Kleines Wörterbuch des Krieges

Krieger

Von Manfred Schneider, gelesen von Markus Hoffmann · 17.09.2014
Nach dem Kriegsrecht gilt nur der Soldat als regulärer Kämpfer: in erkennbarer Uniform einer zentralen Befehlsgewalt. Söldner, Privatsoldaten und Milizionäre als "Krieger" in Tarnanzügen ohne Hoheitszeichen gehören nicht dazu.
Der "Krieger" gilt nach dem Kriegsrecht nicht als ein regulärer Kombattant. Obgleich der Krieg seit Jahrhunderten durch Juristen gehegt und seine Grausamkeiten eingeschränkt wurden, ist der Krieger dieser Hegung entgangen. Das Internationale Kriegsrecht, das zunächst die Haager Landkriegsordnung von 1907 festlegte, erkennt nur solche Soldaten als Kombattanten an, die durch reguläre Uniformen erkennbar sind und einer zentralen Befehlsgewalt gehorchen. Männer in Tarnanzügen, ohne Hoheitszeichen, wie sie die russische Regierung seit Monaten auf die Krim und gegenwärtig in die Ostukraine schickt, sind daher keine regulären Kombattanten, sondern Krieger.
Schaut man sich die Bilder an, die solche irregulären Krieger bei ihren Auftritten in der Ostukraine, im Irak oder auch in Nigeria zeigen, so scheinen sie mit ihren Tarnmützen und Kalaschnikow-Sturmgewehren eher Bankräubern zu ähneln als Soldaten. Aber so sieht der moderne Krieger aus: Er dient nicht als Uniformierter und Gehorchender in einer regulären Armee, sondern tritt in einer politisch oder neuerdings auch oft religiös motivierten Kampfgruppe auf, die ihre Ziele nicht selten mit großer Grausamkeit verfolgt. Unter völliger Missachtung der Kriegsregeln drangsaliert er die Zivilbevölkerung, entführt willkürlich Personen und schreckt vor Folter und Mord nicht zurück.
Söldner, Privatsoldaten, Milizionäre
Der reguläre Krieg, wie ihn die Haager "Internationale Übereinkunft zu den Gesetzen des Landkriegs" definierte, nämlich als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Staaten oder Völkern oder Volksgruppen, scheint inzwischen der Vergangenheit anzugehören. Die Akteure in vielen Konflikten der Gegenwart, vor allem im Nahen Osten, sind häufig Söldner, Soldaten in Privatarmeen, Milizionäre, sogenannte Gotteskrieger oder auch Kriegsabenteurer. Zwar verfügen nahezu alle Staaten noch über große geordnete Armeen, aber reguläre Soldaten werden gegenwärtig vor allem zur Bekämpfung von irregulären Kriegergruppen oder zur Befriedung bewaffneter Konflikte eingesetzt, die das Kriegsrecht nicht erfasst.
Welche große Bedeutung der Unterscheidung zwischen Krieger und regulärem Kombattanten zukommt, zeigt sich an dem Gefangenenlager Guantanamo, wo die USA die Gefangenen als "Terroristen" festhält und ihnen den rechtlichen Status von Kriegsgefangenen verweigert. Der Krieger, der die Regeln des Kriegsrechts missachtet, büßt nicht selten mit Rechtlosigkeit, sobald er in die Hände der Kriegsgegner fällt. Allerdings haben die Vereinten Nationen 1998 den Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag geschaffen, der Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden soll. Der Krieger, der die Regeln des Kriegsrechts missachtet, muss heute mit einem neuen Gegner rechnen: mit der richterlichen Gewalt des Völkerstrafrechts.
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