Medien und Meinungen

Schnüffeln, schützen, stützen

05:18 Minuten
05.12.2015
Audio herunterladen
ARD und ZDF dürfen ab dem kommenden Jahr ein Jugendangebot für Menschen von 14 bis 29 im Internet anbieten Los geht es am 1.
ARD und ZDF dürfen ab dem kommenden Jahr ein Jugendangebot für Menschen von 14 bis 29 im Internet anbieten
Los geht es am 1. Oktober 2016 mit einem Budget von 45 Millionen Euro. Es wird Film- und Textbeiträge geben, das ganz verknüpft mit Online-Foren. Diese Beiträge dürfen auch auf externe Plattformen eingestellt werden - wie das ja heute schon mit öffentlich-rechtlichen Inhalten geschieht, also auf YouTube oder Instagram.
Der Beschluss des Jugendangebots war nur noch eine Formalie, allerdings müssen die Länderparlamente jetzt noch zustimmen.
Fragt sich nur, wie und ob es gelingen wird, junge Leute für das Angebot zu erwärmen. Es gibt ja schon jetzt immer wieder Versuche, die Zielgruppe im Netz zu erreichen. Mit mäßigen Erfolg - #3sechzich, ein junges Nachrichtenformat des WDR soll zum Beispiel eingestellt werden, die Resonanz war aus Sicht des WDR zu gering.
Die Macher sind dennoch enttäuscht, dass es nicht weitergeht. #3Sechzich ist ein Nachrichtenformat, gestartet zu Beginn des Jahres. Hier wollte man mit jugendlicher Ansprache - schnellen Schnitte, lockerem Ton - Klicks erzielen. Das wurde anfangs auch ziemlich belächelt. Inzwischen gibt es aber anspruchsvolle Reportagen etwa über junge Erwachsene mit HIV oder über die Flüchtlingsproblematik. Das hat alles nichts geholfen
man konnte nur rund 7000 Abonnenten gewinnen, das sei zu wenig, sagt der WDR.
Die Frage, die im Raum steht, ist also: wie wird´s gelingen, mit dem Jugendkanal ab 2016 Klicks zu erzielen

Jugendschutzregelungen werden überarbeitet
Überarbeitet und abgemildert, auch dank mehrerer öffentlicher Online-Konsulationen. Vor fünf Jahren war geplant, dass alle Websitenbetreiber ihre Inhalte im Netz selbst altersklassifizieren müssen, damit diese Websites dann von Jugendschutzfiltern ausgelesen werden könnten. Da wurde jede Menge Rechtsunsicherheit befürchtet
darauf hat man jetzt verzichtet . Die Pflicht, Alterskennzeichen einzusetzen, gibt es nicht mehr. Jugendschutz soll dennoch über Jugendschutzfilter gewährleistet werden, die etwa über Keywords Seiten herausfiltern, die Kinder beeinträchtigen könnten
bislang sind diese Programme aber absolut nicht zufrieden stellend, weil: zu ungenau
das Problem Jugendschutz im Netz ist also nicht gelöst.

Konferenz »Die Zukunft des Urheberrechts«
Die Konferenz war hochkarätig besetzt mit Bundesjustizminister Heiko Maas, EU-Kommissar Günter Oettinger, Vertretern der Kreativindustrie, aber auch Medienrechtler aus ganz Deutschland. Eine wichtige Frage lautete: wie können Urheber entschädigt werden, wenn ihre Werke kostenfrei oder zu Dumpingpreisen im Netz kursieren. Der Vorschlag dazu: die automatisierte Nutzung geschützter Werke im Netz kostenpflichtig machen,
d.h. Plattformen wie Google, Soundcloud oder Amazon sollten dafür bezahlen, dass sie automatisiert Internet-Inhalte aufbereiten und vermitteln, vergleichbar mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das hieße: Mehr Verantwortung für die Plattformen. Kritiker sagten: Mehr Vergütung müsse dann aber auch mit mehr Nutzerrechten einhergehen. Da geht die Diskussion wie gewohnt weiter.
Mehr zahlen müssen auf jeden Fall jetzt schon mal die großen Handy-Hersteller,
für jedes Smartphone und jedes Tablet werden künftig Urheberrechtsabgaben fällig, so wie das jetzt schon bei Druckern oder Kopierern der Fall ist.
6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet müssen bezahlt werden.
Und noch eine Neuerung: In der kommenden Woche will EU-Kommissar Oettinger sein Reformpaket vorstellen, das soll den EU-weiten Abruf von im Internet gekauften Filmen, Serien oder von Musik ermöglichen. Wer also sein Streaming-Abo im EU-Ausland nutzen will, soll das in Zukunft können.

Google wird vorgeworfen, Schüler auszuspionieren
Die amerikanische Datenschutzstiftung Electronic Frontier Foundation wirft Google vor, über seine Chromebooks in den Schulen und Universitäten persönliche Daten der Schüler und Studenten zu speichern. Aber nicht nur die Daten, die in die Google Apps for Education eingegeben werden, erfasst werde auch, nach welchen Begriffen die Schüler suchen oder welche Ergebnisse sie sich anschauen - ohne das Google dafür die Erlaubnis eingeholt habe. Google hat das bestritten, eine entsprechende Voreinstellung in den Apps, die die Erfassung der Daten ermöglicht, werde nun deaktiviert. Die Datenschützer fordern aber, dass nichts von dem, was die Schüler auf den Chromebooks tun, gespeichert werden dürfe.

Die Medien und Meinungen hat Vera Linß zusammen getragen.