Verfassungsrechtler zur Impfpflicht

Ernsthafte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Stephan Rixen im Gespräch mit Axel Rahmlow · 23.11.2021
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Brauchen wir die allgemeine Impfpflicht? Der Verfassungsrechtler Hinnerk Wißmann plädierte an dieser Stelle dafür. Sein Kollege Stephan Rixen hält nun dagegen und schlägt eine differenzierte Lösung vor.
Wir brauchen eine Impfpflicht: Dieser Standpunkt wird immer häufiger vertreten. Auch der Verfassungsrechtler Hinnerk Wißmann plädierte im Deutschlandfunk Kultur dafür. Die körperliche Unversehrtheit könne eingeschränkt werden, wenn es dadurch in der Bilanz mehr Freiheit für alle gebe.

Impfpflicht: "Verfassungsrechtlich möglich und besser als ein Lockdown"

22.11.2021
09:22 Minuten
Podcast: Studio 9
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Stephan Rixen hält dagegen. Er ist Professor für Verfassungsrecht an der Universität Bayreuth und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Er sei selbst geimpft, sehe eine allgemeine Pflicht aber kritisch, sagt er.

Ist die Einschränkung verhältnismäßig?

"Eine allgemeine Impfpflicht wäre wirklich etwas Neues, das es bislang im deutschen Recht nicht gab", sagt er. Selbst die Pflicht zur Pockenschutzimpfung sei nur auf bestimmte Gruppen, auf Kinder und ärztliches Personal, bezogen.
"Das Problem ist nicht, ob die die körperliche Unversehrtheit ein Supergrundrecht ist", meint Rixen. Das sei die körperliche Unversehrtheit natürlich nicht. Die Frage sei auch nicht die Bilanz, was in einer diffusen Bilanzierung als wichtiger erscheine.

"Die Frage ist, ob es sich um eine verhältnismäßige Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit handelt."

Es gehe also darum, "ob es wirklich in dieser konkreten Lage schon nötig ist, eine allgemeine Impfpflicht zu schaffen". Man müsse das Verhältnismäßigkeitsprinzip genau prüfen, betont der Jurist. "Da habe ich Zweifel, ob eine allgemeine Impfpflicht wirklich geboten ist."

Das Ziel muss klar definiert sein

Für Rixen ist völlig klar, dass Impfen sinnvoll ist. Die Frage sei aber, ob eine Impfpflicht in der momentanen Situation helfe. Die vierte Welle könne im Moment kaum noch beeinflusst werden. "Was jetzt noch hilft, sind Kontaktbeschränkungen."
Als Bürger begrüße er, dass geimpft werde. Aber das sei rechtlich betrachtet kein hinreichendes Ziel. "Das Recht muss klar benennbare Gefahren abwehren und nicht nur diffuse Entwicklungen, die gar nicht benannt werden. Je konkreter es wird, desto besser."
Letztlich sei die Frage: "Wo haben wir Menschen, die gefährdet sind? Und wo haben wir Menschen, die andere gefährden?" Vor diesem Hintergrund sei es beispielsweise richtig zu prüfen, ob berufsbezogene Impfpflichten vernünftig seien.

Impfpflicht für Ärzte und das Pflegepersonal

Es gehe um Näheverhältnisse, die mit besonderer Verantwortung einhergingen. Bei Ärzten oder Pflegepersonal lasse sich eine berufsbezogene Impfpflicht "eher erwägen".
Rixens Vorschlag: Eine Kombination von berufsbezogener Impfpflicht und einer Impfpflicht für Personen, die besonders gefährdet sind oder andere gefährden. "Das ist in der Summe zielgenauer und verhältnismäßiger als eine diffuse allgemeine Impfpflicht", die sich im Übrigen auch nicht so leicht durchsetzen lasse.
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