Urheberrecht
Künstliche Intelligenz lebt von menschlicher Kreativität, doch Tech-Firmen bezahlen oft nicht für urheberrechtlich geschützte Werke © imago / ingimage /
KI und faire Entlohnung – passt das zusammen?

In der Buchbranche brodelt es – und in der Musikbranche ebenso. Auch viele Verlage sind verärgert. Der Grund: KI nutzt urheberrechtlich geschützte Werke. Doch darf sie das einfach – und wer entlohnt die Urheber?
Kulturstaatsminister Wolfram Weimar, ehemals selbst Verleger, fand auf der Frankfurter Buchmesse im Herbst des vergangenen Jahres deutliche Worte, als er über die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Literatur zu sprechen kam: KI könne die Welt der Literatur “zerfetzen”. KI-Unternehmen saugten das kreative Potenzial aus klugen Köpfen, Kultur werde dadurch zu reiner Beute.
Auch die Literaturbranche sieht das Urheberrecht durch KI bedroht. US-amerikanische Großkonzerne seien auf “Raubzug” in urheberrechtlich geschützten Werken unterwegs, beklagt Stefan Könemann, Vorstandsmitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Geschäftsführer von Barsortiment Könemann. “Solche massiven Urheberrechtsverletzungen hat es in der Geschichte bisher nicht gegeben", beklagt er.
Das Problem ist vielschichtig. Es geht um die Frage, ob KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden darf und ob und wie Autoren dafür entlohnt werden müssen. Aber es geht auch um die Frage, ob KI ihre Antworten aus urheberrechtlich geschützten Werken generieren darf und was mit Klicks passiert, die nicht mehr kommen, wenn die Suchmaschinen die KI-Zusammenfassungen anzeigen. Hier sind vor allem Verlage alarmiert, die die Klicks auf ihren Seiten brauchen, um Geld zu verdienen, zum Beispiel weil sie Werbeanzeigen verkaufen. Sie befürchten eine Schwächung des Journalismus.
Inhalt
Wie sich Autoren zur Wehr setzen: Die ersten Klagen
Ein Buch zu schreiben, ist viel Arbeit. Manche Autoren schreiben jahrelang an ihren Werken, recherchieren dafür, führen Interviews. Am Ende verdienen die Autoren durchschnittlich ziemlich wenig Geld an ihren Büchern – viele können vom Schreiben allein nicht leben.
Die Künstliche Intelligenz muss trainiert werden. Dafür braucht sie Texte, sehr viele und vor allem vielfältige. Bücher bieten sich da an. Doch es regt sich Widerstand. In den USA laufen schon rund 50 Verfahren gegen Tech-Unternehmen, darunter gegen Apple, Microsoft, Meta, den ChatGPT-Entwickler OpenAI und Anthropic. Der Kern der Vorwürfe ähnelt sich immer: Die Konzerne nutzen geschützte Werke zum Trainieren ihrer KI. Ohne Zustimmung der Urheber, ohne Urhebernennung und ohne entsprechende Vergütung.
“Wir wurden als kostenlose, natürliche Ressource genutzt und ausgebeutet”, bemängelt US-Autor Charles Graeber. Er ist einer der Autoren, die gegen das KI-Unternehmen Anthropic geklagt haben. Erste Urteile gab es schon, nicht immer bekommen die Autoren Recht. Denn die Frage ist: Kann auch nachgewiesen werden, dass bestimmte Werke zum Trainieren der KI genutzt wurden?
Im Fall Charles Graeber und seiner Mitstreiter gegen Anthropic lautete das Urteil: Die Verwendung der Bücher selbst war legal. Illegal war jedoch, wie das KI-Unternehmen an die Bücher gelangt war, denn es hatte nicht dafür bezahlt.
Die “Fair-Use”-Regel
Das KI-Training falle unter die “Fair-Use”-Regel, so die US-amerikanischen Richter. Das bedeutet: KI-Algorithmen seien vergleichbar mit einem Menschen, der ebenfalls ein Buch liest, daraus lernt, sich inspirieren lässt und dann vielleicht ein eigenes Buch schreibt. Nur muss der Mensch dieses Buch kaufen. Doch den Schritt hatten die Tech-Konzerne übersprungen.
