JVA-Leiter Klein: Neues Gesetz bringt Jugendstrafvollzug nach vorne
Das neue Gesetz zum Jugendstrafvollzug wird nach Auffassung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Siegburg, Wolfgang Klein, den Vollzug in Nordrhein-Westfalen verbessern. Ein solches Gesetz gebe den Inhaftierten Rechte und Ansprüche, erklärte Klein im Deutschlandradio Kultur.
Diese könnten auch vor Gericht eingeklagt werden. Das setze den Vollzug unter Handlungszwang, die im Gesetz formulierten Normen und Ansprüche auch umzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht habe gefordert, den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dafür setzt das neue Jugendstrafvollzugsgesetz nach Kleins Einschätzung klare Eckpunkte. Das Gesetz tritt Anfang 2008 in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es schreibt nach Angaben des JVA-Leiters unter anderem Einzelunterbringung zur Nachtzeit, verstärkte Nutzung von Wohngruppenvollzug, mehr Besuchsmöglichkeiten und eine Verbesserung des Freizeitangebotes vor.
Klein ist der Auffassung, dass nach Bremen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auch die anderen Bundesländer mit Gesetzgebungsverfahren zum Jugendstrafvollzug nachziehen werden.
Wolfgang Klein leitet die Justizvollzugsanstalt Siegburg in Nordrhein-Westfalen, in der vor rund einem Jahr drei junge Männer einen Mithäftling ermordeten. Ausschließen könne man Gewalt im Jugendstrafvollzug wie im gesamten Vollzug nie. Nach dem Vorfall seien aber Maßnahmen getroffen worden, erklärte Klein. Man habe die Jugendlichen von den Erwachsenen getrennt, die Sicherheit vor Übergriffen erhöht und führe verstärkt Kontrollen in den Gemeinschaftszellen durch.
Das Gespräch mit Wolfgang Klein können Sie bis zum 8. April 2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. MP3-Audio
Das Bundesverfassungsgericht habe gefordert, den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dafür setzt das neue Jugendstrafvollzugsgesetz nach Kleins Einschätzung klare Eckpunkte. Das Gesetz tritt Anfang 2008 in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es schreibt nach Angaben des JVA-Leiters unter anderem Einzelunterbringung zur Nachtzeit, verstärkte Nutzung von Wohngruppenvollzug, mehr Besuchsmöglichkeiten und eine Verbesserung des Freizeitangebotes vor.
Klein ist der Auffassung, dass nach Bremen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auch die anderen Bundesländer mit Gesetzgebungsverfahren zum Jugendstrafvollzug nachziehen werden.
Wolfgang Klein leitet die Justizvollzugsanstalt Siegburg in Nordrhein-Westfalen, in der vor rund einem Jahr drei junge Männer einen Mithäftling ermordeten. Ausschließen könne man Gewalt im Jugendstrafvollzug wie im gesamten Vollzug nie. Nach dem Vorfall seien aber Maßnahmen getroffen worden, erklärte Klein. Man habe die Jugendlichen von den Erwachsenen getrennt, die Sicherheit vor Übergriffen erhöht und führe verstärkt Kontrollen in den Gemeinschaftszellen durch.
Das Gespräch mit Wolfgang Klein können Sie bis zum 8. April 2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. MP3-Audio