Medien und Meinungen

Nicht mehr in Unterwäsche

03:55 Minuten
01.11.2014
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Während wir im Studio in Boxershorts und offenem Hemd moderieren dürften, gibt es zumindest in einem Teil des Netzes jetzt eine Kleidervorschrift.
Während wir im Studio in Boxershorts und offenem Hemd moderieren dürften, gibt es zumindest in einem Teil des Netzes jetzt eine Kleidervorschrift. Amazon, der neue Besitzer des Live-Stream Anbieters Twitch, hat neue Verhaltensregeln für ihre User veröffentlicht. Danach muss der Oberkörper komplett bedeckt sein. Nur Unterwäsche tragen ist ab sofort verboten. Das hat weniger mit amerikanischer Prüderie zu tun, als damit, dass Amazon möchte, dass die Livestreams wirklich nur für die Übertragung von Videospielen genutzt werden.
Aber es gab auch noch weitere Meldungen diese Woche, dafür ist unser Kollege Jochen Dreier ins Studio gekommen.
In Ungarn wollte Ministerpräsident Orban eine Internetsteuer einführen, dagegen gab es große Proteste. Was steckt dahinter? 150 Forint, rund 49 Cent sollte ein verbrauchtes Gigabyte extra kosten. Diese Steuer sollten die Internetanbieter an den Staat zahlen, sie würden es - so die Befürchtung - aber an die Endkunden weitergeben.
Daraufhin gab es die größten Proteste gegen die Regierung seit Jahren. Mehrere Zehntausend Menschen gingen auf die Straße.
Dabei wurde das Smartphone zum Zeichen des Protests. Hell erleuchtet wurde es von tausenden Demonstranten mit dem Display nach oben gehalten. Das gab natürlich beeindruckende Bilder, die um die Welt gingen und ordentlich Druck auf die Regierung ausübten.
Mitte der Woche wurde dann von der Regierung angekündigt, dass das alles doch gar nicht so wild sei - es gäbe ja eine Deckelung. Mehr als 750 Forint solle niemand zahlen, das wären dann rund 2 Euro 30 im Monat.
Das stoppte die Proteste aber nicht. Die - vor allem jungen Menschen - gingen weiter auf die Straße und so kündigte Viktor Orban am gestrigen Freitag an, die Steuer nicht einführen zu wollen. Zumindest jetzt nicht.
Wörtlich sagte er:
"In dieser Form ist diese Steuer nicht einführbar, weil die Diskussion darüber entgleist ist"

Wer zwischen den Zeilen liest, merkt aber auch: er hält die Steuer nicht für das grundsätzliche Problem, sondern eben die entgleiste Diskussion. Er möchte wohl vor allem wieder Ruhe auf der Straße.
Jan Philipp Albrecht, EU-Abgeordneter der Grünen und Experte für Netzpolitik, hofft allerdings auf nachhaltige Ergebnisse der Proteste:
«Die Rücknahme der Internetsteuer ist für die Bewgeung ein großer Erfolg, der hoffentlich dazu führen wird, dass Orban weiter unter Druck gerät, auch in anderen Bereichen.»

Wir haben ja schon in der Sendung viel über neue Kosten für das Netz gesprochen, da passt Internetsteuer genau dazu. Doch auch in Spanien gibt es jetzt ein neues Gesetz, das vor allem Suchmaschinenbetreiber finanziell betrifft.
Das Gesetz, das in Spanien «Google-Gebühr» genannt wird, ähnelt dem deutschen Leistungsschutzrecht, ist aber drastischer.
Ab nächstem Jahr müssen Google und Co eine Abgabe an Verlage und Autoren zahlen, wenn sie Auszüge von Texten als Vorschau auf ihren Seiten verwenden - zum Beispiel wie bei Google News. Wer nicht zahlt, dem drohen Geldstrafen bis zu 600.000 Euro.
Der US-amerikanische Journalist Jeff Jarvis nannte das Gesetz am Rande einer Veranstaltung in Madrid «internetfeindlich». Er ist sicher, dass das Gesetz «nach und nach die journalistischen Firmen töten wird, weil niemand eine Gebühr für Verlinkungen zahlen» möchte.
Und kurz an das Leistungsschutzrecht in Deutschland gedacht. Hier haben die meisten Verlage Google die Einwilligung erteilt, Anreißertexte ohne Gebühren verwenden zu können. Ob das also der richtige Weg für die spanische Presse ist? Fragwürdig.
Und zum Schluss noch eine Meldung aus der Kategorie: «Wie? Das war bisher noch nicht geklärt?»
Es klingt wirklich erstmal ganz gewöhnlich: Das Einbetten von Web-Videos ist rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in einem Urteil höchstrichterlich geklärt.
Wer ein Video im Netz veröffentlicht, zum Beispiel bei Youtube, der muss damit rechnen, dass es eine dritte Partei auf einer anderen Webseite einbindet. Das ist nach dem EU-GH keine Urheberrechtsverletzung, da kein neues «Publikum» erreicht wird. Netz ist Netz, egal auf welcher Seite das Video ausgespielt wird.
Allerdings bleiben weiterhin Fragen offen: Denn das alles sieht ganz anders aus, wenn das Video ohne Zustimmung des Rechteinhabers hochgeladen wurde oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das Urteil macht also nicht jedes Video prüffrei.
Der Blog Telemedicus, der sich mit Kommunikationsrecht beschäftigt, nannte das ganze auch keinen abschließenden Sieg, sondern eher «eine gute Platzierung in der Gruppenphase».
Bild: Thirteen of Clubs pre-ride group shot flickr cc-by-sa