Medien und Meinungen

Ärger für PietSmiet, Änderung im Pressekodex und tödliche GIFs

06:22 Minuten
25.03.2017
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Von Tim Wiese Sendelizenz für "PietSmietTV" verlangt In dieser Woche gab es für das Netzwerk PietSmiet Ärger mit den Landesmedienanstalten.
Von Tim Wiese
Sendelizenz für "PietSmietTV" verlangt
In dieser Woche gab es für das Netzwerk PietSmiet Ärger mit den Landesmedienanstalten. Die fünf Gamer betreiben auf den Plattformen Youtube und Twitch Let's Play-Kanäle. Nun hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten den Streaming-Kanal von »PietSmietTV« bei Twitch als Rundfunkangebot ohne Zulassung eingestuft.
Ihre Begründung: Die Videos laufen rund um die Uhr als lineares, geplantes Programm, das mehr als 500 Zuschauer erreicht. Deshalb werden die Macher von PietSmiet aufgefordert, bis Ende April eine Zulassung zu beantragen.
Damit sind hohe Kosten verbunden - bis zu 10.000 Euro Gebühren, wie der Vorsitzende der Kommission Siegfried Schneider erklärt. Schneider fordert auch eine Anpassung der Gesetze, da das Netz voll von rundfunkähnlichen Angeboten sei:

Also wir haben ja die Erfahrungen im Bereich des Hörfunks. Internetradio ist eine qualifizierte Anzeigepflicht. Also ich muss melden, dass ich Radio veranstalte, ich muss melden, wer die Verantwortung dafür trägt. Das würde uns auch ausreichen bei Streaming-Angeboten im Bereich von WebTV.
Das gesamte Interview mit Siegfried Schneider:
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Interessanter Nebenaspekt: Wenn die Streaming-Programme als Rundfunkangebote eingestuft werden, hätten die Medienanstalten auch die Aufsicht darüber. Klingt ganz danach, als wolle man ein Exempel statuieren.
Das Netzwerk PietSmiet reagierte erst einmal entspannt. Die Macher sind nämlich zuerst davon ausgegangen, dass die Zulassungspflicht nur für ihren Nebenkanal gilt, in dem sie alte Videos in einer Schleife zeigen. Die hätte man zu Not abschalten können.
In einem Brief verlangt die zuständige Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen jetzt wohl aber auch eine Zulassung für den Hauptkanal, der nur von Zeit zu Zeit bespielt wird. Das hat Peter Smits, einer der Köpfe hinter PietSmiet, in einem Videostatement bei Youtube erklärt.

Diese Landesanstalten erklären hier quasi, dass Twitch-Kanäle kostenpflichtiger Rundfunk sind. Dann bräuchte jeder Twitch-Kanal einen Jugendbeauftragten beispielsweise. Es wird dann komplett gleichgestellt mit Fernsehen mit allem drum und dran, wenn du eine Rundfunklizenz hast. Das ist beunruhigend.

Deshalb wollen sich PietSmiet auch dagegen wehren. Verwunderlich ist diese Wendung schon. Im Gespräch des Vorsitzenden der Kommission für Zulassung und Aufsicht mit der Breitband-Redaktion war nicht die Rede davon, dass die Zulassungspflicht für das gesamte Streaming-Angebot gilt.

Presserat überarbeitet seine Richtlinie zur Herkunfts-Nennung

Der Presserat hat seine umstrittene Richtlinie zu Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert. Im Pressekodex stand bisher, dass man die Herkunft und die Religion von Straftätern nur nennt, wenn ein begründbarer Sachbezug zur Straftat besteht. Das soll vor diskriminierender Verallgemeinerung schützen.
Wenn zum Beispiel jemand eine Bank überfällt, ist es erst einmal egal, aus welchem Land seine Familie irgendwann gekommen ist oder ob er katholisch ist. Vielen war aber die Formulierung aus dem Pressekodex zu wenig präzise und somit nicht hilfreich.
In der neu verfassten Richtlinie steht jetzt: Ethnische und religiöse Zugehörigkeit soll in der Regel nicht genannt werden, »es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse«.
Das heißt, die eine etwas schwammige Formulierung, wurde durch eine andere ersetzt. Denn nun fragen sich viele Journalisten, wo fängt das öffentliche Interesse an und wo hört es auf? Der Sprecher des Presserats, Manfred Protze, hat diese Frage hier im Deutschlandradio Kultur so beantwortet:

Das öffentliche Interesse ist so definiert, dass es im Interesse der Wohlfahrt oder des Wohlergehens der Gesellschaft liegt. Aber das Partikularinteresse einer politischen Partei, einer Gruppe oder gar des einzelnen Mediennutzers ist weit davon entfernt.

»Bild«-Chefredakteurin Tanit Koch ist übrigens dafür, dass die Regel ganz abgeschafft wird. Das hat sie in einem Interview mit dem Portal meedia.de erklärt. Durch die Formulierungen würde das Misstrauen gegenüber Medien geschürt. Koch sieht darin eine Art Selbstzensur.
Ein GIF als »tödliche Waffe«
In den USA haben Geschworene an einem Gericht in Texas entschieden, dass ein GIF, also ein animiertes Bild, eine gefährliche Waffe sein kann. Der Fall hört sich an wie aus einem Drehbuch, ist aber tatsächlich so geschehen.
Das Opfer ist ein Journalist, der einen Tweet mit einem flackernden Bildchen gelesen hat. Durch die Lichtblitze wurde ein epileptischer Anfall bei ihm ausgelöst, unter dessen Folgen er wohl Monate litt.
Das Perfide: Der Tweet wurde angeblich mit genau dieser Absicht verfasst. Der Absender hatte sich über Äußerungen des Journalisten geärgert. Da er von dessen Epilepsie wusste, hat er das GIF möglicherweise tatsächlich als Waffe eingesetzt.
Das geht anscheinend aus privaten Twitter-Nachrichten des Verfassers hervor. Da soll er geschrieben haben: »Ich hoffe auf einen Anfall« und »Mal sehen, ob er stirbt«.
Bild: How to Gif von Antonio Roberts auf Flickr, CC BY-SA