Jurist zu Ramelows Clubhouse-Auftritt

Die "Welt" durfte den Politiker zitieren

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Auf dem Display eines iPhones sind die Logos unterschiedlicher Apps zu sehen, darunter das des Facebook-Messengers und der Kommunikationsplattform Clubhouse.
Die Kommunikationsplattform "Clubhouse" ist neu und angesagt – und hat wegen Bodo Ramelow ihren ersten medienrechtlichen Streitfall. © imago / Arnulf Hettrich
Hendrik Wieduwilt im Gespräch mit Ute Welty · 25.01.2021
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Wenn "Merkelchen" in der Konferenz spricht, spielt Bodo Ramelow Candy Crush. Das erfuhren "Clubhouse"-Nutzer in einem Talk mit Ramelow - und bald auch die Leser der "Welt". Die Zeitung habe Ramelow zitieren dürfen, sagt der Jurist Hendrik Wieduwilt.
Ein Ministerpräsident, der in der Schaltkonferenz mit der Bundeskanzlerin das Handyspiel "Candy Crush" spielt – und zwar immer dann, wenn "Merkelchen" spricht: Darüber berichtete die "Welt" am gestrigen Sonntag. Der Politiker, um den es geht, ist Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow. Aufgeschnappt wurden seine Worte in einem Forum der neuen Kommunikationsplattform "Clubhouse" am Freitagabend. Dass die dann prompt in der Zeitung zu lesen waren, empörte den Linken-Politiker – steht doch in den Community-Richtlinien der Clubhouse-App, dass aus Clubhouse-Auftritten nur mit Zustimmung des Betroffenen zitiert werden darf.

Der Jurist und frühere FAZ-Journalist Hendrik Wieduwilt kann den Unmut Ramelows zwar nachvollziehen. Dennoch habe er keine Zweifel daran, dass der "Welt"-Journalist Johannes Boie hier "komplett im Recht" sei.
Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen und Community-Guidelines begründeten nur einen Vertrag zwischen dem Plattformanbieter und den Nutzern, erklärt Wieduwilt. "Das heißt, Clubhouse könnte jetzt sagen: Wenn ihr das ausplaudert oder Johannes Boie das aufgeschrieben hat, schmeißen wir den raus oder sperren den, der darf nicht mehr auf unsere Plattform."
Ein neues Medienrecht werde dadurch aber nicht installiert: "Bodo Ramelow kann jetzt nicht mit den AGB gegen einen Journalisten vorgehen, das wäre unsinnig."
(uko)
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