Schutz von Kulturgütern
Die Zerstörung von Kulturgut in bewaffneten Konflikten ist ein Kriegsverbrechen. Jedes Land muss zudem selbst Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Gebäude und Kunstgegenstände vor Angriffen zu schützen - so wie hier das Operngebäude von Odessa. © picture alliance / dpa / Kay Nietfeld
Reserveoffizier: Bundeswehr ist nicht optimal aufgestellt
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Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten verlangt auch den Schutz der eigenen Kulturgüter. In Deutschland übernimmt die Bundeswehr diese Aufgabe. Der Reserveoffizier Alexander Gatzsche erklärt, wo es noch hakt.