Kino

    Deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß

    28.01.2014
    Pro Jahr wird die deutsche Filmwirtschaft mit rund 340 Millionen Euro gefördert. Das Geld kommt unter anderem aus einer Zwangsabgabe der Kinobetreiber. Ihr Versuch, das Fördersystem zu kippen, ist in Karlsruhe nun gescheitert.
    Die deutsche Filmwirtschaft wird pro Jahr mit rund 340 Millionen Euro gefördert. Nicht nur Produzenten und Regisseure, auch Kinos und Verleiher profitieren davon. Das Geld kommt aus drei Töpfen - Abgaben der Filmbranche, Steuermitteln des Bundes und Steuermitteln der Länder.
    Auch die Kinobetreiber finanzieren die deutschen Filme mit: Sie sind zu einer Zwangsabgabe von drei Prozent ihres Nettoumsatzes verpflichtet. Dieses Geld fließt in die Filmförderung.
    Das wollten die Kinobetreiber nicht länger mitmachen, denn: Deutsche Filme hätten nur einen Marktanteil von 18 Prozent, Filme aus Amerika hingegen 61 Prozent. Das meiste Geld verdienen sie mit amerikanischen Blockbustern, so die Kinobetreiber. Deshalb klagten sie vor dem Bundesverfassungsgericht und ließen prüfen,ob die Filmförderabgabe gegen die Verfassung verstößt.
    Die Karlsruher Richter haben nun entschieden: Sie ist verfassungsgemäß. Dazu ein Bericht von Michael Reissenberger im Deutschlandradio Kultur. Die Kläger hatten eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht.
    "Ohne Filmförderung gäbe es keine deutschen Filme"
    Die Filmförderung ist aber nicht für die Katz, findet Filmproduzent Martin Hagemann: "18 Prozent Marktanteil ist nicht Nichts", sagte Hagemann im Deutschlandradio Kultur. Zudem verbinde das Publikum das Kino seines Landes mit heimischen Filmen, so Professor an der Hochschule für Film und Fernsehen (HHF) Potsdam. Ein Programm rein aus amerikanischen Filmen würden die Zuschauer auf Dauer nicht akzeptieren, vermutet er. Und für ihn ist klar:
    "Ohne Filmförderung gäbe es keine deutschen Filme, Film ist ein extrem teures, ein extrem riskantes Kulturprodukt."
    Dennoch gelte es, an einigen Stellschrauben der Förderung zu drehen. Ein großes Problem der Filmförderung in Deutschland sei es, "dass diese Form der Filmförderung vom Bund eigentlich nur eine Wirtschaftsförderung sein dürfte im Kulturbereich, alles andere ist Ländersache. Da könnte das Gericht durchaus für Klarheit sorgen." Das Bundesverfassungsgericht hielt fest, dass sich der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft stützen könne, selbst wenn er zugleich kulturelle Zwecke verfolge. Das entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
    Gleichzeitig müsse das Gesetz auch hinsichtlich neuer Verbreitungswege für Filme im Internet auf einen modernen Stand gebracht werden, so Hagemann.
    Berlinale-Direktor Dieter Kosslick äußerte sich im Radiofeuilleton-Interview im Deutschlandradio Kultur nicht nur zur diesjährigen Berlinale, sondern auch zur Entscheidung über die Filmförderung am Dienstag. "Da stand die Existenz einer großen Filmförderungsinitiative auf dem Spiel", und so freute er sich über die Rechtssicherheit nach dem jahrelangen Ringen um die Förderung, jetzt zahlten alle, die vom deutschen Film profitieren.
    cwu
    Mehr zum Thema