Kirchen und die neue Regierung

Zündstoff im Koalitionsvertrag

08:43 Minuten
"§218. 150 Jahre sind genug" steht auf dem Sticker einer Demonstrantin, der auf ihrem Dekolleté klebt.
Die Ampelkoalition plant neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche, jenseits des §218 im Strafgesetzbuch. Es ist nur eines der Vorhaben, die Kontroversen zwischen Kirchen und Politik auslösen dürften. © picture alliance/ dpa-Zentralbild / Martin Schutt
Von Michael Hollenbach |
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Wie hält es die neue Regierung mit der Religion? Bei der Vereidigung vertraute nur etwa jeder Zweite auf Gott, Olaf Scholz ist der erste konfessionslose Kanzler Deutschlands. Auch im Koalitionsvertrag steckt reichlich Konfliktstoff.
Einer der größten Konfliktpunkte zwischen den Kirchen und der Ampelkoalition dürfte wohl die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs werden. Die neue Regierung will eine Kommission berufen, um Regelungen eines Schwangerschaftsabbruchs jenseits des Strafgesetzes zu suchen.

Kontroversen um Schwangerschaftsabbrüche

"In der Tat rechnen wir mit gewissen Kontroversen", sagt der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Martin Dutzmann. "Das kann man schon daran sehen, dass im Koalitionsvertrag der Paragraph 218 unter der Überschrift 'reproduktive Selbstbestimmung' steht, während wir Kirchen doch auch noch einen anderen Aspekt sehen: nämlich die Tatsache, dass es sich um werdendes Leben handelt und nicht nur um die Selbstbestimmung der Frau."
Dutzmann ist so etwas wie der Cheflobbyist der EKD. Er vertritt die Interessen der Protestanten gegenüber der Bundesregierung und dem Parlament. Sein katholisches Pendant ist Prälat Karl Jüsten.

Wir glauben, dass die jetzige Schwangerschaftsregelung zur Befriedung in Deutschland beigetragen hat. Wir haben sie damals kritisiert, weil sie uns zu weitgehend war, und wir warnen davor, eine weitere Liberalisierung vorzunehmen.

Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe

Entschieden wendet sich Jüsten gegen eine Abschaffung des Paragraphen 219 a: das Werbeverbot für einen Schwangerschaftsabbruch. "Es ist ja etwas Widersinniges", so Jüsten. "Der Paragraph 218 ist nach wie vor eine Straftat, und für eine Straftat zu werben ist widersinnig."

Werbeverbot versus Anspruch auf Information

"Auf der anderen Seite muss man auch sehen: Es kann ja nicht darum gehen, wenn eine Frau etwas tut, worauf sie Anspruch hat nach einer Beratung, dass sie die Information nicht bekommen kann", betont Uwe Heimowski. Er ist der Interessenvertreter der konservativen Evangelischen Allianz, eines Netzwerks evangelikaler christlicher Gemeinschaften.
Der Rat der EKD hatte sich bislang für ein Werbeverbot ausgesprochen. Evangelische Frauenverbände hatten dagegen für die Abschaffung des Paragraphen 219 a plädiert. Nun wird man diese Frage im Rat der EKD noch mal neu diskutieren.
"Das verspricht tatsächlich auch eine innerkirchliche Auseinandersetzung, aber der müssen wir uns stellen", sagt Martin Dutzmann.

Neue Regeln für die Reproduktionsmedizin

Ein anderer Diskussionspunkt: Das Ampelbündnis will sich für eine Liberalisierung der Reproduktionsmedizin einsetzen. Dazu zählt unter anderem die finanzielle Förderung der künstlichen Befruchtung und der Präimplantationsdiagnostik. Mit der PID kann herausgefunden werden, ob ein Embryo Anomalien im Erbgut aufweist, bevor er in die Gebärmutter eingesetzt wird. Und die Bundesregierung plant die Option einer so genannten „altruistischen Leihmutterschaft“. Die katholische Kirche zeigt sich weitaus weniger kompromissbereit: Sie will die bisherigen Regelungen beibehalten. Die Haltung der Protestanten ist da flexibler.

Beim Thema Leihmutterschaft, PID wird es noch mal zu einer vertieften Auseinandersetzung kommen und zu einer Prüfung, ob die gesellschaftliche Wirklichkeit sich inzwischen so verändert hat und die ethische Einsicht sich so verändert hat, dass wir uns da anders positionieren müssen.

Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des EKD-Rates

"Es ist nicht unsere Art, Pflöcke einzurammen", sagt Martin Dutzmann, "sondern wir versuchen, jeweils die gesellschaftliche Entwicklung zu betrachten, aber eben auch unsere ethischen Grundsätze und beides aufeinander zu beziehen, damit letztendlich das, was wir sagen, auch den Menschen in ihrer Urteilsfindung dient."

