Tod in der Zelle
Am 11. November 2006 trieben drei junge Männer einen Mitgefangenen in den Selbstmord, nachdem sie ihn über mehrere Stunden hinweg gefoltert hatten. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen und zeigte die Mängel im Jugendstrafvollzug auf.
Es ist Wochenende in der Justizvollzugsanstalt Siegburg. Über Stunden sind die vier jungen Männer in Zelle 103 sich selbst überlassen. Einer von ihnen ist Hermann, verurteilt zu einem halben Jahr Jugendhaft. Hermanns Martyrium beginnt mit "Fingerkloppen", einem Kartenspiel: der Verlierer muss sich mit den Karten auf die Finger klopfen lassen.
Irgendwann finden die Zellengenossen Danny, Ralf und Pascal, dass "der Hermann noch mal gekloppt werden muss". Sie wickeln Seifen in Handtücher und schlagen ihn. Sie geben ihm Urin zu trinken. Sie vergewaltigen ihn mit einem Besenstiel. Etliche Folterstunden später zwingen die jungen Männer ihren Mitgefangenen, sich an der Toilettentür zu erhängen. "Das war für uns nur so ein Spaß", wird der Anführer der Gruppe, Danny, später im Prozess aussagen.
Der Mord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg zeigt, dass die Einzelunterbringung in einer Haftanstalt überlebenswichtig sein kann.
Überbelegte Zellen, zu wenig Personal, das die Jugendlichen erziehen könnte – schon lange weiß man um die Missstände im Jugendstrafvollzug, für den es kein Gesetz, nur Vorschriften gibt.
Vor eineinhalb Jahren nun hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer aufgefordert, endlich eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug zu schaffen. In Nordrhein-Westfalen tritt das Jugendstraf-Gesetz zum neuen Jahr in Kraft. Für Siegburg bedeutet das: jugendliche Strafgefangene dürfen mehr Besuch empfangen. Tagsüber üben sie das Zusammenleben im sogenannten Wohnvollzug. Und eine der wichtigsten Festlegungen im Gesetzestext ist: Ruhezeiten verbringen die Jugendlichen in Einzelhaft.
Irgendwann finden die Zellengenossen Danny, Ralf und Pascal, dass "der Hermann noch mal gekloppt werden muss". Sie wickeln Seifen in Handtücher und schlagen ihn. Sie geben ihm Urin zu trinken. Sie vergewaltigen ihn mit einem Besenstiel. Etliche Folterstunden später zwingen die jungen Männer ihren Mitgefangenen, sich an der Toilettentür zu erhängen. "Das war für uns nur so ein Spaß", wird der Anführer der Gruppe, Danny, später im Prozess aussagen.
Der Mord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg zeigt, dass die Einzelunterbringung in einer Haftanstalt überlebenswichtig sein kann.
Überbelegte Zellen, zu wenig Personal, das die Jugendlichen erziehen könnte – schon lange weiß man um die Missstände im Jugendstrafvollzug, für den es kein Gesetz, nur Vorschriften gibt.
Vor eineinhalb Jahren nun hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer aufgefordert, endlich eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug zu schaffen. In Nordrhein-Westfalen tritt das Jugendstraf-Gesetz zum neuen Jahr in Kraft. Für Siegburg bedeutet das: jugendliche Strafgefangene dürfen mehr Besuch empfangen. Tagsüber üben sie das Zusammenleben im sogenannten Wohnvollzug. Und eine der wichtigsten Festlegungen im Gesetzestext ist: Ruhezeiten verbringen die Jugendlichen in Einzelhaft.