Medien und Meinungen

Mitleser Google, Erbfolge und Affenrechte

03:44 Minuten
09.01.2016
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Verbraucherschützer kritisieren "mitlesen" von E-Mails Verbraucherschützer kritisieren, dass Google Mails seiner Nutzer analysiert und ihnen dann passende Werbung präsentiert und dass ohne deren explizite Einwilligung.
Verbraucherschützer kritisieren "mitlesen" von E-Mails
Verbraucherschützer kritisieren, dass Google Mails seiner Nutzer analysiert und ihnen dann passende Werbung präsentiert und dass ohne deren explizite Einwilligung. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband das Unternehmen in dieser Woche abgemahnt.
Google hingegen hält sein Vorgehen für rechtens. Über diese Praxis würden die Verbraucher in der Datenschutzerklärung darüber informiert werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Praxis aber für viel zu vage und fordert eine gesonderte, hervorgehobene Einwilligung. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass auch höchstpersönliche Daten von Google verarbeitet würden. Die Datenschützer befürchten, dass das übrigens auch Leute betrifft, die Google-Nutzern eine Mail schicken. Also die gar nicht selber die Dienste des Unternehmens nutzen. Google hat jetzt bis Ende des Monats Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Danach droht eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.
Das komplette Interview von Tim Wiese mit Heiko Dünkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Rechtsspruch zur Erbfolge bei Facebook-Profilen von Minderjährigen
Das Landgericht Berlin hatte zu entscheiden, was mit dem Profil einer tödlich verunglückten 15-Jährigen geschieht. Die Eltern des Mädchens
hatte geklagt. Sie wollten den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter einsehen, weil sie auf der Suche nach Hinweisen zu den Todesumständen waren. Facebook verweigerte aber den Zugang. Allerdings haben die Eltern darauf einen Anspruch, urteilten die Berliner Richter. Der Vertrag mit dem Netzwerk sei Teil des Erbes und ebenso zu behandeln wie etwa Briefe oder Tagebücher. Das heißt: Die Eltern dürfen auch alle privaten Inhalte aus Facebook-Nachrichten oder Chatprotokollen lesen, weil Sorgeberechtigte von Minderjährigen grundsätzlich das Recht dazu hätten. Sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod. Nicht geklärt ist durch das Urteil allerdings, wer das Facebook-Konto eines
Erwachsenen erbt. Das müssen Gerichte gesondert entscheiden oder der Gesetzgeber klärt den digitalen Nachlass.
Kein Copyright für Makaken
Ein Affe der Art Makake hatte die Kamera eines Fotografen gemopst und zwei Selfies von sich geschossen. Die Bilder gingen um die Welt und jetzt sollte ein US-Gericht feststellen, wer eigentlich die Rechte an den Fotos besitzt. Die Tierschutzorganisation PETA wollte für den Affen das Copyright erstreiten. Allerdings wies ein US -Richter die Klage zurück. Begründung: Nur der US- Kongress oder der Präsident könnten den Urheberschutz auch auf Tiere ausweiten. Immerhin lies der Richter ein Hintertürchen offen. Sollte PETA bei der Klage nachbessern, würde er sie vielleicht doch noch verhandeln.
Bild: Google got a new PR department von Patrick Barry auf Flickr CC BY SA