut Berger ist der Musikmarkt weltweit um nur noch etwa drei Prozent geschrumpft. Der deutsche Markt sei zum ersten Mal seit 15 Jahren wieder stabil. Berger prognostiziert, dass das Musikgeschäft in ein bis drei Jahren wieder wachsen werde.
Die Medien und Meinungen mit Vera Linß.