Am Ende einigte man sich mit Anthropic außergerichtlich. Das Unternehmen zahlte 1,5 Milliarden US-Dollar Entschädigung. Einzelne Autoren wie Graeber allerdings wurden dadurch nicht reich, da die Summe durch alle Rechteinhaber geteilt wurde. Graeber erhielt rund 3.000 US-Dollar pro Buch – zwei hatte er geschrieben, an einem davon zehn Jahre gearbeitet. Er weist zudem darauf hin, dass viele Autoren von der Summe auch ihren Verlagen etwas abgeben müssen.
Forderung nach neuen Regelungen
Das Urheberrecht müsse angepasst werden, fordert Graeber. Langfristig könne KI nicht ohne menschliche Autoren auskommen, ist er sich sicher. Für sein Buch habe er zum Beispiel exklusive Interviews geführt – das könne keine Künstliche Intelligenz. Die KI-Unternehmen “brauchen unsere Bücher, um ihre Produkte herzustellen. Deshalb sind wir für die DNA dieser Firmen essentiell. Deshalb ist es nur fair, wenn wir einen Teil abbekommen”, so Graeber.
Auf das Urteil und den Vergleich schaute die ganze Branche, viele Urteile stehen noch aus. Dennoch warnt Jeannette Gorzala davor, das Urteil und die “Fair-Use”-Regel überzubewerten. Sie ist Expertin für KI Governance, Mitglied der Arbeitsgruppen des EU AI Office, stellvertretende Vorsitzende des AI Boards der österreichischen Bundesregierung und Geschäftsführerin von Act AI Now.
“Man würde nicht so weit gehen, um zu sagen, dass grundsätzlich ‘Fair Use’ anwendbar ist”, sagt sie. Das sei zwar eine Argumentation der großen KI-Firmen, dennoch reiche die Wirkung des Anthropic-Urteils nicht so weit, um daraus einen Blankoscheck für unendliches Auslesen von Internetinhalten zu rechtfertigen, meint die KI-Expertin.
Denn auch in den USA gebe es KI-Regulierung, und das schon lange, betont Gorzala. Allerdings finde die Regulierung derzeit auf der Ebene einzelner Bundesstaaten statt. Dennoch sei das Narrativ, nur Europa reguliere, falsch, so Gorzala.
Wie Urheber ihre Werke schützen können
Das Urheberrecht hört nicht beim gedruckten Buch oder beim geschriebenen Text auf. Auch Songtexte unterliegen ihm, und Musiker stehen der gleichen Problematik gegenüber wie Autoren. Die GEMA, eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern und Musikern vertritt, klagte gegen OpenAI. Der Vorwurf: ChatGPT nutze urheberrechtlich geschützte Songtexte, zum Beispiel von Helene Fischer. Das Landgericht München gab im November 2025 der GEMA Recht, wie die Deutsche Welle berichtet: Es verurteilte unter anderem OpenAI dazu, es zu unterlassen, diese Songtexte zu speichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch außer zu klagen – was tun?
Autoren, Songtexter und andere Urheber kreativer Werken können derzeit wenig tun, um sicher zu verhindern, dass KI sich ihrer Werke bedient. Kleine Regeln können sie jedoch beachten: In KI-Tools wie ChatGPT kann man in den Datenkontrollen deaktivieren, dass eigene Eingaben zum Training des Modells genutzt werden. Man kann auf seinen Webseiten einstellen, dass KI-Crawler gezielt blockiert werden. Außerdem lassen sich Werke mit Wasserzeichen versehen und bei Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Bild-Kunst oder VG Wort registrieren.
Doch das alles schützt zum Beispiel nicht davor, dass Unternehmen Raubkopien aus dem Netz für ihr KI-Training nutzen – was im Fall von Anthropic so war. Die Buchbranche wird sich auch im März auf der Buchmesse Leipzig mit dem Thema KI auseinandersetzen. Sie richtet in diesem Jahr unter anderem ein Gesprächsforum über die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen aus.
Die vielen Klagen zeigen: Es bräuchte schnell klare Regeln. KI ist auf menschliche Kreativität angewiesen, doch diese wird es in dem Umfang nicht mehr geben, wenn Kreative sie sich nicht mehr leisten können.
Onlinetext: Nora Bath





















