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Im Januar 1996 sterben bei einem Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lübeck zehn Menschen. Bis heute wurden keine Täter ermittelt. Eine Initiative sucht nun nach neuen Hinweisen.
Es ist die schwerste Brandstiftung in einem Asylbewerberheim in der Geschichte der Bundesrepublik: Sieben Kinder und drei Erwachsene sterben, 38 Menschen werden verletzt. Dennoch ist der Anschlag in Lübeck im bundesweiten Gedenken heute kaum präsent - anders als die ausländerfeindlichen Übergriffe in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Solingen und Mölln. Der Fall in der Lübecker Hafenstrafe wird nie aufgeklärt, die Täter sind trotz zahlreicher Spuren bis heute nicht ermittelt. Das hat Folgen, nicht nur für die Überlebenden.
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Der Brandanschlag in der Lübecker Hafenstraße
In der Nacht zum 18. Januar 1996 bricht in einer Flüchtlingsunterkunft in Lübeck ein Feuer aus. Die Flammen breiten sich rasant aus, verzweifelte Menschen springen aus den Fenstern. Es dauert Stunden, bis der Brand in der Hafenstraße gelöscht ist. Die Verletzten werden in die umliegenden Krankenhäuser gebracht, die Brandopfer geborgen.
Zehn Geflüchtete sterben, unter den Todesopfern sind sieben Kinder. Weitere 38 Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft werden zum Teil schwer verletzt. Sie alle waren aus ihrer Heimat, afrikanischen und arabischen Ländern, nach Deutschland geflüchtet und wollten in Lübeck Schutz finden. Nach der Tat ist schnell klar: Es war Brandstiftung.
Noch in der Brandnacht geraten vier junge Männer aus der rechtsextremen Szene Mecklenburg-Vorpommerns ins Visier der Polizei – sie werden allerdings wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Die Polizei verfolgt zu diesem Zeitpunkt bereits eine andere Spur. Ein damals 20-jähriger Bewohner aus dem Libanon soll gegenüber einem Rettungssanitäter gesagt haben: "Wir waren es." Der Beschuldigte bestreitet das Geständnis – doch die Zeugenaussage reicht und er wird verhaftet. Mehrere Monate verbringt er in Untersuchungshaft, wird Jahre später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. So ist juristisch bis heute lediglich klar, wer den Brandanschlag in Lübeck nicht gelegt hat. Ein Täter oder ein klares Motiv wurde hingegen nie ermittelt.
Die Ermittlungen: Hausbewohner oder Neonazis?
Die Arbeit der Ermittlungsbehörden steht damals wie heute in der Kritik. Gedenkinitiativen und Aktivisten bemängeln eine einseitige Ermittlung. Auch Gabriele Heinecke, die ehemalige Anwältin des libanesischen Hausbewohners, sieht systematische Versäumnisse in der Aufklärung. Der Fokus auf die Geflüchteten und angebliche Konflikte im Haus habe "wertvolle Zeit verschwendet", in der in alle Richtungen hätte ermittelt werden müssen – also auch weiter gegen mögliche Täter aus dem rechtsextremen Milieu. Anhaltspunkte dafür sind indes vernachlässigt worden, glaubt Heinecke.
Die Anwältin nennt zum Beispiel typische frische Brandlegerspuren an Gesicht, Haaren und Händen der vier in der Tatnacht kontrollierten Männer. Sogar ein Geständnis eines der Männer wurde laut Heinecke nicht verwertet, weil dieser es anschließend widerrief. Auch der damalige Bürgermeister von Lübeck, Michael Bouteiller, ist davon überzeugt, dass der Frage nach einer möglichen Täterschaft der vier Männer nicht ausreichend nachgegangen sei.
Er erinnert sich bis heute an die "berühmten vier Brandjahre", wie er sagt. Denn der Anschlag in der Hafenstraße ist nicht der einzige: 1994 brennt in der Hansestadt die erste Synagoge nach Ende des Zweiten Weltkriegs. In den Jahren darauf werden in Lübeck mehrere Brandanschläge auf kirchliche Einrichtungen verübt, Hakenkreuz-Schmierereien sind an der Tagesordnung. Mit Blick auf das Feuer in der Unterkunft sagt Bouteiller, die Mörder von damals liefen heute noch frei herum.
Anders bewertet der damalige leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille die Ermittlungen. Er ist nach wie vor überzeugt: Nicht Kleinkriminelle aus dem Osten, sondern Hausbewohner seien für den Brand verantwortlich. Verglichen mit den Anschlägen auf die Lübecker Synagoge oder auf Häuser von türkischstämmigen Familien in Mölln seien die vier anfänglich verdächtigen Männer nicht zu einer solchen Tat fähig gewesen, meint Wille. Er geht stattdessen davon aus, dass eine Zündelei innerhalb der Unterkunft außer Kontrolle geraten ist.
