Medien und Meinungen

Presseverleger, Pressefreiheit, Internetfreiheit

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In den "Medien und Meinungen" mit Vera Linß ging es diesmal um den Dauerstreit der Presseverleger contra ARD und ZDF, um den Tag der Pressefreiheit sowie um Vorschläge, die Internetfreiheit ins Grundgesetz zu hieven.
In den "Medien und Meinungen" mit Vera Linß ging es diesmal um den Dauerstreit der Presseverleger contra ARD und ZDF, um den Tag der Pressefreiheit sowie um Vorschläge, die Internetfreiheit ins Grundgesetz zu hieven.
Die Diskussion der Presseverleger contra ARD und ZDF ist tatsächlich ein Dauerstreit, vor allem, wenn es um die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen geht. Dieser Streit soll jetzt auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Zeitungsverleger in Nordrhein-Westfalen wollen sich gerichtlich gegen die Konkurrenz von ARD und ZDF im Internet wehren: es soll eine Klage gegen den Dreistufentest geben. Mit diesem Test wird das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender überprüft, aber das Verfahren ist nach Auffassung der Verleger »nicht rechtskonform«. Sie werfen ARD und ZDF vor, mit ihren Online-Artikeln »presseähnliche« Angebote zu machen, die aus Gebühren finanziert sind, und damit in direkte Konkurrenz zu den Verlegern zu gehen. Die »schrankenlose Expansion des öffentlich rechtlichen Rundfunks ins Internet« müsse von den Gremien gestoppt werden - und wenn´s sein muss, nun eben auch per Gericht. ARD und ZDF haben ja schon einen Großteil ihrer Angebote im Netz depubliziert - zwischen 70 und 90 Prozent. Immer wieder stößt man auf tote Links - aber das scheint den Verlegern nicht auszureichen
Zweites Thema: Der Tag der Pressefreiheit, wie jedes Jahr am 3. Mai. Ein Tag, der zum Anlass genommen wird, um auf die Gefährdung der Pressefreiheit aufmerksam zu machen. Danny O'Brien vom US-amerikanischen Commitee to Protect Journalists hat das auf eine ganz interessante Weise getan. Er hat die zehn Top-Werkzeuge der Internetunterdrücker aufgelistet, nachzulesen auf netzpolitik.org. Zum Beispiel Webblockaden, Zugangsverweigerungen zum Internet, Attacken auf Seiten, die vom Ausland her betrieben werden. Es geht auch um die Festnahme von Bloggern, Verbreitung von Schadsoftware, Gewalt gegen Online-Journalisten - man ist da recht kreativ. Schlüsselländer sind Iran, China, Weißrussland, Syrien und Russland - ein Beleg für die Entwicklung der »dunklen Seite des Netzes« - wie es der Weisrusse Ewgeni Morozow gerne beschreibt.
Um die dunkle Seite des Internets geht´s auch bei unserem letzten Thema: Internetfreiheit soll ins Grundgesetz. Diese Forderung wird auch anlässlich des Tages der Pressefreiheit erhoben und wurde in Leipzig auf einem Medienkongress diskutiert. Professor Bernd Holznagel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dagegen sieht eine Gefahr für die freie Kommunikation im Internet und forderte, Internetdienste per Verfassung schützen zu lassen, denn die im Artikel 5 des GG garantierte Meinungsfreiheit decke dies nicht ab. Es fange schon damit an, dass nicht jeder Bürger Zugang zu einem schnellen Internetanschluss habe. Zudem drohten Manipulationen und Angriffe auf die Netzneutralität, indem es mittels der Netzwerkmanagementtechnik möglich geworden sei, Datenpakete auszubremsen oder gar zu blockieren und andere beschleunigt durchzuleiten. Im Kern soll also die Diskriminierung von Daten im Grundgesetz geschützt werden. Darüber gibt es nun eine Debatte und die ist nachzulesen in der ersten Ausgabe der neuen Discussion Paper Serie MIND (Multistakeholder Internet Dialog) des von Google angestoßenen »Internet & Gesellschaft Collaboratory».

Bild: http://canv.as/p/47scx