Ungelöste Frage von Entschädigungen

Ein weiterer Konfliktpunkt: Die Staatsleistungen. Die gehen auf eine Regelung von 1803 zurück. Damals verpflichtete sich der Staat, den Kirchen Entschädigungen für Enteignungen zu zahlen. Diese Entschädigungszahlungen, mittlerweile fast 600 Millionen Euro pro Jahr, sollten allerdings – so sah es schon die Weimarer Verfassung, und so sieht es auch das Grundgesetz vor – durch eine Einmalzahlung abgelöst werden. Bis heute ist das nicht geschehen.
Das hat sich nun die neue Bundesregierung vorgenommen. Schätzungen gehen von rund 11 Milliarden Euro aus, die den Kirchen zu zahlen wären. Kirchenvertreter wie Karl Jüsten betonen ihre Bereitschaft zum Dialog.

Wenn man jetzt davon ausgehen würde, dass Entschädigungen mit einem Mal zu zahlen sind, dann halte ich das auch für unrealistisch. Wir können uns vorstellen, dass man über einen längeren Zeitraum die Entschädigungen vollziehen kann. Und das ist Gegenstand der Gespräche.

Prälat Karl Jüsten

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz über die Grundsätze der Ablösung den Weg bahnen, die Bundesländer müssten dann die Einzelheiten regeln.

Streit um kirchliches Arbeitsrecht

Auch das kirchliche Arbeitsrecht will sich die neue Koalition vornehmen. Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.
So steht es im Koalitionsvertrag. Der dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts, der vor allem die so genannte Dienstgemeinschaft betont und Betriebsräte, Streiks und die Mitwirkung der Gewerkschaften zu vermeiden versucht, könnte zur Disposition stehen. Martin Dutzmann ist dagegen der Meinung, dass das kirchliche Arbeitsrecht insgesamt für gerechte Arbeitsverhältnisse sorge.

Die Bezahlung bei uns ist in der Regel etwas über vergleichbaren Arbeitgebern. Vor allen Dingen haben wir eine sehr hohe Tarifbindung. Das heißt also, man müsste uns schon sehr plausibel machen, warum das kirchliche Arbeitsrecht den Menschen nicht gerecht wird, die darunter arbeiten.

Prälat Martin Dutzmann

Unter Druck steht vor allem die katholische Kirche. So hatten europäische Gerichte schon mehrfach das kirchliche Arbeitsrecht kritisiert: beispielsweise, als ein Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus entlassen wurde, weil er – entgegen der katholischen Morallehre – wieder geheiratet hatte.

Kriterien für Kündigungen entschärft

Diese so genannten Loyalitätsobliegenheiten hat die katholische Kirche aber mittlerweile entschärft, betont Karl Jüsten:
"Das haben wir Kirchen schon selbst neu gelöst. Wir haben vor einigen Jahren die Loyalitätsobliegenheiten geändert und die stehen jetzt auch gar nicht mehr zur Diskussion."
Zumindest gab es eine gewisse Liberalisierung: eine Kündigung soll nur noch dann ausgesprochen werden, wenn der Fall die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche beeinträchtigt oder – so wörtlich – „ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“ erregt.

Globaler Süden zu wenig im Blick

Kritische Einwände gegen den Koalitionsvertrag kommen auch von dem evangelischen Hilfswerk Brot für die Welt. Deren Präsidentin Dagmar Pruin begrüßt zwar, dass es weiterhin ein Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit geben wird, kritisiert jedoch scharf, "dass im Koalitionsvertrag nicht der Mut zu erkennen ist, tatsächlich die Coronakrise und Covid-Pandemie im globalen Süden zu bekämpfen."
"Dafür hätte es tatsächlich eine zeitlich begrenzte Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte von Impfstoff gebraucht", sagt Pruin:
"Wenn wir auf den Koalitionsvertrag schauen, dann sehen wir, dass da von Maßnahmen wie von freiwilligen Produktionspartnerschaften gesprochen wird. Damit wird man die Corona-Pandemie nicht besiegen. Und von daher ist der globale Süden nicht so im Blick, wie es nötig gewesen wäre."

Härtere Strafen für Antisemitismus

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, zeigt sich durchaus zufrieden mit den Vorhaben der Ampel-Koalition, aber er erhofft sich ein deutlicheres Zeichen gegen Antisemitismus:

Es muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass Antisemitismus, egal in welcher Form, in keiner Weise geduldet wird, und das kann nicht nur in Worten, sondern das muss auch in Taten geschehen. Das heißt konkret: einen Strafrahmen schaffen, der klar zum Ausdruck bringt, dass in keiner Weise Antisemitismus geduldet wird.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland

Bei aller Kritik: Lobend äußern sich Vertreter der Religionsgemeinschaften vor allem über neue Ansätze in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. "Es gibt vieles, was wir richtig gut finden, das geht manchmal unter", sagt Uwe Heimowski von der Evangelischen Allianz. Und der katholische Prälat Karl Jüsten gibt zu bedenken:
"Insgesamt muss man natürlich feststellen, dass die religiöse Landkarte sich in Deutschland verändert hat, und wenn nur noch die Hälfte der Bevölkerung eine der beiden großen Kirchen angehört, dann kann man auch nicht erwarten, dass die Politik uns anders bewertet als die Situation der Gesellschaft ist."

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