Hass, Hetze und Gewalt - damals wie heute
Der Brand in der Lübecker Hafenstraße fällt in eine Zeit, in der an vielen Orten in Deutschland Flüchtlinge und deren Unterkünfte angegriffen werden. Heike Kleffner, Vorsitzende des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, hält die Tat für typisch für die sogenannten Baseballschlägerjahre. Die 1990er-Jahre seien auch ein Jahrzehnt der „mörderischen, rassistischen und rechten Brandanschläge“ gewesen, sagt Kleffner. Allein zwischen 1990 und 1996 habe das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr als 1600 rassistische, rechte und antisemitische Brandanschläge registriert.
Ihrer Einschätzung nach fühlten sich die Täter durch die Hetze gegen Geflüchtete und Migranten bestätigt. Denn die Gewalt jener Jahre findet in einem gesellschaftlichen und politischen Klima statt, dass von rassistischen Diskursen über Asylsuchende geprägt ist. Und auch heute steigen die Zahlen wieder an: "Wir sehen sowohl in den Jahresbilanzen der Opferberatungsstellen als auch in den Zahlen des BKA zu politisch motivierter Kriminalität von rechts, dass sich Gewalttaten in den letzten fünf Jahren parallel zu den Wahlerfolgen der AfD verdoppelt haben."
Der Theologe und Soziologe David Begrich von der Arbeitsstelle Rechtsextremismus beim Verein Miteinander in Magdeburg sagt: "Rassistische Gewalt hat nie aufgehört." Trotzdem sieht er Unterschiede zwischen damals und heute. Rassistische Massengewalt wie in Rostock-Lichtenhagen oder Hoyerswerda gebe es heute nicht mehr. Vergleichbar sei aber die ununterbrochene Abfolge von rassistischen Straftaten durch einzelne oder kleine Gruppen. Es herrsche ein gesellschaftliches Klima, in dem rassistisch motivierte Gewalt wieder stärker möglich sei. Das liegt Begrich zufolge auch an der AfD, die mit ihrer medialen und öffentlichen Reichweite für eine Normalisierung rechtsextremer Positionen gesorgt habe.
Auch bei den Ermittlungen solcher Straftaten gibt es Kleffner zufolge eine Parallele: die Täter-Opfer-Umkehr. Bei vielen Fällen rassistischer Brandanschläge hätten sich die Ermittlungsbehörden nahezu ausschließlich auf die Bewohner der jeweils betroffenen Häuser oder Wohnungen konzentriert. Das zeigte sich auch in späteren Fällen, meint Kleffner. Etwa bei den Ermittlungen der NSU-Mordserie, bei der die Behörden jahrelang im Umfeld der Opfer ermittelten, statt ein rassistisches Motiv hinter den Taten anzuerkennen.
Neue Impulse für die Aufklärung des Anschlags
Dass der Brandanschlag in Lübeck bis heute nicht aufgeklärt ist, hat Folgen. Nicht nur für die Überlebenden und Angehörigen der Tat, sondern auch für das kollektive Erinnern. „Formal betrachtet ist es aus heutiger Sicht nicht so, dass wir von einem rechtsradikalen Anschlag sprechen können“, sagt Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD). Schließlich gebe es keine Verurteilung. Für die Stadt sei das eine „sehr schwierige Situation“. Er unterstütze den Wunsch nach einer politischen Aufarbeitung, halte etwa einen Untersuchungsausschuss im Landtag für denkbar.
Die Initiative „Hafenstraße ‘96“, die gemeinsam mit anderen ehrenamtlichen Gruppen seit Jahren das Gedenken an den Brandanschlag organisiert, startete 2021 eine entsprechende Petition. Bislang hat allerdings keine Landtagsfraktion ein solches Gremium beantragt. Für Sprecherin Jana Schneider ist klar, dass der Anschlag auf die Unterkunft ein Fall von rechtsextremer Gewalt ist. Deshalb setzt sich die Initiative auch dafür ein, dass die Tat in Lübeck genannt wird, wenn es um die Auseinandersetzung mit rechter Gewalt in den 1990er-Jahren geht.
Und sie fordert weiterhin eine juristische Aufklärung. Eine Medienkampagne soll helfen, 30 Jahre nach der Tat neue Hinweise zu finden. Ziel ist es, dass erneut ermittelt wird und die Täter des Brandanschlags von Lübeck gefasst werden. Auch Rechtsanwältin Heinecke würde eine Wiederaufnahme des Verfahrens begrüßen. „Das ist zehnfacher Mord, 38-facher versuchter Mord“, sagt sie, „das verjährt nicht.“
irs














